Wegweisendes Mietwucher-Urteil bestätigt

Wer heruntergekommene Zimmer zu überhöhten Preisen vermietet, macht sich des Mietwuchers schuldig: Dieses Urteil des Amtsgerichts Altona (dazu: unsere Meldung vom 26.10.2015) hat das Landgericht Hamburg nun bestätigt. Die Entscheidung erhöht die Erfolgschancen von Klagen gegen Abzock-Vermieter. – Quelle und mehr: www.hinzundkunzt.de/mietwucher-urteil-bestaetigt/

LAG Schuldnerberatung Hessen bietet Infoblatt „Basiskonto – Recht auf ein Girokonto“ an

Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen bietet Informationsblätter in vielen verschiedenen Sprachen an. Nun gibt es auch ein Infoblatt zum Thema  „Basiskonto – Recht auf ein Girokonto“. Hier direkt zur deutschsprachigen Variante. Andere Sprachen finden sich im Link zuvor.

Infoblatt „Basiskonto – Recht auf Girokonto“ in 9 Sprachen verfügbar

Zum Inkrafttreten des Rechtsanstpruchs auf ein Basiskonto am 19. Juni 2016 hat die LAG Schuldnerberatung Hessen das Faltblatt „Recht auf ein Girokonto“ komplett überarbeitet und in die Sprachen arabisch, bulgarisch, englisch, französisch, italienisch, polnisch, russisch, spanisch und türkisch übersetzen lassen.

Die Faltblätter lassen sich unter www.schuldnerberatung-hessen.de/informationsblaetter-53.html als PDF-Dateien herunterladen.

„Strohmann“ als selbständig wirtschaftliche Tätigkeit

AG Ludwigshafen, Beschluss vom 29.02.2016 – 3 b IN 226/15: Die „Tätigkeit“ als sogenannter Strohmann des tatsächlichen Gewerbetreibenden ist eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit iSv § 304 I InsO. Insoweit genügt es, dass der Schuldner nach außen als selbstständig wirtschaftlich Tätiger aufgetreten ist. Das Insolvenzgericht muss in einem solchen Fall nicht von Amts wegen ermitteln, ob der gesetzte Rechtsschein zugetroffen hat oder nicht. (Leitsatz des Gerichts)