Thomé: Überblick über die aktuellen Rechtsänderungen in Bezug auf das Grundsicherungsrecht

In seinem aktuellen Newsletter hat Harald Thomé eine gute Übersicht erstellt.

a. Verlängerung der „vereinfachten Antragstellung“ auf Bewilligungszeiträume, die bis 31. Dez. 2022 beginnen
Das heißt weiterhin: Eingeschränkte Vermögensprüfungen und Angemessenheitsfiktion der Unterkunfts- und Heizkosten, Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 1 Nr. VZVV, Infos: https://t1p.de/ioag7

b. Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz: „Kindersofortzuschlag“ von 20 € monatlich ab Juli 2022
Dies gilt für (mehr …)

Schulden von Minderjährigen bei der Bundesagentur für Arbeit

Die Autorin befasst sich mit Schulden von Minderjährigen bei der Bundesagentur für Arbeit und der Möglichkeit der Einrede der Beschränkung der Minderjährigenhaftung

Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII

Hier der Hinweis auf das Update von Dieter Zimmermann mit den neuen 2022-Zahlen: www.infodienst-schuldnerberatung.de

Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen ist der Nachweis des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ insbesondere in nachfolgend beschriebenen Fallgestaltungen von Bedeutung. (mehr …)

Abgesetzt: Bundestagsdebatte über Linken-Antrag zur Existenzminimum-Sicherung (Inflationsausgleich)

Existenzminimum sichern – Inflationsausgleich bei Regelsätzen garantieren“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (20/100), den der Bundestag ursprünglich am Donnerstag, 9. Dezember 2021, erstmals eine halbe Stunde lang beraten wollte. Die Debatte zu der Vorlage wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt.

Die Linke fordert die Bundesregierung auf, die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2022 aufzuheben einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die jährliche Fortschreibung der Regelbedarfe gemäß nach Paragraf 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) neu formuliert. Die Regelbedarfe sollen zum 1. Januar 2022 mit einer der aktuellen Preisentwicklung entsprechenden Veränderungsrate, also in Höhe von mindestens fünf Prozent, fortgeschrieben werden. (mehr …)

Neuregelung zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung und zur elektronischen Arbeitslosmeldung

Hier der Hinweis auf die BA-Weisung 202111008 vom 26.11.2021 – Änderung der §§ 38 und 141 SGB III – Neuregelung zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung und zur elektronischen Arbeitslosmeldung.

Mit den am 01.01.2022 in Kraft tretenden Änderungen, betreffend die § 38 SGB III „Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden“ und § 141 SGB III „Persönliche Arbeitslosmeldung“ des „Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (PDF)“ („Arbeit-vonmorgen-Gesetz“), werden die frühzeitige Arbeitsuchendmeldung sowie die Arbeitslosmeldung neu angepasst.

sozialrecht-justament / Bernd Eckhardt: “Handlungs- und Verjährungsfristen im Bereich des SGB II und angrenzender Rechtsgebiete – ein Überblick”

Hier der Hinweis auf SOZIALRECHT JUSTAMENT 11/2021. Die aktuelle Novemberausgabe beschäftigt sich mit Handlungs- und Verjährungsfristen im Bereich des SGB II und angrenzender Rechtsgebiete.

Die Beachtung und Berechnung von Fristen ist für die Sozialberatung ein wichtiges Thema. Nicht jedes Fristversäumnis muss negative Folgen haben. Dann gibt es aber oftmals wieder Fristen, innerhalb derer ein Fristversäumnis geheilt werden kann.

sozialrecht-justament / Bernd Eckhardt: “Handlungs- und Verjährungsfristen im Bereich des SGB II und angrenzender Rechtsgebiete – ein Überblick”

Hier der Hinweis auf SOZIALRECHT JUSTAMENT 11/2021. Die aktuelle Novemberausgabe beschäftigt sich mit Handlungs- und Verjährungsfristen im Bereich des SGB II und angrenzender Rechtsgebiete.

Die Beachtung und Berechnung von Fristen ist für die Sozialberatung ein wichtiges Thema. Nicht jedes Fristversäumnis muss negative Folgen haben. Dann gibt es aber oftmals wieder Fristen, innerhalb derer ein Fristversäumnis geheilt werden kann.

Widerspruchsbelehrung muss auf elektronische Einlegungsmöglichkeit hinweisen

RA Helge Hildebrandt weist auf Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 06.05.2021, L 6 AS 64/21 B ER hin.

Die Rechtsbehelfsbelehrungen in den Bescheiden der Jobcenter sind unvollständig, wenn in diesen – wie derzeit noch üblich – nicht auch über die Möglichkeit belehrt wird, den Widerspruch auch selbst auf elektronischem Wege einlegen zu können – und nicht nur über einen Rechtsanwalt. Aufgrund einer solchen Unrichtigkeit kann der Widerspruch anstatt innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides gemäß § 66 Abs. 2 SGG noch innerhalb der Frist von einem Jahr erhoben werden.

Quelle und mehr: HEMPELS – siehe auch die akutellen BAG-SB-Informationen (Heft 3_2021, Seite 140).

Kinderfreizeitbonus – Antrag auf Kinderwohngeld kann sinnvoll sein

Pflichtlektüre!: Bernd Eckhardt befasst sich ab Seite 13 in seinem wieder vorzüglichen https://sozialrecht-justament.de mit dem Kinderfreizeitbonus (§ 71 SGB II, § 16 AsylbLG, bzw. § 6d BKGG). Bei laufenden Leistungen nach dem SGB II oder AsylbLG wird der »Bonus« ohne Antrag erbracht.

Was aber ist, wenn Kinder in einem SGB II-Haushalt leben, aber aufgrund eigenen Einkommens selbst keine SGB II-Leistungen für den Lebensunterhalt erhalten?

Die Situation wird ausführlich mit Beispiel dargestellt. Im Ergebnis: Soll der Kinderfreizeitbonus gesichert werden, muss der Antrag auf Kinderwohngeld noch im August 2021 gestellt werden.