Hier der Hinweis auf die beiden Papiere der BaFin
Verivox: “Neuer Hartz-IV-Satz deckt Stromkosten nicht ausreichend ab”
Der Hartz-IV-Satz für das Jahr 2021 enthält zu wenig Geld für Strom. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox beläuft sich der Fehlbetrag für Alleinlebende auf durchschnittlich 94 Euro pro Jahr. Besonders Haushalte in der Grundversorgung sind betroffen. Bis zu 197 Euro müssen Haushalte im kommenden Jahr an anderer Stelle einsparen, um ihre Stromkosten zu begleichen. Das ist so viel wie nie zuvor. – Quelle und mehr: PM Verivox
Siehe auch Stefan Sell: Von Jahr zu Jahr wird der Fehlbetrag größer: Hartz IV und die Stromkosten
“Hat der Stromgrundversorger Vattenfall jahrelang zu hohe Mahnkosten verlangt?”
Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Rose und Stephan Jersch (DIE LINKE), Bürgerschafts-Drucksache 22/1178. Daraus:
“(…) Allein der Hamburger Grundversorger Vattenfall hat zwischen Oktober 2017 und September 2018 mehr als 603.000 Mahnungen verschickt. Lagen die Mahnkosten im Jahr 2019 noch bei 3,10 Euro, sind sie seit dem 01.01.2020 deutlich niedriger und liegen nur noch bei 1,10 Euro. (…)
Kunden/-innen haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, wie der Mahnbetrag sich berechnet. So heißt es in § 17 Absatz 2 Satz 3 Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV), dass „auf Verlangen des Kunden die Berechnungsgrundlage nachzuweisen“ ist. Hintergrund der gesetzlichen Regelung ist,, dass es sich bei den Mahnkosten um einen Schadenersatz handelt. Die Mahnkosten sind also nicht etwa im freien Ermessen des Anbieters, sondern sind begrenzt durch die tatsächlich entstehenden Kosten. (mehr …)
Anspruch auf SGB-II-Leistungen für Unionsbürger*innen: Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte unverheirateter Paare mit gemeinsamen Kindern
Das Bundesverfassungsgericht hat am 8. Juli 2020 (1 BvR 1094/20) eine sehr wichtige Entscheidung zur Frage des SGB-II-Leistungsausschlusses von nicht-verheirateten unionsangehörigen Elternteilen mit gemeinsamen Kindern getroffen: Es hat eine ablehnende Eil-Entscheidung des LSG Hessen kassiert und mit deutlichen Hinweisen an das Gericht zurückverwiesen. In einem Verfahren zur Verweigerung von Prozesskostenhilfe durch das LSG Hessen hatte das BVerfG in einem Beschluss vom 4. Oktober 2019 (1 BvR 1710/18) bereits mit ganz ähnlicher Begründung positiv entschieden.
Im Ergebnis heißt das wohl: In derartigen „Patchwork-Konstellationen“ müssen künftig Leistungen auch an die*den nicht-erwerbstätigen Partner*in erbracht werden, ein Leistungsausschluss ist unterm Strich nicht mehr zulässig.
Quelle und mehr: GGUA Flüchtlingshilfe Münster
Tacheles e.V.: „Schulcomputer als Mehrbedarf beantragen und Leistungsanspruch durchsetzen. So geht’s!“
Hier der Hinweis auf den Beitrag „Schulcomputer als Mehrbedarf beantragen und Leistungsanspruch durchsetzen. So geht’s!“ von Tacheles e.V. mit Musterschreiben und wichtigen Hinweisen.
“Die Schule hat in den meisten Bundesländern wieder begonnen, es ist zu erwarten, dass es coronabedingt immer wieder zu teilweisen Schulschließungen kommen wird, zudem wird immer mehr auf digitales Lernen gesetzt. Im Rahmen des DigitalPakts Schule werden den Schulen irgendwann, vielleicht zum Jahresende, digitale Endgeräte zur Verfügung stehen.
Die SchülerInnen und Schüler brauchen aber jetzt digitale Endgeräte und solange diese nicht durch das DigitalPakts zur Verfügung gestellt werden, sind sie sozialrechtlicher Bedarf.”
FG Münster sieht keine verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Höhe der Säumniszuschläge nach § 240 AO
Das Finanzgericht Münster hat am 29.05.2020, 12 V 901/20 AO, beschlossen (Rn 30ff):
“Der Senat hat keine Zweifel an der Verfassungsgemäßheit des § 240 AO [1]. Nach Auffassung des Senats hat sich dies auch nicht deswegen geändert, weil inzwischen gegen die Höhe des Zinssatzes schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken bestehen [2].
Aufgrund des vorrangigen Zwecks der Säumniszuschläge als Druckmittel zur pünktlichen Entrichtung der Steuerschuld (mehr …)
Ines Moers in Papier der Friedrich-Ebert-Stiftung: “Private Verschuldung in der Corona-Krise – Wie kann die Schuldner- und Insolvenzberatung gestärkt werden?”
In der Reihe WISO-direkt hat der Arbeitsbereich Verbraucherpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) jüngst die Publikation Private Verschuldung in der Corona-Krise: Wie kann die Schuldner- und Insolvenzberatung gestärkt werden? veröffentlicht. BAG-SB Geschäftsführerin Ines Moers skizziert darin aktuelle Herausforderungen des Fachgebiets und leitet anschließend klare politische Handlungsempfehlungen ab. – Direkt zum Papier
Aufruf zum Gesetzesentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
Dafür gibt es keine Rechtfertigung aus dem Umsetzungsauftrag der EU-Restrukturierungsrichtlinie.
Maßgebliche Jurist*innen haben jetzt die Initiative ergriffen und einen Aufruf gestartet, der die wesentlichen Kritikpunkte in prägnanter Weise zusammenfasst. Dieser Aufruf soll im weiteren parlamentarischen Verfahren an die politisch Verantwortlichen weitergeleitet werden.
Durch möglichst viele Unterzeichnende soll ein Umdenken der Politik und damit entsprechende Änderungen im parlamentarischen Verfahren erreicht werden.
Wer die Bedenken teilt und diesen Aufruf unterstützen möchte, wendet sich bitte direkt an die Autor*innen. Die Unterzeichnenden werden im Aufruf dann namentlich genannt.
Zum Aufruf gelangen Sie hier: Aufruf
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Dritte Ernte: Zahlungsaufforderungen trotz Insolvenzverfahren oder Vergleichserfüllung ? Aufruf, Fälle zu dokumentieren
Der AK Inkassowatch ruft dazu auf, Fälle zu allen vier Konstellationen zu dokumentieren und zur Verfügung zu stellen. Nur wenn wir nachweisen können, dass ein und derselbe Gläubiger in der Regel eine Inkassofirma mehrfach auffällt, besteht die Chance, gegen diesen ggf. auch strafrechtlich vorzugehen. Andernfalls werden die Gläubiger immer mit einem bedauerlichen Einzelfall argumentieren!
Der hierzu entworfene Musterfragebogen sowie weitere Informationen können auf der Homepage des AK InkassoWatch
Inkassowatch abgerufen werden
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Stellungnahme zum Regierungsentwurf „Gesetz zur Verbesserunng des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“
Die Stellungnahme ist auf unserer Homepage im Bereich Arbeitsmaterialien zu finden.
Quelle und weitere Informationen: AK InkassoWatch (
Link)
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