Morgen im Bundestag: „Rechtsunsicherheiten bei Insolvenzanfechtungen sollen beseitigt werden“

„Die Bundesregierung will Rechtsunsicherheiten beim bestehenden Recht für Insolvenzanfechtungen beseitigen. Damit begründet sie den Entwurf eines Gesetzes (18/7054 – Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz – 16.12.2015), den der Bundestag am Donnerstag, 16. Februar 2017, nach halbstündiger Beratung verabschieden will. (…)

Es geht dabei insbesondere um die genaue Ausgestaltung der Möglichkeit von Insolvenzverwaltern, bereits vor dem Insolvenzantrag vollzogene Zahlungen des insolventen Unternehmens zurückzufordern. Unangebrachte Härten für Gläubiger sollen vermieden werden, darunter auch für Arbeitnehmer, denen für erbrachte Arbeitsleistungen ihr Lohn zusteht. (mehr …)

AG Köln: Tabellenauszug ist kein qualifizierter Vollstreckungstitel i.S.d. §§ 850f Abs. 2 und 850d Abs. 1 ZPO

AG Köln Beschl. 1.12.16, 73 IN 485/15:

  1. Die Deliktseigenschaft einer Gläubigerforderung kann bei fehlendem Restschuldbefreiungsantrag des Schuldners nicht zur Eintragung in die Insolvenztabelle angemeldet werden (Anschluss an AG Aurich Beschl. v. 3.12.2015, Az.: 9 IN 145/15, NZI 2016, 143).
  2. Aus einem vollstreckbaren Tabellenauszug, durch den eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung i.S.d. § 302 Nr. 1 InsO festgestellt worden ist, besteht nicht die Möglichkeit, gemäß § 850f Abs. 2 ZPO (oder auch § 850d Abs. 1 ZPO) qualifiziert in das Vermögen des Schuldners zu vollstrecken.
  3. Insoweit bedarf es eines Titels, der eine Berechtigung zu einem erweiterten Vollstreckungszugriff für das Vollstreckungsgericht erkennen lässt. Diese Berechtigung ist ausschließlich durch das Prozessgericht zu beurteilen; die ihm obliegende Prüfung kann durch eine bloße Behauptung des Gläubigers nicht ersetzt werden.

Anmerkung RA Kai Henning im Newsletter 1/2017: (mehr …)

Bundesregierung: „Restschuldversicherungen wenig gefragt“

„Sogenannte Restschuldversicherungen stoßen auf ein immer geringeres Kundeninteresse. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort 18/10871) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10722) schreibt, war die Entwicklung der Zahl dieser Versicherungen in den vergangenen Jahren grundsätzlich rückläufig. 2015 habe es noch rund zwei Millionen Versicherungen dieser Art gegeben, die bei Lebensversicherern mit Überschussbeteiligung abgeschlossen worden waren. In 0,3 Prozent der Fälle sei der Versicherungsfall eingetreten, (mehr …)

Verbraucherzentrale Hamburg mahnt Netbank ab

Die Netbank wirbt mit „kostenloser Kontoführung“ fürs Girokonto um Neukunden. Ein Blick ins zum 1. April 2017 gültige Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank zeigt jedoch, dass ab April ein Betrag von bis zu 3,50 Euro monatlich für die Kontoführung fällig wird. Ein deutlicher Hinweis auf die baldige Einführung des Entgelts fehlt. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Netbank daher abgemahnt. (mehr …)

Betreuungsschlüssel in Jobcentern

„Der Betreuungsschlüssel bei der Arbeitsvermittlung von unter-25-jährigen Arbeitslosen in den gemeinsamen Einrichtungen (gE) lag im Jahr 2016 bei 1 zu 70. Das bedeutet, ein Arbeitsvermittler hatte 70 Jugendliche zu betreuen. Das geht aus einer Antwort (18/10802) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/10769) der Fraktion Die Linke hervor. Daraus ist ferner zu entnehmen, dass das Betreuungsverhältnis in der Arbeitsvermittlung bei den über-25-Jährigen im vergangenen Jahr bei 1 zu 129 lag, dass sich also ein Betreuer um 129 Arbeitssuchende kümmerte.“ – Quelle: Bundestagsmeldung

BMJV: „Bundesregierung stärkt Wettbewerb und Sicherheit im Zahlungsverkehr“

„Die Bundesregierung hat am 8. Februar 2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie beschlossen. Mit dem gemeinsamen Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werden der Wettbewerb und die Sicherheit im Zahlungsverkehr gestärkt. Kundinnen und Kunden profitieren von verbraucherschützenden Vorgaben an Händler und Zahlungsdienstleister.

Händler dürfen in Zukunft in vielen Fällen keine gesonderten Entgelte für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr verlangen. (mehr …)

Relaunch des Webportals verbraucherbildung.de

„Zum Start der Bildungsmesse didacta in Stuttgart stellt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Relaunch des Webportals verbraucherbildung.de vor. Lehrkäfte, Pädagogen und Interessierte finden hier geprüfte Unterrichtsmaterialen zu lebensnahen Themen.“ – zum Beispiel zum Thema „Finanzen, Marktgeschehen & Verbraucherrecht“

Quelle und mehr: PM vzbv