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„Im Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD eine „kostenfreie Schuldnerberatung, die niemanden ausschließt“ vereinbart. Doch dieses Versprechen droht zu scheitern. Am 3. September wurde der Regierungsentwurf (RegE) für das Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) vorgelegt – nahezu unverändert gegenüber dem bereits im Juli stark kritisierten Referentenentwurf.
Der Regierungsentwurf deutet darauf hin, dass keine flächendeckende Versorgung mit qualifizierter Beratung geplant ist, sondern die Verantwortung weitgehend auf die bestehenden Angebote verlagert werden soll. Dies wäre im Ergebnis eine Verschlechterung und keine Verbesserung,“, so die Einschätzung von Charlotte Bischoff, Fachreferentin bei der BG-SB. Bereits im März 2025 hatte die BAG-SB auf Schließungen von Beratungsstellen und teils monatelange Wartezeiten hingewiesen.
Trotz klarer Kritik nahezu aller Fachverbände, Verbraucherorganisationen und sozialpolitischer Akteure am Referentenentwurf und konkreter Änderungsvorschläge fehlen auch im RegE weiterhin die zentralen Elemente für eine wirksame Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II):
Damit wird nicht nur das Ziel des Koalitionsvertrags verfehlt, sondern auch die Zielsetzung der CCD II gefährdet: (…)“
Quelle und mehr: https://www.bag-sb.de/fileadmin/user_upload/1_Fachverband/Positionen/2025_Positionen/2025_09_04_PM_RegE_SchuBerDG_BAG-SB__1_.pdf
Zur Webseite des BMJV mit dem Regierungsentwurf (und dem RefE und Stellungnahmen der Verbände): https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_Schuldnerberatung.html
Auf der Webseite der BAG-SB findet sich der Aufruf „Das Problem der Verstrickung in der Insolvenz muss dringend gelöst werden!“ Daraus:
„Die Verstrickung des Kontos durch eine Kontenpfändung, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt ist, stellt die insolvenzrechtliche Praxis vor erhebliche Probleme. Die ordnungsgemäße Pfändung vor der Eröffnung führt zum Entstehen eines materiellen Pfändungspfandrechts und zu einer Verstrickung der gepfändeten Forderung im Sinne einer Beschlagnahme ([Quellen]).
Die Verstrickung führt dazu, dass der Drittschuldner etwaig pfändbare Beträge weder an den Pfändungsgläubiger noch an den Insolvenzverwalter auszahlen kann. (…)
Auch nach der Entscheidung über die Restschuldbefreiung wirken die alten Pfändungen fort. Bei einer Weigerung der Pfändungsgläubiger die Pfändung zurückzunehmen (in der Praxis sind die Forderungen nicht selten mehrfach abgetreten) gerichtliche Befassung und Entscheidung notwendig. (…)
Die Unterzeichner fordern das BMJV und den Bundestag dringend auf, das Problem gesetzgeberisch zu lösen.“
Wer einen Kredit aufnimmt, bekommt mitunter direkt eine Restschuldversicherung mit angeboten – zur Absicherung unter anderem bei Jobverlust, Krankheit oder Tod. Das Problem: Die Produkte sind aus Sicht der Verbraucherzentrale häufig überteuert und schützen nur lückenhaft. Seit Anfang 2025 gilt für die Anbieter eine gesetzliche Wartefrist von sieben Tagen zwischen Kreditvergabe und dem Abschluss einer Restschuldversicherung. [Anmerkung: siehe unsere Meldung BMUV: Neue Regelungen zu Restschuldversicherungen]
Das schützt Verbraucher:innen unter anderem vor vorschnellen Entscheidungen. Allerdings wollen Versicherer und Kreditgeber die Regelung wieder kippen und üben Druck auf die Politik aus.
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands: „Dank der Wartefrist können Verbraucherinnen und Verbraucher in Ruhe überlegen, ob sie die Restschuldversicherung wirklich benötigen. Die Menschen können nicht mehr zum Vertragsschluss gedrängt werden, sondern sich die passende Versicherung raussuchen. Die Politik muss gewährleisten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin vor übereilten und kostspieligen Abschlüssen einer Restschuldversicherung geschützt werden. Sie sind häufig überteuert und in vielen Fällen nicht sinnvoll.“
Quelle und mehr: https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/restschuldversicherung-verbraucherinnen-muessen-vor-unfreiwilligen-abschluessen
PM des BMJV vom 3.9.2025: „Verbraucherinnen und Verbraucher sollen es künftig vielfach einfacher haben, wenn sie einen im Internet geschlossenen Vertrag widerrufen wollen: Unternehmen sollen verpflichtet werden, den elektronischen Widerruf per Schaltfläche (Button) zu ermöglichen. Diese und weitere Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung heute auf Vorschlag der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz beschlossen hat. (…)
Im Einzelnen sind insbesondere folgende Änderungen im Gesetzentwurf vorgesehen:
1. Verpflichtung zur Bereitstellung eines elektronischen Widerrufbuttons (…)
2. Angemessene Erläuterungen von Finanzdienstleistungen (…)
3. Einschränkung des „ewigen Widerrufsrechts“ bei Verträgen über Finanzdienstleistungen (…)
4. Kein Anspruch auf Vertragsbedingungen in Papierform mehr (…)“
Siehe Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_GAendVVVR.html?nn=110490
Nadine Heselhaus, SPD-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende verbraucherpolitische Sprecherin ihrer Fraktion, setzt sich seit vielen Jahren mit Nachdruck für den flächendeckenden Ausbau der Schuldnerberatung und die Verankerung eines Rechts auf kostenlose Schuldnerberatung ein, um besonders verletzliche Gruppen wirksam zu schützen. Als besonderen Erfolg konnte sie 2024 die Institutionelle Förderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) verkünden, die sie zusammen mit den Regierungspartnern aus der Ampel-Koalition erwirkt hatte. In dieser Legislaturperiode steht die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie an - und damit die Vorgabe der EU, die Verfügbarkeit von Schuldnerberatung flächendeckend sicherzustellen. Der Regierungsentwurf für ein Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) wurde Mitte dieser Woche vom Kabinett verabschiedet - eine hervorragende Gelegenheit, die Stellungnahmen aus der Schuldnerberatung und die Argumente aus der Praxis noch einmal im persönlichen Gespräch vorzutragen.
