vzbv fordert: Überschuldung durch Dispo- und Buy-Now-Pay-Later-Kredite verhindern

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat heute ein Sofortprogramm für mehr Verbraucherschutz für die nächste Bundesregierung veröffentlicht – siehe https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/staerkt-alle-zehn-punkte-fuer-die-ersten-100-tage

Daraus: „Kredite können helfen, finanzielle Engpässe zu überbrücken oder größere Anschaffungen wie ein Auto zu ermöglichen. Sie sollten Verbraucher:innen aber nicht finanziell überfordern und in die Überschuldung treiben“, sagt Gurkmann. 

Um  eine finanzielle Überforderung von Verbraucher:innen zu verhindern, fordert der vzbv, dass Kreditgeber verpflichtet werden, die verfügbare Höhe des Dispokredites so festzulegen, dass Verbraucher:innen ihn innerhalb von zwölf Monaten zurückzahlen können. Zudem sollte auch bei Buy-Now-Pay-Later-Krediten genau geprüft werden, ob sich Verbraucher:innen die Rückzahlung wirklich leisten können. 

Die Zeit drängt: Am 20. November 2025 endet die Frist zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie. „Die künftige Bundesregierung muss schnell Maßnahmen ergreifen, um Verbraucher:innen besser vor Überschuldung zu schützen“, so Gurkmann [Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv.].“

BMUV: Neue Regelungen zu Restschuldversicherungen

Das Bundesministerium für u.a. Verbraucherschutz weist auf neue Regelungen zu Restschuldversicherungen hin.

Am 1. Januar 2025 trat das Zukunftsfinanzierungsgesetz in Kraft. Darin ist auch eine Neuregelung enthalten, wonach der Abschluss eines Restschuldversicherungsvertrags erst eine Woche nach einem Darlehensvertragsschluss erfolgen darf.

Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke: „(…) Restschuldversicherungen sollen zum Beispiel bei Jobverlust, Krankheit oder Tod die Rückzahlung eines Darlehens absichern. Bislang wurden Restschuldversicherungen vom Darlehensgeber oft im Paket mit einem Darlehensvertrag verknüpft, ohne dass die Kundinnen und Kunden Gelegenheit hatten, das Angebot zu prüfen. Viele Kundinnen und Kunden wurden damit regelrecht überrumpelt und hatten den Eindruck, dass sie den Darlehensvertrag ohne Restschuldversicherung nicht bekommen hätten. Gleichzeitig war die versprochene Absicherung oft nicht nur teuer, sondern auch unzureichend. Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen nun genügend Zeit, zu prüfen, ob der Abschluss einer Restschuldversicherung für sie sinnvoll ist. Sie können zudem auch Vergleichsangebote einholen und Alternativen prüfen, um Geld zu sparen.“

Umfangreiche Marktuntersuchungen und Erhebungen haben in der Vergangenheit immer wieder erhebliche Missstände bei dem Vertrieb von Restschuldversicherungen aufgezeigt. So hatten viele Verbraucherinnen und Verbraucher den Eindruck, dass sie ohne Restschuldversicherung einen Darlehensvertrag nicht bekommen hätten oder höhere Darlehenszinsen hätten zahlen müssen. – Quelle: BMUV

Siehe auch § 7a Abs. 5 VVG:

„Der Versicherer darf einen Restschuldversicherungsvertrag, der sich auf einen Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag bezieht, nur dann schließen, wenn der Versicherungsnehmer die Vertragserklärung frühestens eine Woche nach Abschluss des Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrags abgegeben hat. Verstößt der Versicherer gegen diese Verpflichtung, so ist der Restschuldversicherungsvertrag nichtig. (…)“

BaFin-Kontenvergleich heute gestartet

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute eine Vergleichsseite für Zahlungskonten veröffentlicht.

https://kontenvergleich.bafin.de/de

„Hier können Sie Giro- und Basiskonten vergleichen, die in Deutschland angeboten werden. Ob Kontogebühren, Kosten für Debitkarten oder Überziehungszinsen: Der BaFin-Kontenvergleich bietet Ihnen einen breiten und neutralen Überblick über Konten und Anbieter. Die Nutzung ist kostenfrei. Empfehlungen gibt die BaFin nicht. Mit verschiedenen Filtern können Sie die Suche individuell gestalten und ein für Sie passendes Konto finden.“

Hintergrund: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=vergleichswebseite und https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/68/VO.html (= Vergleichswebsitemeldeverordnung)

Verbraucherzentralen – „Fokuswoche Geld“: Kostenlose Vorträge zu Finanzen und Versicherungen

Die Fokuswoche Geld 2025 der Verbraucherzentralen findet vom 27. bis 31. Januar 2025 statt.

