Experten mahnen Änderungen am Wohngeld-Plus-Gesetz an

Die Zielsetzung des Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/3936) zur Ausweitung und Erhöhung des Wohngeldes ab 1. Januar 2023 ist am Montagmittag in einer Anhörung des Bauausschusses auf große Zustimmung bei Experten gestoßen.

Allerdings warnten die Sachverständigen vor massiven Umsetzungsproblemen in den Kommunen und mahnten unter anderem Vereinfachungen beim Prüfverfahren an. Wegen des zu erwartenden Doppelaufwands wandten sie sich gegen die Pläne, das Wohngeld vorläufig auszuzahlen. Die Vertreter der Kommunen schlugen überdies die Einführung eines pauschalisierten Basis-Wohngelds in Höhe des gerade verabschiedeten Heizkostenzuschusses für die Dauer von sechs Monaten vor, „um Druck aus dem Kessel zu bekommen“, wie Hilmar von Lojewski vom Deutschen Städtetag betonte. Die Pauschale sollte nicht zurückgezahlt werden müssen.

Quelle und mehr: Bundestag

2,6 Millionen Menschen konnten 2021 aus Geldmangel ihre Wohnung nicht angemessen heizen

Aus der PM des Statistischen Bundesamtes vom 21.10.2022:

Die anhaltend hohen Energiepreise treiben zu Beginn der kalten Jahreszeit die Heizkosten in die Höhe. Eine ausreichend beheizte Wohnung war jedoch bereits vor Beginn der Energiekrise in Folge des Krieges in der Ukraine nicht für alle selbstverständlich. 3,2 % der Bevölkerung in Deutschland lebten nach eigener Einschätzung im Jahr 2021 in Haushalten, die ihr Haus oder ihre Wohnung aus finanziellen Gründen nicht angemessen warmhalten konnten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt, betraf dies rund 2,6 Millionen Menschen. 

Überdurchschnittlich häufig waren Alleinlebende und Menschen in Alleinerziehenden-Haushalten betroffen. Rund 4,3 % der Alleinlebenden sowie 4,7 % der Personen in Alleinerziehenden-Haushalten konnten ihre Wohnung aus Geldmangel nicht angemessen heizen. 

2,6 Millionen Menschen konnten 2021 aus Geldmangel ihre Wohnung nicht angemessen heizen

Aus der PM des Statistischen Bundesamtes vom 21.10.2022:

Die anhaltend hohen Energiepreise treiben zu Beginn der kalten Jahreszeit die Heizkosten in die Höhe. Eine ausreichend beheizte Wohnung war jedoch bereits vor Beginn der Energiekrise in Folge des Krieges in der Ukraine nicht für alle selbstverständlich. 3,2 % der Bevölkerung in Deutschland lebten nach eigener Einschätzung im Jahr 2021 in Haushalten, die ihr Haus oder ihre Wohnung aus finanziellen Gründen nicht angemessen warmhalten konnten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt, betraf dies rund 2,6 Millionen Menschen. 

Überdurchschnittlich häufig waren Alleinlebende und Menschen in Alleinerziehenden-Haushalten betroffen. Rund 4,3 % der Alleinlebenden sowie 4,7 % der Personen in Alleinerziehenden-Haushalten konnten ihre Wohnung aus Geldmangel nicht angemessen heizen. 

Ende 2022 wird voraussichtlich der erste Wohnungslosenbericht der Bundesregierung auf Basis amtlicher Daten vorliegen

Der Paritätische berichtet, dass am 11.10.2022 im BMAS die Verbändeanhörung zum ersten Wohnungslosenbericht des BMAS stattfand. Mehr dazu hier.

Bei der Gelegenheit aus der Pressemitteilung Nr. 299 vom 14. Juli 2022 des Statistischen Bundesamtes: Zum Stichtag 31. Januar 2022 waren in Deutschland rund 178.000 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht, beispielsweise in vorübergehenden Übernachtungsmöglichkeiten oder in Not- und Gemeinschaftsunterkünften. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach den Ergebnissen der erstmals durchgeführten Statistik aus den Meldungen von Kommunen und Einrichtungen mitteilt, waren knapp 74.000 untergebrachte wohnungslose Personen alleinstehend (41 %).

