Verbraucherkreditrichtlinie: Unterschrift als Voraussetzung für die Kreditaufnahme entfällt

<p>Mit der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie hat das Bundeskabinett beschlossen, eine Unterschrift als Voraussetzung für die Kreditaufnahme zu streichen. Künftig soll es ausreichen, online ein Käst-chen anzuklicken, um der Vertragsvereinbarung zuzustimmen. Verbraucher:innen laufen so Gefahr, übereilte Kreditentscheidungen zu treffen.</p>

Restschuldversicherung: Verbraucher:innen müssen vor unfreiwilligen Abschlüssen geschützt werden

<p>Restschuldversicherungen sind aus Sicht der Verbraucherzentrale häufig überteuert und schützen nur lückenhaft. Seit Anfang 2025 gilt für die Anbieter eine gesetzliche Wartefrist von sieben Tagen zwischen Kreditvergabe und dem Abschluss einer Restschuldversicherung. Das schützt Verbraucher:innen unter anderem vor vorschnellen Entscheidungen. Allerdings wollen Versicherer und Kreditgeber die Regelung wieder kippen.</p>

VZ Hamburg: Irreführendes Schreiben der Postbank

PM der Verbraucherzentrale Hamburg vom 15.8.2025:

„Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor einem Schreiben der Postbank. Aus Sicht der Verbraucherschützer kann es bei Postbank-Kundinnen und -Kunden mit einem Giro-plus-Konto den Eindruck erwecken, sie müssten Änderungen bestehender Vertragsbedingungen zustimmen. Tatsächlich wirbt das Unternehmen für ein neues Zusatzangebot.

Das Schreiben versendet die Postbank über das digitale Postfach im Online-Banking und trägt den Betreff „Wichtige Änderungen für Ihr Postbank Giro plus“. Auch nach dem Login ins Online-Banking erscheint ein Pop-up, das zur Zustimmung auffordert. 

Besonders kritisch sehen die Verbraucherschützer die Gestaltung des Schreibens: „Durch Formulierungen wie „bisher“ und „neu“ im Zusammenhang mit Leistungen und Gebühren entsteht der Eindruck, dass bestehende Konditionen geändert werden und Kundinnen und Kunden zustimmen müssen“, so Kerstin Föller von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Postbank-Kundinnen und -Kunden berichten uns, dass sie sich durch das Schreiben unter Druck gesetzt fühlen. Die Werbung wirkt wie eine verpflichtende Vertragsumstellung. Das ist aus unserer Sicht mindestens irreführend“, so Föller weiter.

Tatsächlich handelt es sich nicht um eine Änderung der bestehenden Kontoführung, sondern um ein optionales Zusatzangebot. Die Verbraucherzentrale rät dazu, Schreiben dieser Art genau zu prüfen und sich nicht zur Zustimmung drängen zu lassen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.“