Versicherungsvermittler dürfen sich nicht als unabhängig darstellen

vzbv-Meldung: “Wer eine Versicherung oder eine Finanzanlage abschließen möchte, wendet sich häufig an Vermittler. Werben diese mit unabhängiger Beratung, kann bei Verbraucher:innen der irrtümliche Eindruck entstehen, sie hätten es mit einem Honorarberater zu tun, der auch ohne Provisionen arbeitet.

Zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen bestätigen die Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), dass Vermittler ihre Beratung nicht als unabhängig darstellen und auch nicht als reine Berater auftreten dürfen, wenn sie Provisionen von Versicherern oder Finanzinstituten erhalten.

Datum der Urteilsverkündung: 15.06.2023
Aktenzeichen: 33 O 15/23 – nicht rechtskräftig
Gericht: Landgericht Köln

Datum der Urteilsverkündung: 11.07.2023
Aktenzeichen: 9 O 1081/22 – nicht rechtskräftig
Gericht: Landgericht Bremen

Marktcheck: Unzulässige Kündigungsklauseln bei jedem siebten Unternehmen

Seit März 2022 gelten verbraucherfreundlichere Regelungen zu verkürzten Kündigungsfristen und Laufzeitregelungen. In einer gemeinsamen Aktion haben die Verbraucherverbände jetzt über 800 Unternehmen überprüft. Jedes siebte hält sich in seinen AGB nicht an die neuen gesetzlichen Vorgaben.

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes für faire Verbraucherverträge [siehe hier einen Überblick und Bundestagsseite] im März 2022 sind Verbraucher:innen nicht mehr so lange an Verträge gebunden. Sie können Verträge, etwa mit dem Handyanbieter, Energieversorger oder einem Fitnessstudio, nach Ablauf der Mindestvertragszeit nun mit einer Frist von einem Monat kündigen.

In ihrem Marktcheck stellten die Verbraucherzentralen fest, dass viele AGB nicht der aktuellen Rechtslage entsprachen – sowohl, was die verkürzten Kündigungsfristen betrifft als auch Vertragsverlängerungen. So stand in manchen AGB, dass sich ein Vertrag stillschweigend um einen bestimmten Zeitraum verlängert. In anderen AGB betrug die Kündigungsfrist mehr als einen Monat. Beides ist unzulässig. – Quelle und mehr: www.verbraucherzentrale.de

Was tun? Zum Beispiel folgende Hinweisseiten der Verbraucherzentralen lesen:

Erstmals Aufruf zur neuen Sammelklage: “Rechtswidrige Mahnkosten bei Zalando”

Aus der PM der Verbraucherzentrale Sachsen vom 16.10.2023: “Wer bei Zalando bestellt und nicht fristgemäß zahlt, bekommt mit der zweiten Mahnung 5,30 Euro Mahngebühren per E-Mail aufs Auge gedrückt. Viele zahlen diesen Betrag, schließlich haben sie die Zahlungsfrist versäumt und vertrauen darauf, dass sich einer der größten europäischen Versandhändler an geltendes Recht hält.

Rechtswidrige Mahngebühren

„Wir halten diese Gebühren für unzulässig“, sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Zum einen gibt es keine Regelungen in den AGB von Zalando, zum anderen dürfen nach der Rechtsprechung nur tatsächlich anfallende Kosten geltend gemacht werden. Und die sind bei E-Mail-Mahnungen verschwindend gering.“

Aufruf zur gemeinsamen Klage

Deshalb nutzt die Verbraucherzentrale Sachsen die am Freitag in Kraft getretene neue Sammelklage, um die unzulässigen Mahngebühren von Zalando zurück zu holen. Wer sich der Klage direkt in der ersten Phase anschließen möchte, muss lediglich nachweisen, dass die Mahngebühren erhoben und gezahlt wurden. Das geht unkompliziert per PDF-Datei über ein Online-Formular der Verbraucherzentrale Sachsen. In der zweiten Phase, nach Einreichung der Klage, können sich alle Interessierten anschließen. Die Beteiligung an der neuen Sammelklage ist für alle Betroffenen kostenfrei, weil Risiko und Kosten die Verbraucherzentrale Sachsen übernimmt.