Geld ist wichtig – in jedem Alter und jeder Lebenslage. Doch wie geht man richtig damit um, um langfristig genug zu haben? Wo kann ich im Alltag Kosten senken? Wie funktioniert ein ETF-Sparplan? Welche private Altersvorsorge passt zu mir? Welche Versicherungen brauche ich? Wir geben Entscheidungshilfe und schützen vor Fallstricken.

Versicherungen, Banken, freie Finanzvermittler und Online-Broker aus sämtlichen Finanzbereichen bieten eine Unmenge an teils schwer überschaubaren Angeboten zur privaten finanziellen Vorsorge. Die Fokuswoche Geld der Verbraucherzentralen sorgt für Durchblick – mit kostenlosen Online-Vorträgen von unabhängigen Experten.

Quelle und mehr: https://www.verbraucherzentrale.de/geld-versicherungen/fokuswoche-geld-2025-kostenlose-onlinevortraege-rund-um-ihre-finanzen-88307

vzbv reicht Sammelklage gegen service-rundfunkbeitrag.de ein: Mitmachen ab sofort möglich

Wer umzieht oder seine Bankverbindung ändert, muss das häufig auch dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice mitteilen. Das ist auf der offiziellen Website „rundfunkbeitrag.de“ kostenlos. Auf „service-rundfunkbeitrag.de“ hingegen mussten Verbraucher:innen für diesen Schritt 29,99 Euro zahlen, mittlerweile sind es 39,99 Euro. Das Problem: Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) macht der Anbieter dort nicht ausreichend kenntlich, dass er Geld für seinen Service verlangt. Der vzbv hat eine Sammelklage eingereicht, damit Verbraucher:innen im Erfolgsfall Geld direkt zurückbekommen können. (…)

Verbraucher:innen machen bei der Sammelklage mit, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Wie das geht, erfahren sie mit dem Klage-Check unter www.sammelklagen.de/verfahren/service-rundfunkbeitrag. Das Tool prüft zunächst mit wenigen Fragen, ob die Klage zum individuellen Fall passt. Anschließend erhalten Verbraucher:innen dort konkrete Hinweise für den Eintrag ins Klageregister.

Wenn die Betroffenen sich wirksam in das Register eintragen, sind sie bei der Sammelklage dabei. Dann können ihre Ansprüche auch nicht mehr verjähren – egal, wie lange das Verfahren dauert. (…)“

Quelle und mehr: PM vzbv

OLG Frankfurt: Pauschale Gebühr für Ersatz-SIM-Karte ist unzulässig

Mobilfunkanbieter dürfen nicht uneingeschränkt eine Gebühr für die Ausstellung einer Ersatz-SIM-Karte berechnen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Drillisch Online GmbH entschieden, die unter anderem die Marke simplytel betreibt. Das Unternehmen hatte pauschal ein Entgelt für eine Ersatz-SIM-Karte verlangt.

OLG Frankfurt am Main, 18.07.2024, Az. 1 UKl 2/24 (nicht rechtskräftig, wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits hat das OLG die Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen)

Quelle und mehr: vzbv

vzbv zur Finanzbildung: Werbung gehört nicht ins Klassenzimmer

PM des vzbv: „Unabhängige und werbefreie Finanzbildung an Schulen: Dafür spricht sich die deutliche Mehrheit der Verbraucher:innen aus. Das ergab eine repräsentative forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Erfahrungen des vzbv zeigen allerdings, dass nicht alle frei verfügbaren Unterrichtsmaterialien diese Anforderungen erfüllen. Die Bundesregierung muss daher mit der geplanten Finanzbildungsstrategie [Anm.: siehe dazu auch attac zum „Finanzbildungsstärkungsgesetz“: Finanzbildung mit parteipolitischer Agenda] verbindliche Standards für unabhängige und qualitativ hochwertige Bildung setzen, fordert der vzbv.  (…)

Schulen und Lehrkräfte sind bereits Zielgruppe unterschiedlicher Angebote aus der Wirtschaft. Bankmitarbeiter übernehmen etwa den Unterricht zu Finanzthemen, Finanzdienstleister entwickeln Unterrichtsmaterialien. 

