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Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes über den Zugang von Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (SchuBerDG) Stellung genommen. Die AG SBV begrüßt ausdrücklich, dass in dem Referentenentwurf erstmals ein Zugang zu unabhängiger Schuldnerberatung für alle Verbraucher*innen mit finanziellen Schwierigkeiten verankert wird. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht die AG SBV im […]
Der Beitrag Stellungnahme der AG SBV zum Referentenentwurf eines Gesetzes über den Zugang von Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (SchuBerDG) erschien zuerst auf AG SBV.
Hier der Hinweis auf die Entscheidung des BGH vom 22.05.2025, IX ZR 80/24 mit dem Leitsatz.
Eine Zahlung des Schuldners an einen Sozialversicherungsträger in dem Zeitraum von drei Monaten vor Insolvenzantragstellung erfolgt nach seiner objektivierten Sicht unter dem Druck einer unmittelbar bevorstehenden Zwangsvollstreckung und ist damit inkongruent, wenn der Gläubiger zuvor eine Frist zur Zahlung des fälligen Beitrags gesetzt und für den Fall nicht fristgemäßer Zahlung die ohne weiteres mögliche Zwangsvollstreckung angekündigt hat, auch wenn die Zahlungsaufforderung insgesamt in einem „freundlichen“ Tonfall abgefasst ist.
Aus der Entscheidung:
Entgegen der Annahme des Berufungsgerichts erfolgte die Zahlung der Schuldnerin an die Beklagte aufgrund des Bescheids vom 3. März 2020 auch unter unmittelbarem Vollstreckungsdruck und ist daher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als inkongruent einzuordnen. (…)
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine innerhalb des Zeitraums der Deckungsanfechtung (§§ 130, 131 InsO) im Wege der Zwangsvollstreckung erlangte Sicherheit oder Befriedigung als inkongruent anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 2006 – IX ZR 116/03, BGHZ 167, 11 Rn. 9 mwN). Dies gilt auch, wenn der Schuldner in der Krise zur Vermeidung einer unmittelbar bevorstehenden Zwangsvollstreckung geleistet hat (BGH, Urteil vom 9. September 1997 – IX ZR 14/97, BGHZ 136, 309, 311 ff; vom 20. Januar 2011 – IX ZR 8/10, ZIP 2011, 385 Rn. 6 mwN; vom 9. Januar 2014 – IX ZR 209/11, WM 2014, 324 Rn. 37, insoweit in BGHZ 199, 344 nicht abgedruckt). (…)
Auszüge aus der Pressemitteilung Nr. 246 vom 8. Juli 2025 des Statistischen Bundesamtes:
Zum Stichtag 31. Januar 2025 waren in Deutschland nach den Meldungen von Kommunen und Einrichtungen rund 474 700 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich damit die Zahl gegenüber dem Vorjahr um 8 % erhöht (2024: 439 500). Der Anstieg ist vermutlich auf Verbesserungen der Datenmeldungen im vierten Jahr seit der Einführung der Statistik zurückzuführen.
Die Statistik erfasst wohnungslose Personen, die in der Nacht vom 31. Januar zum 1. Februar 2025 beispielsweise in überlassenem Wohnraum, Sammelunterkünften oder Einrichtungen für Wohnungslose untergebracht waren. Obdachlose Personen, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben sowie Formen von verdeckter Wohnungslosigkeit (zum Beispiel bei Bekannten oder Angehörigen untergekommene Personen) werden nicht in der Statistik berücksichtigt, sind aber Teil der begleitenden Wohnungslosenberichterstattung, die alle zwei Jahre vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen durchgeführt wird.
41 % der gemeldeten Personen waren jünger als 25 Jahre (2024: 40 %). Der Anteil der Personen im Alter ab 65 Jahren blieb mit rund 5 % unverändert gegenüber dem Vorjahr. Im Durchschnitt waren die am Stichtag 31. Januar 2025 untergebrachten Personen 31 Jahre alt. 56 % der untergebrachten wohnungslosen Personen waren Männer und rund 42 % Frauen (2024: 55 % Männer und 43 % Frauen). Für 2 % der Fälle wurde das Geschlecht mit „unbekannt“ angegeben.
Gemeinsam mit dem „Ratschlag Kinderarmut” fordert die Diakonie Deutschland massive Investitionen in die soziale Infrastruktur, um Kindern und Jugendlichen bessere Startchancen zu ermöglichen. In Deutschland sind mehr als 2,8 Millionen Kinder von Armut betroffen.
„Kinder und Jugendliche ohne Zukunft – das können und wollen wir uns nicht leisten. Angesichts der Milliardenhilfen für die Wirtschaft ist es nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung nichts gegen Kinderarmut unternimmt“, sagt Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. „Wer in seiner Kindheit oder Jugend sozial abgehängt wird, hat ein Leben lang mit den Folgen zu kämpfen: in der Bildung, auf dem Arbeitsmarkt und bei der Gesundheit. Die Folgekosten muss die gesamte Gesellschaft bezahlen. Investitionen in Kinder und Jugendliche sind Investitionen in Wohlstand und Demokratie. Nur wer von klein auf erlebt, dass eine Gesellschaft engagiert Beteiligung und Teilhabe fördert, kann sich auch für unsere Demokratie begeistern.“
Die Kinderarmut in Deutschland verharre seit Jahren auf hohem Niveau, während die soziale Infrastruktur in vielen Regionen überlastet oder unterfinanziert sei, so das Bündnis. In dem gemeinsamen Appell von 49 Organisationen wendet sich das Bündnis an die Bundesregierung und fordert Investitionen in Kitas, Schulen, Familienzentren und Beratungsstellen. Nur so erhalten Kinder unabhängig von der Herkunft und dem Einkommen ihrer Eltern gleiche Chancen.
Zudem spricht sich die Diakonie Deutschland für eine deutliche Vereinfachung der Verfahren beim Leistungsbezug aus: Derzeit sehen sich viele Familien mit einem unübersichtlichen Dschungel aus widersprüchlichen Leistungsansprüchen konfrontiert – mit der Folge, dass mehr als die Hälfte der Leistungen nicht in Anspruch genommen wird. „Wir schlagen deshalb vor: ein Antrag – ein Antragsverfahren – ein Bescheid“, so Ronneberger. Die beteiligten Ämter müssten untereinander abstimmen, Daten abgleichen und Leistungen automatisch verrechnen. So könnten Familien gezielter, schneller und ohne unnötige bürokratische Hürden unterstützt werden. – Quelle: Diakonie Deutschland
Bei einer Mystery-Shopping-Aktion bei sechs Versicherern hat die BaFin festgestellt: Nicht alle Versicherer befragten die Testpersonen nach ihren Anlagewünschen und Bedürfnissen. Nur etwa die Hälfte der Versicherer dokumentierte, ob ein empfohlenes Produkt für die Testperson überhaupt geeignet war. Zudem waren die Beratungsdokumente häufig unübersichtlich. Die Aufklärung zum Risikoniveau und zur empfohlenen Haltedauer wurde von den Testpersonen hingegen positiv bewertet.
Details unter: www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2025/fa_250617_Mystery_Shopping.html