Verbraucherzentralen: Probleme bei Postbank und DSL Bank? Das können Sie als Kund:innen tun

Kontoprobleme, schlechte Erreichbarkeit des Kundenservice oder ausbleibende Bearbeitung von Anliegen: Zahlreiche Kund:innen berichten den Verbraucherzentralen von teils katastrophalen Problemen bei Postbank und DSL Bank. Hier erfahren Sie, welche Handlungsmöglichkeiten Sie haben.

Siehe www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/probleme-bei-postbank-und-dsl-bank-das-koennen-sie-als-kundinnen-tun-88651

vzbv klagt erfolgreich gegen clever fit

Wer ein clever-fit-Fitnessstudio betritt, darf mit dem Passieren eines Drehkreuzes nicht automatisch einer Preiserhöhung zustimmen. Das hat das Landgericht Augsburg am 6. Oktober 2023, 081 O 11161/23, bestätigt. Zuvor hatte das Gericht auf Bestreben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen verhängt.

„Bisher war die clever fit GmbH nicht bereit, die vorläufige Entscheidung des Gerichts anzuerkennen. Das Urteil ist wichtig, damit sich ein solches rechtswidriges Vorgehen der Fitnessstudio-Kette nicht wiederholt. Die Mitglieder müssen sicher sein, dass sie allein durch das Betreten der Studios keinen Vertragsänderungen zustimmen“, sagt Ramona Pop, Vorständin beim vzbv.

Quelle und mehr: www.vzbv.de/urteile/vzbv-klagt-erfolgreich-gegen-clever-fit

Verbändebündnis fordert neue Regeln für Inkasso

Das Inkassorecht muss dringend überarbeitet werden, fordert ein Bündnis aus Verbraucherzentralen, vzbv und weiteren Verbraucherverbänden. [Anmerkung: hier direkt zum sehr lesenswerten Positionspapier mit den Forderungen] Die aktuellen gesetzlichen Regelungen haben Schlupflöcher, die von Inkassounternehmen ausgenutzt werden und Verbraucher:innen in Deutschland finanziell belasten.

„Tausende Verbraucher:innen beschweren sich jedes Jahr bei den Verbraucherzentralen über Inkassodienstleister. Überhöhte Inkassokosten können besonders für einkommensschwache und überschuldete Menschen zu einer echten Bedrohung werden“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. „Die Inkasso-Reform vor zwei Jahren war halbherzig, Kernprobleme wurden nicht angegangen. Der Bundesjustizminister sollte gründlich nachbessern – besonders in der aktuellen Preiskrise wäre das eine deutliche Erleichterung für viele Verbraucher:innen.“ (…)

Das Dreiecksverhältnis zwischen Gläubiger, Inkassodienstleister und Schuldner ist kompliziert und oft kaum verständlich. Verbraucher:innen werden mit Inkassokosten konfrontiert und können nicht prüfen, welche Vergütung zwischen Gläubiger und Inkassodienstleister vereinbart und gezahlt wurde.

Die Verbraucherschützer fordern, dass Inkassodienstleister beim Erheben von Inkassokosten den konkreten Schaden nachweisen müssen, also die vom Gläubiger an den Inkassodienstleister geleistete Zahlung. Damit soll eine Weitergabe fiktiver Inkassokosten verhindert werden.

vzbv: Verbraucher:innen können Verträge mit nowenergy, primastrom und voxenergie vorzeitig beenden

vzbv-Meldung: “Sie wurden von nowenergy, primastrom oder voxenergie (alles Töchter der primaholding GmbH) angerufen? Ihnen wurde bei dem Telefonat ein Strom- oder Gaslieferungsvertrag zu unerwartet hohen Preisen aufgeschwatzt? Dann haben Sie nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gute Chancen, diesen Vertrag vorzeitig zu beenden. Eventuell können Sie bereits gezahlte Abschläge sogar vollständig zurückverlangen. Selbst wenn Sie bereits Strom- oder Gas bezogen haben.

Der vzbv hilft Ihnen, wenn Sie den Vertrag kündigen oder widerrufen wollen. Dafür prüft er eine Sammelklage, um die Unternehmen notfalls gerichtlich zu zwingen, dass sie die Forderungen der betroffenen Verbraucher:innen erfüllen. 

Hier erhalten Sie auch einen Musterbrief, um Ihre Kündigung oder Ihren Widerruf zu erklären bzw. Ihre sonstigen Ansprüche (z.B. wegen unzulässiger Preiserhöhung) geltend zu machen.”

