AG SBV: Forderungen zur Bundestagswahl

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände hat im Rahmen der Aktionswoche Schuldnerberatung ein Positionspapier zur Bundestagswahl 2017 veröffentlicht. Unter der Überschrift "Überschuldete brauchen starke Beratung" wird gefordert eine gesetzliche Grundlage für ein Recht auf Schuldnerberatung schaffen, Schuldnerberatung bedarfsgerecht ausbauen, Finanzierung von Schuldnerberatung zu sichern, Schuldnerschutz zu stärken, bedarfsdeckende Existenzsicherung zu gewährleisten, Zugang zur Regelversorgung der Krankenkassen auch bei Beitragsschulden, sowie die Öffnung der gesetzlichen Krankenversicherung für Kleinselbstständige mit niedrigen Einkommen zu ermöglichen.

Positionspapier

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Gesetz zum Versicherungsvertrieb greift zu kurz

Am 30. Juni hat der Deutsche Bundestag die Umsetzung der EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (IDD) in nationales Recht beschlossen. Der vzbv begrüßt die größere Transparenz bei Standmitteilungen. Die Regelungen zu Restschuldversicherungen und der Vergütung von Vermittlern greifen jedoch zu kurz.

Gesetz zum Versicherungsvertrieb greift zu kurz

Am 30. Juni hat der Deutsche Bundestag die Umsetzung der EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (Englisch: Insurance Distribution Directive, IDD) in nationales Recht beschlossen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die größere Transparenz bei Standmitteilungen. Die Regelungen zu Restschuldversicherungen und der Vergütung von Vermittlern greifen jedoch zu kurz.

Arbeitshilfe zu Ansprüchen auf Leistungen zur Existenzsicherung für Unionsbürger/-innen

Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) hat eine Arbeitshilfe zu Ansprüchen von Unionsbürger/-innen auf Leistungen zur Existenzsicherung erstellt. Hier wird sehr genau und übersichtlich erklärt unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Leistungen besteht. Auch die aktuelle Rechtsprechung zu dem Thema ist enthalten.

Die Arbeitshilfe ist zu finden unter

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Zur Zwangsvollstreckung eines Neugläubigers zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und Ende der Abtretungsfrist

Hier der Hinweis auf AG Dortmund, Beschl. v. 8. 11. 2016 – 257 IN 36/13.

Daraus: „Danach ist die Einzelvollstreckung für Insolvenzgläubiger in der Zeit zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und Ende der Abtretungsfrist unzulässig. Neugläubiger, deren Forderung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden ist, können aber auf das nicht auf den Treuhänder übertragene Vermögen vollstrecken, soweit dieses pfändbar ist (Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, § 294 Rn. 4). (…)

Da der Insolvenzverwalter den Neuerwerb aus dem von der Schuldnerin betriebenen Unternehmen aus dem Insolvenzbeschlag gem. § 35 Abs. 2 InsO freigegeben hatte, gab es auch theoretisch Vermögen, das nicht auf den Treuhänder übertragen war. Die Beteiligte zu 1. durfte also die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin betreiben.“

vgl. BGH, 09.02.2012 – IX ZR 75/11

Armutskongress: Organisationen und Gewerkschaften stellen Aufruf zur Bundestagswahl vor

Eine gerechte Steuerpolitik, gute Arbeit statt prekäre Beschäftigung und Sozialleistungen, die zum Leben reichen – das fordern die Veranstalter des zweiten Armutskongresses in ihrem gemeinsamen Aufruf. Der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Nationale Armutskonferenz wollen damit anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl zeigen, auf welche Politik es ankommt, um Armut wirkungsvoll einzudämmen. Unterstützt wird der Aufruf von 13 weiteren Sozial-, Wohlfahrts- und Fachverbänden sowie gewerkschaftlichen Organisationen. – mehr: www.armutskongress.de/armutsbloganzeige/ak/armutskongress-organisationen-und-gewerkschaften-stellen-aufruf-zur-bundestagswahl-vor/