Systemischer Wucher und die Europäische Verbraucherkreditrichtlinie

Forschungsdirektorin des institut für Finanzdienstleistungen e.V. (iff) Prof. Dr. Doris Neuberger und der Gründer des Instituts Prof. Dr. Udo Reifner nehmen in einem Working Papier Stellung zu der systemischen Wucherproblematik der Europäischen Verbraucherkreditrichtlinie.

Systemischer Wucher ist Marktversagen

Wucher ist ein häufiges Phänomen auf Verbraucherkreditmärkten und betrifft insbesondere Haushalte mit niedrigem Einkommen. Systemischer Wucher nutzt die Armut aus, indem er in zusätzlichen Produkten erscheint und Wuchergewinne durch Kettenkredite erzeugt. Dieses Papier untersucht die ökonomischen Gründe für die Wuchergesetzgebung und bewertet auf dieser Grundlage die Europäische Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EC. Systemischer Wucher ist ein Marktversagen. Die überzeugendsten Erklärungen für ein solches Versagen auf Verbraucherkreditmärkten sind (1) Monopolmacht, wobei der Verbraucher in eine bilaterale Kreditbeziehung eingebunden ist, (2) Diskriminierung durch risikobasierte Preisgestaltung und (3) negative Externalitäten, in der die am wenigsten liquiden Kreditnehmer durch die zahlungsfähigeren quersubventioniert werden.

Richtlinie muss reformiert werden

Unvollständige Information oder mangelnde finanzielle Bildung der Verbraucher können den systemischen Wucher auf Kreditmärkten nicht erklären, denn selbst voll informierte Verbraucher würden diskriminiert und in eine Situation des bilateralen Monopols geraten. Die Europäische Verbraucherkreditrichtlinie basiert jedoch in erster Linie auf dem Modell der unvollständigen Information, die sie durch Informationspflichten zu korrigieren versucht. Infolgedessen werden wucherische Praktiken und Produkte implizit als legal anerkannt, was den nationalen Kampf gegen Wucher untergraben hat. Daher ist diese Richtlinie nicht wirksam und muss reformiert werden.

Zu dem Working Paper  

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