Vertragswiderruf unkompliziert per Klick: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

PM des BMJV vom 3.9.2025: „Verbraucherinnen und Verbraucher sollen es künftig vielfach einfacher haben, wenn sie einen im Internet geschlossenen Vertrag widerrufen wollen: Unternehmen sollen verpflichtet werden, den elektronischen Widerruf per Schaltfläche (Button) zu ermöglichen. Diese und weitere Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung heute auf Vorschlag der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz beschlossen hat. (…)

Im Einzelnen sind insbesondere folgende Änderungen im Gesetzentwurf vorgesehen:

1. Verpflichtung zur Bereitstellung eines elektronischen Widerrufbuttons (…)

2. Angemessene Erläuterungen von Finanzdienstleistungen (…)

3. Einschränkung des „ewigen Widerrufsrechts“ bei Verträgen über Finanzdienstleistungen (…)

4. Kein Anspruch auf Vertragsbedingungen in Papierform mehr (…)“

Siehe Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_GAendVVVR.html?nn=110490

Fachzentrum Schuldenberatung Bremen 2025-09-04 00:00:00

Um einen kostenfreien Zugang zur Schuldnerberatung für Ratsuchende und eine ausreichende Finanzierung für die Beratungsstellen zu schaffen, wurde viel Hoffnung in die Verbraucherkreditrichtlinie und nun in das Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) gelegt. Ein erster Referentenentwurf zu dem SchuBerDG sorgte bereits in den Stellungnahmen (zu finden hier) für viel Kritik von allen Seiten. Nun wurde gestern der Regierungsentwurf für das SchuBerDG veröffentlicht. Leider wurden die Kritikpunkte nicht aufgenommen und der Referentenentwurf nahezu unverändert übernommen. Eine wirksame Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) wird so nicht erreicht. Es fehlt an zentralen Elementen, wie:

  • gesicherte Finanzierung der Beratungsstellen
  • eine gesetzliche garantierte Kostenfreiheit für Ratsuchende,
  • verbindliche Anforderungen an Qualität und Qualifikation,
  • eine Zielgruppenerweiterung auf Selbständige und ehemals Selbständige.

Die BAG SB hat hierzu bereits eine Pressemitteilung herausgegeben, die sehr lesenswert ist und ein Appell an die Entscheidungsträger sein sollte, siehe hier



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Verbraucherkreditrichtlinie: Unterschrift als Voraussetzung für die Kreditaufnahme entfällt

<p>Mit der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie hat das Bundeskabinett beschlossen, eine Unterschrift als Voraussetzung für die Kreditaufnahme zu streichen. Künftig soll es ausreichen, online ein Käst-chen anzuklicken, um der Vertragsvereinbarung zuzustimmen. Verbraucher:innen laufen so Gefahr, übereilte Kreditentscheidungen zu treffen.</p>

Restschuldversicherung: Verbraucher:innen müssen vor unfreiwilligen Abschlüssen geschützt werden

<p>Restschuldversicherungen sind aus Sicht der Verbraucherzentrale häufig überteuert und schützen nur lückenhaft. Seit Anfang 2025 gilt für die Anbieter eine gesetzliche Wartefrist von sieben Tagen zwischen Kreditvergabe und dem Abschluss einer Restschuldversicherung. Das schützt Verbraucher:innen unter anderem vor vorschnellen Entscheidungen. Allerdings wollen Versicherer und Kreditgeber die Regelung wieder kippen.</p>