Rote Karte für Kostendopplungen durch Inkassounternehmen und Inkassoanwälte

Das Zentrale Mahngericht für Bayern, das AG Coburg, hat in einem Beschluss festgestellt, das Rechtspfleger im Rahmen des automatisierten gerichtlichen Mahnverfahrens einschreiten dürfen, wenn versucht werde, das Verfahren dazu zu mißbrauchen, nicht bestehende Ansprüche (hier: Kostendoppelung Inkasso- und Rechtsanwaltsgebühren) durchzusetzen.

Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII (Stand 11.5.2021 – vgl. BGBl. 2021, S. 856 mit Änd. des PKoFoG in Artikel 5))

Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ 2021 für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums" nach SGB II und XII.

Der Gläubiger, der sich auf eine deliktische Haftung wegen Verletzung eines Schutzgesetzes nach § 823 Abs. 2 BGB beruft, hat grundsätzlich alle Umstände darzulegen und zu beweisen, aus denen sich die Verwirklichung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des Schutzgesetzes ergibt. Die Darlegungs- und Beweislast erstreckt sich auch auf den Vorsatz. Den in Anspruch genommenen Schuldner trifft lediglich eine sekundäre Darlegungslast

RA Kai Henning, Dortmund *) Der Gläubiger, der sich auf eine deliktische Haftung wegen Verletzung eines Schutzgesetzes nach § 823 Abs. 2 BGB beruft, hat... → weiterlesen