Nachhaftung des Insolvenzschuldners für Steuerschulden als Masseverbindlichkeiten

Der Insolvenzschuldner haftet für die Einkommenssteuer, die erstmals nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens festgesetzt wurde. BFH, Urteil vom 02.04.2019 – IX R 21/17 Sachverhalt: Der Schuldner war Eigentümer einer Immobilie, die er vermietete. Im Dezember 2003 wurde über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Vermietung wurde durch die Insolvenzverwalterin zunächst fortgesetzt. Anschließend wurde die Immobilie zu Gunsten der Masse veräußert. Die Insolvenzverwalterin gab keine Steuererklärungen für den Schuldner als Vermieter ab und leistete auch keine Zahlungen auf die aus der Vermietung entstandene Einkommenssteuer. Im November 2010 wurde dem Schuldner die Restschuldbefreiung erteilt und das Insolvenzverfahren im April 2011 aufgehoben. Im Jahr 2012 erließ das Finanzamt Einkommenssteuerbescheide für die Jahre 2004 bis 2006, in denen es u.a. die Einkünfte aus der Vermietung gegen den Schuldner ansetzte. Entscheidung: Der Schuldner hafte als Steuerpflichtiger für Steueransprüche nach Aufhebung des Insolvenzverfahren, bei denen es sich insolvenzrechtlich um vom Insolvenzverwalter nicht bezahlte Masseschulden handele, […]

Beginn der Verjährungsfrist des Anspruchs auf Entgeltzahlung für Energielieferungen

Die Fälligkeit des Anspruchs eines Energielieferanten gegenüber dem Verbraucher auf Entgeltzahlung richtet sich nach der Rechnungstellung durch den Lieferanten. BGH, Urteil vom 17.07.2019 – VIII ZR 224/18 Sachverhalt: Der Schuldner lebte im Zeitraum von November 2010 bis Oktober 2012 in einer Wohnung, in der er durch ein Energieunternehmen mit Strom beliefert wurde. Mit Jahresabrechnungen von April und Mai 2013 rechnete das Energieunternehmen den Zeitraum mit einem Betrag in Höhe von 1.313,09 € ab. Der Schuldner leistete hierauf keine Zahlung und berief sich auf die Einrede der Verjährung. Das Energieunternehmen hat über die Forderung einen Mahnbescheid erwirkt, der dem Schuldner im November 2016 zugestellt wurde. Entscheidung: Die Ansprüche des Energieunternehmens gegen den Schuldner auf Entgeltzahlung seien nicht verjährt. Die Verjährungsfrist sei durch die Zustellung des Mahnbescheids an den Schuldner im November 2016, gem. § 204 I Nr. 3 BGB gehemmt worden. Für Ansprüche des Energieunternehmens sei die regelmäßige Verjährungsfrist von drei […]