Nach erteilter Restschuldbefreiung stellt die Vorenthaltung der Kraftfahrzeugzulassung bis zur vorherigen Begleichung rückständiger Gebühren einen Verstoß gegen § 301 InsO dar.
Das Zentrale Mahngericht für Bayern, das AG Coburg, hat in einem Beschluss festgestellt, das Rechtspfleger im Rahmen des automatisierten gerichtlichen Mahnverfahrens einschreiten dürfen, wenn versucht werde, das Verfahren dazu zu mißbrauchen, nicht bestehende Ansprüche (hier: Kostendoppelung Inkasso- und Rechtsanwaltsgebühren) durchzusetzen.
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Trinkgeldeinnahmen von Hartz IV-Leistungsbeziehern grundsätzlich nicht anzurechnen sind. Es konnte daher offengelassen werden, ob das Jobcenter überhaupt berechtigt war,... → weiterlesen
RA Kai Henning, Dortmund *) Der Gläubiger, der sich auf eine deliktische Haftung wegen Verletzung eines Schutzgesetzes nach § 823 Abs. 2 BGB beruft, hat... → weiterlesen