Und hier: “Die Unternehmen der primaholding-Gruppe belehren in Verträgen für Strom und Gas nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) unzureichend über das Widerrufsrecht. Der vzbv prüft daher eine Sammelklage gegen die primaholding GmbH und bittet Betroffene, sich online unter www.sammelklagen.de/primaholding zu melden.”

Kostenfreie Schuldnerberatung ist ein Gebot der Stunde! EU-Parlament verabschiedet Richtlinie mit deutlichen Verbesserungen

PM der BAG-SB vom 12.09.2023: Mit der gestern vom EU-Parlament verabschiedeten EU-Verbraucherkreditrichtlinie [vgl. www.europarl.europa.eu] wird erstmals in der Geschichte die Voraussetzung für ein Recht auf unabhängige und kostenfreie Schuldnerberatung geschaffen. „Das ist ein Meilenstein, der hilft, dass überschuldete Menschen schnell Rat bekommen und nicht länger von unseriösen Anbietern abgezockt werden”, sagte Ines Moers, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB). „Wir begrüßen die Entscheidung des EU-Parlaments ausdrücklich, denn mit dieser Richtlinie kann in Deutschland endlich ein Recht auf Schuldnerberatung umgesetzt werden. Die unsägliche Situation, mit der je nach Wohnort der Zugang unterschiedlich geregelt ist, hat somit bald hoffentlich endlich ein Ende”.

Seriöse Schuldenberatungen nutzen der gesamten Gesellschaft, betonte der Fachverband. „Dieser Nutzen kommt aber nur dann so wie gewünscht zum Tragen, wenn das Angebot allen Ratsuchenden unentgeltlich zur Verfügung steht. Insbesondere die vergangenen Jahre mit den Folgen der Pandemie und den Energiepreissteigerungen haben gezeigt, wie schnell Personen in finanzielle Schwierigkeiten geraten können”, schilderte Ines Moers die aktuelle Situation. Zudem habe sich gezeigt, dass Ratsuchende in finanzieller Not nur in seltensten Fällen über Mittel für kostenpflichtige Angebote verfügten. Im Gegenteil: Erfahrungsgemäß spitzt sich die Lage durch hohe Inkasso-Gebühren und zusätzliche Kosten zu und eine gütliche Einigung wird immer schwerer, je später die Menschen in die Beratung kommen. „Ein unentgeltlicher Zugang für alle bedeutet daher auch einen Schutz vor weiterer Überschuldung und vor unseriösen Anbietern”, so das Fazit des Verbandes.

Information der BaFin zu Störungen der Geschäftsabwicklung bei der Postbank

“Die Finanzaufsicht BaFin beobachtet erhebliche Beeinträchtigungen bei der Abwicklung des Kundengeschäfts bei der „Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG“ (Postbank) und prüft, ob aufsichtlich relevante Mängel in dem Institut bestehen. Es liegen dazu zahlreiche Beschwerden von Kundinnen und Kunden vor. Die BaFin geht den Beschwerden im Rahmen ihres Auftrages zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen nach und wird, wenn angezeigt, in diesem Zusammenhang aufsichtliche Maßnahmen verhängen.

Seit dem Jahreswechsel 2022/2023 sieht die BaFin erhebliche Beeinträchtigungen der Abwicklung des Kundengeschäfts bei der Postbank. Neben verschiedenen Störungen im Online- und Mobile-Banking sowie der mangelnden Erreichbarkeit des telefonischen Kundendienstes zählen hierzu insbesondere lange Bearbeitungszeiten bei Pfändungs- und Nachlassangelegenheiten sowie bei der Auflösung / Abwicklung von Konten und Rückzahlung von Spareinlagen. Daneben kommt es insbesondere bei der Einrichtung und Verwaltung von Pfändungsschutzkonten zu erheblichen Beeinträchtigungen, die für die Kunden teils massive Auswirkungen haben. Hierauf hat auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in ihrer Pressemitteilung vom 23. August 2023 hingewiesen.” – Quelle und mehr

Siehe auch vzbv: Postbankbeschwerden: BaFin-Infoschreiben nicht ausreichend

vzbv: Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Der vzbv meldet und gibt Tipps (Musterschreiben): “Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?”

–> www.verbraucherzentrale.de/(…)/vorsicht-bei-rechnungen-der-pvz-fuer-zeitschriftenabos-84112

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