Doch nicht alle Angebote sind empfehlenswert, zeigt eine Analyse des Materialkompasses, einer Datenbank für qualitätsgeprüfte Unterrichtsmaterialien des vzbv. Im August 2024 waren 130 Materialien zu Finanzthemen online, begutachtet und bewertet von unabhängigen Expert:innen. Bei den Angeboten aus der (Finanz-)Wirtschaft, war der Anteil der Materialien mit der Note befriedigend oder schlechter am höchsten (18 von 33). Die Gutachter:innen des Materialkompasses kritisierten unter anderem, dass die Materialien keine kritische Urteilsbildung zu Finanzthemen ermöglichen. 

Verbraucherzentrale NRW zur bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Hier der Hinweis auf den Beitrag unter https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/bonifyapp-datenschutz-im-auge-behalten-86413

Der Teaser: „Was ist die neue bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.“

Siehe auch schon „Schufa: Finger weg von meinem Konto!“ der Bürgerbewegung Finanzwende e.V. (5.6.2023) und von der SCHUFA „SCHUFA-Basisscore in der bonify-App: Das sind die 9 wichtigsten Fragen“ (18.7.2023)

vzbv klagt gegen service-rundfunkbeitrag.de

Das Unternehmen SSS-Software Special Service GmbH betreibt die Webseite „service-rundfunkbeitrag.de“ und nimmt dort eine Gebühr für die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Unterlassungsklage gegen die Firma erhoben. Beim offiziellen Beitragsservice sind diese Vorgänge kostenlos. Auf der Webseite des Unternehmens ist aus Sicht des vzbv nicht klar erkennbar, dass der Service kostenpflichtig ist. Verbraucher:innen können den Widerruf erklären und ihr Geld zurück erhalten.

Der vzbv und die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hatten die SSS-Software Special Service GmbH bereits abgemahnt [vgl. unsere Meldung vom 28.06.2024]. Da der Anbieter keine ausreichende Unterlassungserklärung abgegeben hat, hat der vzbv nun Klage beim Oberlandesgericht Koblenz erhoben. Nach Ansicht des vzbv muss die intransparente Darstellung der Kosten auf der Webseite untersagt werden. Bislang sind nach Schätzungen des vzbv mehr als 90.000 Verbraucher:innen auf die Webseite hereingefallen.

Betroffene können ihre Erfahrungen mit der Webseite „service-rundfunkbeitrag.de” außerdem hier in einer Umfrage schildern. Besonders wichtig: Zahlt der Anbieter tatsächlich Geld zurück? Der vzbv nutzt die Informationen, um eine Sammelklage gegen den Anbieter zu prüfen.

Quelle: vzbv

Verbraucherzentrale mahnt kostenpflichtigen Rundfunkbeitrag-Service ab

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat die Betreiber des Onlineportals „Service Rundfunkbeitrag“ abgemahnt, nachdem sich zuletzt immer mehr Verbraucher:innen über das Portal beschwert hatten. Die Webseite wird – markiert als werblicher Inhalt – an erster Stelle in den Google-Ergebnislisten angezeigt, wenn man beispielsweise nach „Rundfunkbeitrag“, „Rundfunkgebühr“ und ähnlichen Begriffen sucht.

Unter www.service-rundfunkbeitrag.de sind Formulare veröffentlicht, über die Verbraucher:innen unter anderem eine Mitteilung zur Änderung der Wohnadresse oder Bankverbindung an den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio veranlassen können.

Häufig ist den Verbraucher:innen allerdings nicht bewusst, dass die Betreiber der Seite für die Nutzung der Formulare ein Entgelt von 29,99 € verlangen. Dies wird den Verbraucher:innen erst klar, wenn sie die Rechnung erhalten. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sind die Hinweise auf diese Kosten allerdings so undeutlich, dass sie nicht den gesetzlichen Vorgaben genügen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) prüft deswegen auch eine Sammelklage gegen das Unternehmen und ruft betroffene Verbraucher:innen auf, sich mit ihren Erfahrungen zu melden.

Quelle und mehr: www.verbraucherzentrale.de