Knapp 59 000 Personen (33 %) waren innerhalb eines gemeinsamen Haushalts als Familie beziehungsweise als Paar mit Kindern untergebracht. Rund 23 000 Personen (13 %, einschließlich der Kinder) lebten während der Unterbringung in einem Alleinerziehenden-Haushalt. Rund 4 500 Personen (3 %) waren als Paare ohne Kinder untergebracht. Für die übrigen rund 18 000 Personen (10 %) wurde der Haushaltstyp „sonstiger Mehrpersonenhaushalt“ angegeben oder ihr Haushaltstyp war unbekannt.

Bundesregierung: “Mehr Wohngeld für mehr Menschen”

“Die stark gestiegenen Energiekosten treffen Bürgerinnen und Bürger mit kleineren Einkommen besonders stark, da bei ihnen die Wohn- und Heizkosten einen hohen Anteil der Ausgaben ausmachen. Mit der Wohngeldreform erhöht die Bundesregierung das Wohngeld und sorgt dafür, dass mehr Haushalte Wohngeld erhalten. Dafür hat die Bundesregierung den Entwurf des sogenannten Wohngeld-Plus-Gesetz beschlossen.” (Quelle und mehr).

Genauere Informationen gibt es auf der Seite Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz) des BMWSB. Dort neben Referenten- und Regierungsentwurf auch Stellungnahmen.

BSG zur Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II und Selbsthilfe des Betroffenen (anderweitig beschafftes Darlehen)

An dieser Stelle der Hinweis auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 22.7.2022, B 7/14 AS 52/21 R. Diese liegt im Wortlaut noch nicht vor, daher aus dem Terminsbericht:

“Die Übernahme von Schulden bei Dritten setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Aufnahme des Darlehens Mietschulden vom Jobcenter zu übernehmen gewesen wären. Gemäß § 22 Abs 8 Satz 1 SGB II steht die Übernahme der Schulden im Ermessen des Grundsicherungsträgers. Dieses Ermessen ist nach Satz 2 eingeschränkt, wenn die Übernahme der Schulden gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht.

Der Übernahme der Schulden steht grundsätzlich nicht entgegen, wenn ein Leistungsberechtigter nach der Anzeige seines Bedarfs gegenüber dem Jobcenter mit Hilfe eines anderweitig beschafften Darlehens die Unterkunft durch Begleichung der Mietschulden an den Vermieter gesichert hat. Auch Schulden gegenüber Dritten, die Leistungsberechtigte nach dieser “Bedarfsanzeige“ beim Jobcenter eingegangen sind, (mehr …)

„Mit Schulden wird Wohnungslosigkeit sehr schnell zu einer realen Gefahr“

PM der BAG-SB: Schuldnerberatung unterstützt Kampagne WOHNUNG_LOS! der BAG-W

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag das Ziel festgeschrieben, bis 2030 Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden und dafür einen Nationalen Aktionsplan aufzulegen. Im Rahmen der Kampagne WOHNUNG_LOS! ruft die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG-W) deshalb in dieser Woche dazu auf, auf die notwendigen politischen Maßnahmen aufmerksam zu machen. Unterstützt wird die BAG-W dabei unter anderem von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB).  (mehr …)

„Mit Schulden wird Wohnungslosigkeit sehr schnell zu einer realen Gefahr“

PM der BAG-SB: Schuldnerberatung unterstützt Kampagne WOHNUNG_LOS! der BAG-W

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag das Ziel festgeschrieben, bis 2030 Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden und dafür einen Nationalen Aktionsplan aufzulegen. Im Rahmen der Kampagne WOHNUNG_LOS! ruft die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG-W) deshalb in dieser Woche dazu auf, auf die notwendigen politischen Maßnahmen aufmerksam zu machen. Unterstützt wird die BAG-W dabei unter anderem von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB).  (mehr …)