Verbraucherinsolvenz­verfahren: Gläubiger erhalten nur 1,9 % der Forderungen

Bei Verbraucherinsolvenzverfahren in Deutschland (ohne Bremen), die im Jahr 2009 eröffnet und bis Ende des Jahres 2013 beendet wurden, hatten die Gläubiger Verluste in Höhe von 3,5 Milliarden Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, ergab sich der Verlust als Differenz der quotenberechtigten Forderungen der Gläubiger in Höhe von 3,57 Milliarden Euro und dem zur Verteilung an die Gläubiger verfügbaren Betrag in Höhe von 67 Millionen Euro. Daraus ergibt sich eine Deckungsquote von 1,9 %. – Quelle: heutige Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (mehr …)

BGH zur Pfändbarkeit von Pflichtteilsansprüchen

BGH, Beschluss vom 07.04.2016, Aktenzeichen: IX ZB 69/15 – Leitsatz:

  1. Sonstige Einkünfte, die kein Erwerbseinkommen sind, können nur für unpfändbar erklärt werden, soweit dies erforderlich ist, damit dem Schuldner ein unpfändbares Einkommen in Höhe der von § 850c Abs. 1, 2a ZPO bestimmten Grundbeträge verbleibt (Ergänzung BGH, 26. Juni 2014, IX ZB 88/13, ZIP 2014, 1542).
  2. Sonstige Einkünfte sind nur eigenständig erwirtschaftete Einkünfte. Ansprüche aus einem Pflichtteilsanspruch zählen nicht hierzu.

§ 850c Abs 1 ZPO, § 850c Abs 2a ZPO, § 850i Abs 1 S 1 Alt 2 ZPO

Preis für eine Welt ohne Bargeld ist hoch

Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist gegen eine Abschaffung des Bargelds. Bargeld gewährleist Freiheit und Anonymität beim Einkauf und stellt für die Verbraucherinnen und Verbraucher sicher, dass sie auch weiterhin unabhängig von Dienstleistungen Dritter zahlen können.