“Hat der Stromgrundversorger Vattenfall jahrelang zu hohe Mahnkosten verlangt?”

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Rose und Stephan Jersch (DIE LINKE), Bürgerschafts-Drucksache 22/1178. Daraus:

“(…) Allein der Hamburger Grundversorger Vattenfall hat zwischen Oktober 2017 und September 2018 mehr als 603.000 Mahnungen verschickt. Lagen die Mahnkosten im Jahr 2019 noch bei 3,10 Euro, sind sie seit dem 01.01.2020 deutlich niedriger und liegen nur noch bei 1,10 Euro. (…)

Kunden/-innen haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, wie der Mahnbetrag sich berechnet. So heißt es in § 17 Absatz 2 Satz 3 Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV), dass „auf Verlangen des Kunden die Berechnungsgrundlage nachzuweisen“ ist. Hintergrund der gesetzlichen Regelung ist,, dass es sich bei den Mahnkosten um einen Schadenersatz handelt. Die Mahnkosten sind also nicht etwa im freien Ermessen des Anbieters, sondern sind begrenzt durch die tatsächlich entstehenden Kosten. (mehr …)

Anspruch auf SGB-II-Leistungen für Unionsbürger*innen: Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte unverheirateter Paare mit gemeinsamen Kindern

Das Bundesverfassungsgericht hat am 8. Juli 2020 (1 BvR 1094/20) eine sehr wichtige Entscheidung zur Frage des SGB-II-Leistungsausschlusses von nicht-verheirateten unionsangehörigen Elternteilen mit gemeinsamen Kindern getroffen: Es hat eine ablehnende Eil-Entscheidung des LSG Hessen kassiert und mit deutlichen Hinweisen an das Gericht zurückverwiesen. In einem Verfahren zur Verweigerung von Prozesskostenhilfe durch das LSG Hessen hatte das BVerfG in einem Beschluss vom 4. Oktober 2019 (1 BvR 1710/18) bereits mit ganz ähnlicher Begründung positiv entschieden.
Im Ergebnis heißt das wohl: In derartigen „Patchwork-Konstellationen“ müssen künftig Leistungen auch an die*den nicht-erwerbstätigen Partner*in erbracht werden, ein Leistungsausschluss ist unterm Strich nicht mehr zulässig.

Quelle und mehr: GGUA Flüchtlingshilfe Münster