Gastbeitrag von Bernd Krüger im Schuldneratlas 2019 zum Konzept „Soziale Schuldnerberatung“

Hier der Hinweis auf den Gastbeitrag von Bernd Krüger im Schuldneratlas 2019 ab Seite 53 (digital S. 61): „Soziale Schuldnerberatung – ganzheitliches Instrument zur akuten Hilfe, zur nachhaltigen Problembewältigung, zur Kompetenzvermittlung und zur Armutsprävention“. Siehe auch schon unsere Meldung vom 5.4.2018.

Schuldneratlas 2019 enthält Beitrag zum Konzept „Soziale Schuldnerberatung“

Der alljährlich im Herbst veröffentlichte Schuldneratlas der Creditreform enthält neben den aktuellen Daten zur Überschuldungssituation auch einen Gastbeitrag zum Konzept "Soziale Schuldnerberatung".

Inkassorechtsreform: Aufatmen bei der Inkassobranche? Enttäuschung für Schuldner und Verbraucher

So lautet die Überschrift der Pressemitteilung der BAG SB zum Referentenentwurf des Gesetzes zum Verbraucherschutz im Inkassorecht.
Danach werde das vom Gesetzgeber ausdrücklich formulierte Ziel, den Verbraucher- und Schuldnerschutz wirksam zu verbessern, leider nicht erreicht. Gemeinsam fordern Schuldnerberatungen und Verbraucherschützer in ihren Stellungnahmen entschiedene Nachbesserungen am Gesetzentwurf. Gleichzeitig werden aber die Bemühungen der Bundesregierung, zumindest einige eklatante Kostenauswüchse künftig zu unterbinden, begrüßt.

Zusammen mit den Wohlfahrtsverbänden beklagt die BAG-SB, dass es trotz der erfreulich unmissverständlichen Analysen der Missstände im Referentenentwurf nicht gelungen sei, in die überzogenen Gewinninteressen der Inkassounternehmen einzugreifen. Dies sei angesichts der Erkenntnis, dass im automatisierten Masseninkasso die verlangten Inkassokosten keinesfalls auch nur annähernd aufwandsbezogen sind, sehr bedauerlich.

"Der Referentenentwurf begrenzt einerseits endlich die Kosten, schafft andererseits aber zahlreiche Ersatzeinnahmequellen für die Inkassobranche, die den beklagten Einnahmenverlust locker ausgleichen dürften" argumentiert Ines Moers von der BAG-SB. Sie rechnet vor, dass statt der derzeit fälligen 70,20 Euro für eine ganz gewöhnliche Inkassotätigkeit zukünftig bis zu 108,00 Euro anfallen könnten. Damit spielt sie auf die geplante Erhöhung des Streitwerts für Zahlungsvereinbarungen und die Öffnungsklauseln an, die im Referentenentwurf neben der Kostenreduzierung vorgesehen sind.

Quelle und Link zur vollständigen Pressemitteilung der BAG SB vom 26.11.2019

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