OLG Schleswig bestätigt seine Rechtsprechung, nach welcher die Schufa die Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verarbeiten darf als sie im „Insolvenzbekanntmachungsportal“ veröffentlicht werden dürfen

Aus einer PM des OLG Schleswig: “Der 17. Zivilsenat hält daran fest, dass dem Insolvenzschuldner regelmäßig ein Löschungsanspruch gegen die Schufa Holding AG zusteht, wenn diese Daten aus dem Insolvenzbekanntmachungsportal ohne gesetzliche Grundlage länger speichert und verarbeitet als in der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekVO) vorgesehen. Auch bei der Berechnung eines Score-Wertes darf die Schufa die Daten zum Insolvenzverfahren danach nicht mehr berücksichtigen. (mehr …)

LG Berlin untersagt diverse AGB-Klauseln eines Mobilfunkanbieters zur Weitergabe persönlicher Daten an die Schufa und andere Auskunfteien

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat ein – allerdings noch nicht rechtskräftiges – Urteil des LG Berlin gegen einen Mobilfunkanbieter erstritten, Urteil vom 23.02.2022, Az. 15 O 190/21.

Der Anbieter wollte Informationen über den Abschluss und die Beendigung von Verträgen sowie über einen Wohnsitzwechsel übermitteln. Das Unternehmen habe nichts dargetan, warum diese Informationen zur Wahrung irgendeines berechtigten Interesses der Schufa erforderlich sein könnten, monierte der Richter.

Aus der Entscheidung: “Die Klausel 3.1 S. 1 der AGB (generelle Regelungen) ist unwirksam nach§ 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB i. V. m. mit Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Die Übermittlung der betroffenen Daten durch die Beklagte ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten. (mehr …)

LG Mainz zum Schadensersatz wegen einer SCHUFA-Eintragung

Der vzbv weist auf ein Urteil des LG Mainz vom 12.11.2021 (3 O 12/12) hin.

Es besteht ein Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Persönlichkeitsverletzung, wenn eine Einmeldung an die SCHUFA erfolgt, ohne dass auf eine mögliche Einmeldung hingewiesen wurde und dem Kläger keine angemessene Karenzfrist gesetzt wurde. – Mehr auf www.vzbv.de/urteile/zum-schadensersatz-wegen-einer-schufa-eintragung

campact e.V.: Stoppt den Ausverkauf der Schufa-Daten

campact e.V.: “Der Finanzinvestor EQT Private Equity will die Wirtschaftsauskunftei Schufa kaufen, inklusive Milliarden von Daten – verpasste Rechnungen, Kredite und Verträge von Millionen Bürger*innen. Noch gehört die Schufa einer Gruppe von Sparkassen, Genossenschaftsbanken und anderen Kreditinstituten. Sie haben ein Vorkaufsrecht. Nutzen sie das, platzt der Deal.

Unterzeichnen Sie jetzt den Appell an die Schufa-Eigentümer!

Appell-Empfänger*innen
Helmut Schleweis (Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes)
Marija Kolak (Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken)
Christian Sewing (Vorstand der Deutschen Bank)
Manfred Knof (Vorstand der Commerzbank AG)


Die Schufa Holding AG besitzt sensible Finanzdaten von fast 70 Millionen Deutschen. Die Investitionsgruppe EQT hat deutlich gemacht, dass sie in diesen Daten vor allem eins sieht: eine Goldgrube. Dem schwedischen Konzern geht es um Gewinne, Wachstum und mehr Rendite für seine Investoren. Wir fordern Sie auf: 

Nutzen Sie Ihr Vorkaufsrecht und sorgen Sie dafür, dass keine Schufa-Anteile an EQT Private Equity und ähnliche Investoren verkauft werden. 

Machen Sie Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Zukunft für die Schufa zur Priorität. Dazu gehört auch, die Berechnungsformel für die Bonitätsbewertung – den Schufa-Score – transparent zu machen.

Eintragung einer Restschuldbefreiung durch die SCHUFA: Vorlage zum Europäischen Gerichtshof

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden meldet zu seinem Beschluss vom 31.08.2021 – 6 K 226/21.WI: “Gegenstand des Verfahrens vor dem VG Wiesbaden ist das Begehren des Klägers, die Eintragung einer Restschuldbefreiung aus dem Verzeichnis der SCHUFA Holding AG, einer privaten Wirtschaftsauskunftei, zu löschen. Die Information hinsichtlich der Restschuldbefreiung stammt aus den Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte, bei denen sie nach 6 Monaten gelöscht wird. Bei der SCHUFA erfolgt eine Löschung gemäß der „Verhaltensregeln für die Prüf- und Löschfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien“ vom 25.05.2018 des Verbandes „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“ erst 3 Jahre nach der Eintragung. In Bezug auf die Löschung wandte sich der Kläger mit einer Beschwerde an den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als Aufsichtsbehörde, der auf die Löschung der Eintragung bei der SCHUFA Holding AG hinwirken solle. Dieser lehnte das Begehren des Klägers jedoch ab.