"Im weiteren Verfahren setzen wir uns für eine Klarstellung in Bezug auf die Kostenfreiheit der Schuldnerberatung ein. Alle, die Hilfe benötigen, müssen diese kostenlos erhalten. So will es auch der Koalitionsvertrag.", betonte Nadine Heselhaus gegenüber Charlotte Bischoff und Ines Moers von der BAG-SB. Die Argumente dafür seien unisono in allen Stellungnahmen der Verbände deutlich geworden und überzeugen inhaltlich. Als mögliche Wege, entsprechende Beratungsangebote zu finanzieren oder entsprechende Kapazitäten dafür zu schaffen, wurden unter anderem Änderungen der Insolvenzordnung diskutiert, sowie ein Abbau unnötiger bürokratischer Vorgaben, die aktuell erhebliche Kapazitäten der Beratungskräfte binden. Gemeinsam wollen die SPD und die BAG-SB die aufgegriffenen Anliegen weiterentwickeln und mit vereinten Kräften daran arbeiten, die Situation ver- und überschuldeter Haushalte sowie der Sozialen Schuldnerberatung in Deutschland weiter zu verbessern.
Berlin, 4. September 2025 – Im Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD eine „kostenfreie Schuldnerberatung, die niemanden ausschließt“ vereinbart. Doch dieses Versprechen droht zu scheitern. Am 3. September wurde der Regierungsentwurf (RegE) für das Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) vorgelegt – nahezu unverändert gegenüber dem bereits im Juli stark kritisierten Referentenentwurf.
Der Regierungsentwurf deutet darauf hin, dass keine flächendeckende Versorgung mit qualifizierter Beratung geplant ist, sondern die Verantwortung weitgehend auf die bestehenden Angebote verlagert werden soll. Dies wäre im Ergebnis eine Verschlechterung und keine Verbesserung,“, so die Einschätzung von Charlotte Bischoff, Fachreferentin bei der BG-SB. Bereits im März 2025 hatte die BAG-SB auf Schließungen von Beratungsstellen und teils monatelange Wartezeiten hingewiesen.
Trotz klarer Kritik nahezu aller Fachverbände, Verbraucherorganisationen und sozialpolitischer Akteure am Referentenentwurf und konkreter Änderungsvorschläge fehlen auch im RegE weiterhin die zentralen Elemente für eine wirksame Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II):
Damit wird nicht nur das Ziel des Koalitionsvertrags verfehlt, sondern auch die Zielsetzung der CCD II gefährdet: die Verfügbarkeit von Schuldnerberatung für alle Ratsuchenden sicherzustellen – als Beitrag zum Verbraucherschutz und zur Vermeidung von Überschuldung. „Wir sind sehr enttäuscht. Nachweislich ersparen Investitionen in Schuldenberatung dem Staat ein Vielfaches an Folgekosten bei Sozialleistungen und können damit den Bundeshaushalt, sowie Länder und Kommunen deutlich entlasten. Eine Überarbeitung des Regierungsentwurfs ist wirtschaftlich, sozialpolitisch und fachlich dringend geboten“, so Ines Moers, Geschäftsführerin der BAG-SB.
Weitere Informationen auf www.bag-sb.de/positionen
Um einen kostenfreien Zugang zur Schuldnerberatung für Ratsuchende und eine ausreichende Finanzierung für die Beratungsstellen zu schaffen, wurde viel Hoffnung in die Verbraucherkreditrichtlinie und nun in das Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) gelegt. Ein erster Referentenentwurf zu dem SchuBerDG sorgte bereits in den Stellungnahmen (zu finden hier) für viel Kritik von allen Seiten. Nun wurde gestern der Regierungsentwurf für das SchuBerDG veröffentlicht. Leider wurden die Kritikpunkte nicht aufgenommen und der Referentenentwurf nahezu unverändert übernommen. Eine wirksame Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) wird so nicht erreicht. Es fehlt an zentralen Elementen, wie:
Die BAG SB hat hierzu bereits eine Pressemitteilung herausgegeben, die sehr lesenswert ist und ein Appell an die Entscheidungsträger sein sollte, siehe hier.