Nachhaftung des Insolvenzschuldners für Steuerschulden als Masseverbindlichkeiten
Der Insolvenzschuldner haftet für die Einkommenssteuer, die erstmals nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens festgesetzt wurde. BFH, Urteil vom 02.04.2019 – IX R 21/17 Sachverhalt: Der Schuldner war Eigentümer einer Immobilie, die er vermietete. Im Dezember 2003 wurde über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Vermietung wurde durch die Insolvenzverwalterin zunächst fortgesetzt. Anschließend wurde die Immobilie zu Gunsten der Masse veräußert. Die Insolvenzverwalterin gab keine Steuererklärungen für den Schuldner als Vermieter ab und leistete auch keine Zahlungen auf die aus der Vermietung entstandene Einkommenssteuer. Im November 2010 wurde dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt und das Insolvenzverfahren im April 2011 aufgehoben. Im Jahr 2012 erließ das Finanzamt Einkommenssteuerbescheide für die Jahre 2004 bis 2006, in denen es u.a. die Einkünfte aus der Vermietung gegen den Schuldner ansetzte. Entscheidung: Der Schuldner hafte als Steuerpflichtiger für Steueransprüche nach Aufhebung des Insolvenzverfahren, bei denen es sich insolvenzrechtlich um vom Insolvenzverwalter nicht bezahlte Masseschulden handele, […]