Creditreform zur Überschuldung in Deutschland: “Ruhe vor dem Sturm?”

Creditreform legt den “SchuldnerAtlas Deutschland 2020” mit diversen Zahlen vor. Bemerkenswert sind die Schlusszitate:

Die langfristigen Perspektiven für die Überschuldungsentwicklung sind besorgniserregend, da die Corona-Pandemie auch eine weitere Polarisierung von Einkommen und Vermögen bewirkt

Ludwig Hantzsch, Leiter der Wirtschaftsforschung bei Creditreform

Die oberen sozialen Schichten („Gutverdiener“) können Einkommensausfälle kompensieren – sie sparen vermehrt und üben zugleich Ausgabenvorsicht sowie Konsumzurückhaltung. Die unteren sozialen Schichten haben keine oder nur sehr geringe finanzielle Reserven und eine „negative Sparquote“ – sie ver- und überschulden sich

Stephan Vila, Geschäftsführer von Creditreform Boniversum und microm

Die Folge: Bereits jetzt deuten sich finanzielle Überlastungen an, die zeitlich versetzt, zu einem Anstieg der Überschuldungsfälle führen werden. „Zudem erwarten wir einen „Nachholbedarf“ bei den Verbraucherinsolvenzverfahren durch die Verkürzung der Wohlverhaltensperiode ab Oktober 2020. Das wird zu einem zusätzlichen Anstieg der (harten) Überschuldungsfälle führen“, sagt Goy-Yun, Geschäftsführer von Creditreform Boniversum und microm.

Quelle und mehr: www.creditreform.de

Aktuelle Informationen zur Umsetzung des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahren und Empfehlungen für die Beratungspraxis

AG SBV: Zusammenfassung zum Stand der Reform der Insolvenzordnung und Empfehlungen für die Beratungspraxis

“Der Erlass von Kindergeldrückforderungen bei Sozialhilfeempfängern”

Am 23.09.2020 meldeten wir: Finanzgericht Bremen bewilligt PKH für Klage gegen die Ablehnung eines Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung.

Zur Frage ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig (BVerfG 1 BvR 846/19).

Hier der Hinweis auf einen Beitrag von Christian Stahl “Der Erlass von Kindergeldrückforderungen bei Sozialhilfeempfängern“, in dem die BFH-Rechtsprechung mehr referiert, denn entgegengetreten wird.

Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre: Wortprotokoll der Anhörung liegt vor, aber weiteres Warten erforderlich

Am 30.9.2020 fand die Anhörung zur Verkürzung der Restschuldbefreiung  (19/21981) statt (siehe BT-Bericht). Inzwischen wurde das lesenswerte Wortprotokoll veröffentlicht, in dem auch noch einmal alle schriftliche Stellungnahmen gebündelt sind.

Laut aktueller Planung der Tagesordnung wird die Verkürzung in der nächsten (Sitzungs-) Woche nicht im Bundestag verhandelt werden.