Die 6. Kammer des VG Wiesbaden hat mit Beschluss vom 31.08.2021 entschieden, dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mehrere Fragen zur Klärung vorzulegen. (mehr …)

OLG Schleswig: Schufa darf Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verwerten als sie im “Insolvenzbekanntmachungsportal” veröffentlicht sein dürfen

Ein Insolvenzschuldner hat einen Löschungsanspruch gegen die Schufa Holding AG, wenn sie diese Daten aus dem Insolvenzbekanntmachungsportal ohne gesetzliche Grundlage länger speichert und verarbeitet als in der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekVO) vorgesehen. – Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 2. Juli 2021, Az. 17 U 15/21, Revision ist zugelassen.

Der Kläger kann von der Schufa die Löschung der Daten sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung des Amtsgerichts über die Restschuldbefreiung verlangen. Nach Ablauf dieser Frist steht die weitere Verarbeitung durch die Schufa im Widerspruch zu § 3 Abs. 2 InsoBekVO und ist daher nicht mehr rechtmäßig (mehr …)

ASJ Berlin fordert umgehende Rücknahme der Genehmigung zur Speicherung von Restschuldbefreiungen durch Wirtschaftsauskunftsdateien

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) Berlin fordert die Aufhebung der “Verhaltensregeln für die Prüf- und Löschfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien vom 25.05.2018” des Verbandes „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.

Nach diesen Verhaltensregeln werden Restschuldbefreiungen nach erfolgreich durchlaufenen Insolvenzen von natürlichen Personen weiterhin drei Jahre gespeichert, obwohl die Bekanntmachung einer erteilten Restschuldbefreiung innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft des Beschlusses zu löschen ist. Damit werden das deutsche Insolvenz- und das Datenschutzrecht zum Nachteil des redlichen Schuldners unterlaufen. (mehr …)

Campact zu SCHUFA CheckNow: “Fiese Tricks der Schufa stoppen”

Die SCHUFA plant ein ein neues Produkt: SCHUFA CheckNow. Dazu:

Dies wird Fragen auf (Frage 102, MdB Nastic; Frage 11, MdB Bayaz; Kleinen Anfrage B90/Grüne 19/25263) und ruft Kritik hervor: Datenschützer kritisieren Schufa.

Campact hat einen Appell erstellt und ruft zur Unterzeichnung auf: Fiese Tricks der Schufa stoppen.

Linke wollen Auskunfteien Riegel vorschieben

“Schufa und anderen privaten Auskunfteien den Riegel vorschieben” lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (19/24451). Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Einholen von Bonitätsauskünften und das Verlangen von Selbstauskünften bei der Anbahnung von Verbraucherverträgen, die nicht Kredite sind sowie bei Mietverträgen mit Privatpersonen bußgeldbewährt verbietet.

Behörden sollen verpflichtet werden, die Einhaltung des Verbots zu kontrollieren und Verstöße mit Geldbußen zu ahnden. Verbraucherverbänden soll die Möglichkeit eingeräumt werden, gegen Verstöße mit Hilfe von Verbandsklagen vorzugehen. Auskunfteien und deren Vertragspartner sollen dazu verpflichtet werden, die Berechnung von Bonitäten (Scores) transparent und nachvollziehbar offenzulegen und gespeicherte Daten ohne Aufforderung nach spätestens einem Jahr wieder zu löschen.

Quelle: Bundestagsmeldung

Bonitätsauskunft nach Restschuldbefreiung

Um die negative Bonitätsauskunft durch Wirtschaftsauskunfteien nach Erteilung der Restschuldbefreiung geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/22285) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21916). Die Abgeordneten wollten unter Hinweis auf den Referentenentwurf des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und den aktualisierten Regierungsentwurf unter anderem wissen, welche Befürchtungen bezüglich einer Verkürzung der Speicherfristen bei Auskunfteien bekannt sind. In der Antwort verweist die Bundesregierung auf die auf der Homepage des Bundesjustizministeriums veröffentlichten Verbandsstellungnahmen zum Referentenentwurf. Darin sei unter anderem geltend gemacht worden, dass sich bei der Festlegung einer einjährigen Höchstspeicherfrist die Kreditkosten für alle Kreditnehmer erhöhen würden, Kreditgeber ihren Pflichten zur sorgfältigen Bonitätsprüfung nicht mehr nachkommen würden und im Onlinehandel ein “Kauf auf Rechnung” oder eine Ratenzahlung seltener angeboten werden könnte. Die Regelungen des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens stellten einen angemessenen Ausgleich dar zwischen den Interessen von insolventen Schuldnern und den Interessen von Gläubigern. – Quelle und mehr: Bundestagsmeldung