Gesetzentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht greift wichtige Aspekte auf, bleibt aber hinter den Erwartungen zurück

Anlässlich der heutigen Anhörung im Bundesrat zum Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht verweist das iff auf verbleibende offene Punkte. Der Gesetzentwurf basiert auf der vom institut für finanzdienstleistungen (iff) im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgenommenen Evaluierung der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken.  

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Bundesverfassungsgericht: Es eilt nicht erst bei einer Räumungsklage

Helge Hildebrandt weist prägnant auf BVerfG, Beschluss vom 01.08.2017, 1 BvR 1910/12 hin: “(…) Wenn Jobcenter Leistungen für die Unterkunft gar nicht oder nicht in der tatsächlichen Höhe gewährten, haben viele Sozial- und Landessozialgerichte in der Vergangenheit die für einen erfolgreichen Eilantrag notwendige Eilbedürftigkeit pauschal davon abhängig gemacht, ob der Vermieter bereits eine Räumungsklage erhoben hatte. (…) Diese Rechtsprechung, die in erheblichem Umfange zu Räumungsklagen und folgender Obdachlosigkeit von Leistungsberechtigten geführt hat, hat das BVerfG bereits im Jahr 2017 für mit dem in Art. 19 Abs. 4 GG garantierten Recht auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz unvereinbar erklärt.” Mehr Infos unter https://sozialberatung-kiel.de/2020/06/01/es-eilt-nicht-erst-bei-einer-raeumungsklage/

Wir hatten schon bei Veröffentlichung des Beschlusses des BVerfG auf diesen hingewiesen (siehe Meldung vom 23.8.17), aber längst nicht so prägnant wie der Kollege Hildebrandt. Da zudem die Entscheidung so bedeutsam ist, gerne also erneut eine Meldung dazu.

Herbstlehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht 2020

Am 18.09.2020 findet wieder unser Herbstlehrgang für Bank und Kapitalmarktrecht für Fachanwältinnen und Fachanwälte statt.

Der Lehrgang ist komplett mit 6 Stunden als Fortbildung gemäß § 15 Fachanwaltsordnung anrechenbar.

 

 

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Anlagestrategien in der Krise

Vorständin Prof. Dr. Ingrid Größl gibt Hinweise, auf was Anlegerinnen und Anleger in der aktuellen Krise achten sollten. „Derzeit besteht die Gefahr, dass durch phantasiereiche Interpretationen eines Geschehens wie der Corona-Krise die statistischen Renditeprognosen an den Rand gedrängt werden“, erklärt Prof. Ingrid Größl, Vorstand des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) in Hamburg. „Auch diese Krise wird eines Tages ausgestanden sein, und die Lage an den Börsen wird sich wieder normalisieren“, so Größl.

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Gericht verbietet Auftragsbestätigungen für Vodafone Giga TV App ohne Bestellung

“Das Landgericht München I hat der Vodafone Kabel Deutschland GmbH verboten, Verbrauchern den Abschluss eines Vertrags über das Produkt „Vodafone Giga TV App“ zu bestätigen, wenn diese die App gar nicht bestellt haben. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte die Vodafone Kabel Deutschland GmbH verklagt. Es sind bereits vier Verfahren wegen untergeschobener Verträge, die die Verbraucherschützer in kurzer Zeit gegen Vodafone angestoßen haben (Anerkenntnisurteil vom 3. März 2020, Az. 17 HK O 15392/19).” und “Das betrifft: „Vodafone Giga TV App“, „Vodafone TV Connect“, „Vodafone GigaTV inklusive HD Premium Cable“ sowie „Kabel Digital“ und „Video Select“ – Quellen und mehr: PM VZ Hamburg und Meldung VZ Hamburg

BGH, Beschluss vom 13.02.2020, Az. IX ZB 33/18

Leitsatz des Gerichts:

Im Verbraucherinsolvenzverfahren kann die Mindestvergütung des § 13 InsVV ausnahmsweise um einen Abschlag nach § 3 Abs. 2 e InsVV gekürzt werden, wenn wegen der Überschaubarkeit der Vermögensverhältnisse und der geringen Anzahl der Gläubiger oder der geringen Höhe der Verbindlichkeiten der durchschnittliche Aufwand eines massearmen Verfahrens beträchtlich unterschritten wird, die Arbeitserleichterung nicht bereits darauf zurückzuführen ist, dass die Unterlagen nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO von einer geeigneten Person oder Stelle erstellt worden sind, und sich ohne die zusätzliche Kürzung eine unangemessene hohe Vergütung ergäbe.

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Immobilienkredite – Zahlungsmoratorium wird gut an-genommen, aber zusätzliche Hilfen erforderlich

iff-Pressemitteilung vom 03.06.2020

Laut Angaben der Bundesregierung hat die KfW Bank im Zeitraum vom 16. März 2020 bis 8. Mai 2020 zahlreiche Anträge auf Stundungen für Immobilienkredite von „privaten Kleinvermietern“ sowie „Selbstnutzern“ erhalten (BT-Drs. 19/19414, S. 3). Anlässlich dieser für einen ersten, relativ kurzen Zeitraum hohen Anzahl an 13.037 Stundungsanträgen könnte die endgültige Anzahl bezogen auf den gesamten Kreditmarkt an Baufinanzierungen, die infolge der infolge der Coronapandemie notleidendend werden, durchaus höher ausfallen. Positiv ist zu bewerten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher von der Möglichkeit zur Darlehensstundung, die ihnen Art. 240 § 3 EGBGB zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie einräumt, Gebrauch machen. Andererseits zeigt sich, dass auch vermeintlich bonitätsstarke Immobilienkreditnehmer krisengeschwächt sind.

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Bundesrat zum neuen “Inkassogesetz”

Diesen Freitag, 5.6.2020, wird sich der Bundesrat unter TOP 22 mit dem Regierungsentwurf eines “Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften” (Bundesrats-Drucksache 196/20) befassen.

Während der federführende Rechtsausschuss dem Bundesrat empfiehlt, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben, regt der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz eine umfangreiche Stellungnahme an. Einzelheiten sind der BR-Drucksache 196/1/20 zu entnehmen. Die Ausschussdrucksache ist eine sehr spannende Lektüre, die sehr zu empfehlen ist! (mehr …)

MdB Zaklin Nastic: “Schufa blockiert Menschenrechte – Bundesregierung schaut weg”

Die Bundesregierung hat auf die Kleine Anfrage “Vereinbarkeit von Bonitätsbewertungen durch die Schufa und andere Wirtschaftsauskunfteien mit den Menschenrechten” (BT-Drs 19/18149) inzwischen geantwortet: BT-Drs 19/18641. Dazu gibt es klare Wort von Zaklin Nastic, Sprecherin für Menschenrechtspolitik der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag:

“In ihrer Antwort (…) verweigert sich die Bundesregierung jeglicher kritischer Bewertung der Geschäftspraktiken von Wirtschaftsauskunfteien um Schufa und Co. (mehr …)