Letzte Woche hatten wir auf den RegE zum sog. Bürgergeld hingewiesen. Auf der Seite von Tacheles e.V. werden die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum RefE vorstellt und wie folgt eingeleitet: “Die Bundesregierung hat nun ihren Gesetzesentwurf zum Bürgergeldgesetz verabschiedet. Da dies aber weiterhin Armut per Gesetz bedeutet, ist es nur richtig und konsequent das sog. Bürgergeld treffend Bürgerhartz zu nennen.”
Bürgerbeauftragte zum Weltkindertag: Teilhabe auch für Kinder und Jugendliche gewährleisten
Zahl der Kontenabrufe steigt
Die Zahl der Kontenabrufe beim Bundeszentralamt für Steuern hat sich mit 1,015 Millionen im vergangenen Jahr gegenüber 2015 mehr als verdreifacht. Dies teilt die Bundesregierung in einer Antwort (19/26831) auf eine Kleine Anfrage mit. Die meisten Abrufe machten unter anderem Städte und Gemeinden, Finanzämter und Gerichtsvollzieher. – Quelle

Unter BT-Drs. 20/2751 ist in 2020 die Zahl etwas anders, was vermutlich ein Übertragunsfehler ist:

Telefon-Hotline des Stromgrundversorgers zur Vermeidung von Stromsperren in Hamburg nach wie vor nicht freigeschaltet
Am 13.4.2022 hat die Hamburgische Bürgerschaft Senat aufgefordert “sich dafür einzusetzen, dass die Telefon-Hotline [Anm: vgl. dazu Drs. 21/20062] seitens des Stromgrundversorgers binnen der nächsten vier Wochen auch den anerkannten Schuldnerberatungsstellen zur Verfügung steht” (vgl. hier).
Der Senat hat nun auf Nachfrage (SKA von Dr. Stephanie Rose und Stephan Jersch (DIE LINKE) – Drs. 22/9234) u.a. geschrieben:
“Die Telefon-Hotline ist grundsätzlich seit geraumer Zeit eingerichtet und wird unter anderem auch von Berliner Kooperationspartnern intensiv genutzt.
In Hamburg nutzen die anerkannten Schuldnerberatungsstellen die Hotline allerdings noch nicht.
Aktuell gibt es aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erneuten Abstimmungsbedarf mit den bereits aufgeschalteten Teilnehmern der Hotline. Die Vollmacht/ Einwilligungserklärung musste aus datenschutzrechtlicher Sicht seitens Vattenfall überarbeitet werden. Derzeit wird die Erklärung von Vattenfall mit den Hotline-Nutzern abgestimmt. Sobald die neu entwickelte und abgestimmte Vollmacht genutzt werden kann, ist eine Aufschaltung der Schuldnerberatungsstellen mit einer Vorlaufzeit von circa sechs Wochen mit Nutzung dieser neuen Vollmacht möglich.”
Stellungnahme: Die Formulierung „In Hamburg nutzen die anerkannten Schuldnerberatungsstellen die Hotline allerdings noch nicht.“ suggeriert, dass ein Versäumnis oder Desinteresse der Hamburger Schuldnerberatungsstellen vorliegen würde. Das ist nicht der Fall. Es wurde durchaus sehr konkretes Interesse an der Aufschaltung angemeldet.
Soweit es datenschutzrechtliche Probleme geben soll, legen wir Wert auf die Feststellung, dass zumindest uns als LAG kein Entwurf einer Vollmacht / Einwilligungserklärung vorliegt. Es mag sein, dass aktuell eine Abstimmung der Vollmacht / Einwilligungserklärung mit den Berliner Kooperationspartnern erfolgt. In Hamburg ist dies nicht der Fall.
sog. “Bürgergeld”: Regierungsentwurf verabschiedet
Gestern hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf zum sog. “Bürgergeld” beschlossen. Siehe auch zum Referentenentwurf.
Überschuldungsindex 2022 (früher: Index der gerichtlichen Zwangsvollstreckung)
BaFin-Umfrage: vzbv begrüßt Vorhaben und verweist auf politischen Handlungsbedarf
Diakonie-Zitat: Regelsatzanpassung beim Bürgergeld hinkt den Kostensteigerungen hinterher
“Nach einem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sollen mit dem geplanten Bürgergeld die Regelsätze in der Existenzsicherung zum 1. Januar 2023 steigen. [Anm.: siehe Zahlen unten] Für alleinstehende Erwachsene soll der Betrag monatlich 502 Euro betragen und damit 50 Euro höher liegen als der Hartz IV-Satz. Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:
„Die Regelsatzanpassung hinkt bereits jetzt den aktuellen Kostensteigerungen hinterher. (mehr …)
Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung Berlin (INES): Hartz IV-Sanktionen verfehlen Wirkung und machen krank
PM Sanktionsfrei.de: Hartz IV-Sanktionen verfehlen ihre Wirkung – das ist das Ergebnis der ersten wissenschaftlichen Langzeitstudie zu Sanktionen in der Grundsicherung. Anstatt Menschen nachhaltig in Arbeit zu bringen, haben Kürzungen der Grundsicherung bei Verstößen gegen Auflagen der Jobcenter einen einschüchternden Effekt und können sogar Krankheiten verursachen. Den Kontakt mit den Jobcentern empfinden die im Rahmen der Studie “Hartz Plus” Befragten größtenteils als hinderlich, statt als unterstützend. “Sanktionen verfehlen ihre behauptete Wirkung. Sie verursachen fast immer eine Kultur des Misstrauens. Die Menschen fühlen sich eingeschüchtert und stigmatisiert. Sanktionen bringen Menschen nicht in Arbeit und haben in einer modernen Grundsicherung nichts verloren.” sagt die Gründerin von Sanktionsfrei e.V., Helena Steinhaus, anlässlich der Vorstellung der Studie in Berlin. Die Studie Hartz Plus wurde von Sanktionsfrei e.V. in Auftrag gegeben und vom Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung Berlin (INES) durchgeführt.
Gemeinsam mit dem Paritätischen Gesamtverband und dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) wurden die Ergebnisse heute von Sanktionsfrei e.V. vorgestellt. (mehr …)
EuGH: Ein Unionsbürger, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Aufnahmemitgliedstaat begründet hat, kann nicht deshalb während der ersten drei Monate seines Aufenthalts vom Bezug von Kindergeld ausgeschlossen werden, weil er keine Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit in diesem Mitgliedstaat bezieht
Aus der PM des EuGH zu Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-411/20 vom 1.8.2022: “Mit seinem heutigen Urteil weist der Gerichtshof darauf hin, dass jeder Unionsbürger, auch wenn er wirtschaftlich nicht aktiv ist, das Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten hat, wobei er lediglich im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein muss und ansonsten keine weiteren Bedingungen zu erfüllen oder Formalitäten zu erledigen braucht, solange er und seine Familienangehörigen die Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats nicht unangemessen in Anspruch nehmen. In diesem Fall ist ihr Aufenthalt grundsätzlich rechtmäßig. Während dieser Zeit genießen die Unionsbürger vorbehaltlich vom Unionsgesetzgeber ausdrücklich vorgesehener Ausnahmen die gleiche Behandlung wie Inländer. (…)
Das in Rede stehende Kindergeld stellt aber keine Sozialhilfeleistung im Sinne dieser Ausnahmebestimmung dar. Es wird nämlich unabhängig von der persönlichen Bedürftigkeit seines Empfängers gewährt und dient nicht der Sicherstellung seines Lebensunterhalts, sondern dem Ausgleich von Familienlasten.”