Unsere “Alles-auf-einem-Blatt”-Pfändungstabelle mit Stand ab Juli 2021 steht als Word-Datei oder PDF-Datei zum Download bereit. Auf der Seite “Pfändungstabellen” sind die früheren Pfändungstabellen ab 1995 abrufbar.
Neue Pfändungstabelle 2021 erschienen! Pfändungsfreie Beträge steigen um 6,28 %, der Grundfreibetrag auf 1.252,64 Euro
Heute wurde im Bundesgesetzblatt die neue Pfändungsfreigrenzenbekanntmachungsverordnung bekanntgegeben, BGBl. 2021 I Nr. 24 vom 21.05.2021, Seite 1099.
Ab 01.07.2021 gilt: Der unpfändbare Betrag nach § 850c ZPO für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten steigt von aktuell 1.178,59 Euro auf 1.252,64 Euro. Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht steigt von 443,57 Euro auf 471,44 Euro; für die zweite bis fünfte Unterhaltspflicht von 247,12 Euro auf 262,65 Euro.
Die neue amtliche Pfändungstabelle 2021 ist in einer druckbaren Version unter https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2021/bgbl1_2021_24.pdf#page=20 zu finden.
Wir bieten wieder unsere beliebte Übersichtstabelle in 100er-Schritten und gerundeten Zahlen an. Diese passt auf eine Seite, stellt also eine Kopiervorlage dar und gibt einen ersten schnellen Überblick. Vor allem: sie zeigt, welche Beträge den Schuldner*innen verbleiben. (mehr …)
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit des BAföG-Bedarfssatzes für Studierende
Die Regelung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), nach der im Zeitraum von Oktober 2014 bis Februar 2015 ein monatlicher Bedarf für Studierende in Höhe von 373 Euro galt (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG), verstößt nach Überzeugung des Bundesverwaltungsgerichts gegen den aus dem verfassungsrechtlichen Teilhaberecht auf chancengleichen Zugang zu staatlichen Ausbildungsangeboten folgenden Anspruch auf Gewährleistung des ausbildungsbezogenen Existenzminimums (Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz – GG – in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG). Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb beschlossen, dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Vereinbarkeit des Bedarfssatzes mit den genannten Bestimmungen des Grundgesetzes zur Entscheidung vorzulegen. BVerwG 5 C 11.18 – Beschluss vom 20. Mai 2021 – PM des Gerichts
RA Joachim Schaller, der den Vorlagenbeschluss erstritten hat, hat dazu auf seiner Webseite eine sehr gute Darstellung erstellt. Lesenswert! Dort findet sich auch die Revisionsbegründung.
Stoppt die Riester-Rente!
Beschwerden zu digitalen Bezahldiensten nehmen zu
Bundeskabinett beschließt den Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht
Das Bundeskabinett hat letzte Woche den Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht (6. ARB) beschlossen. Download auf der Seite des BMAS. Siehe auch www.armuts-und-reichtumsbericht.de sowie:
Broschüre justiz.nrw.de: “Die Verbraucherinsolvenz. Neubeginn ohne Schulden”
Nach dem BMJV hat nun auch das Justizministerium NRW eine neue Broschüre zum Verbraucherinsolvenzverfahren herausgegeben: https://broschuerenservice.justiz.nrw/justizministerium/shop/Die_Verbraucherinsolvenz./1
Wohnen und Schulden
BSG: Kein Mehrbedarfsanspruch zum Erwerb eines Computers nach bis zum 31.12.2020 geltender Rechtslage
RA Helge Hildebrandt befasst sich unter sozialberatung-kiel.de mit der BSG-Entscheidung vom 12.05.2021 zum Aktenzeichen B 4 AS 88/20 R. Das Bundessozialgerich hat einen Anspruch von Schülern im Leistungsbezug nach dem SGB II gegenüber ihren Jobcentern auf Gewährung eines einmaligen Mehrbedarfes für die Anschaffung eines Computers aus § 21 Abs. 6 SGB II in der bis zum 31.12.2020 geltenden Fassung abgelehnt.
Achtung: aktuell gilt § 21 Abs. 6 SGB II n.F. Siehe auch die Weisung 202102001 vom 01.02.2021 – Mehrbedarfe für digitale Endgeräte für den Schulunterricht der BA dazu.
“Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts” im Bundesgesetzblatt verkündet
Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist nun verkündet worden: BGBl. 2021 I Nr. 21, 882. Es soll erst zum 1.1.2023 in Kraft treten, so dass Zeit ist, sich damit zu befassen.