Tag: 12. August 2020
Dritte Ernte: Zahlungsaufforderungen trotz Insolvenzverfahren oder Vergleichserfüllung ? Aufruf, Fälle zu dokumentieren
Der AK Inkassowatch ruft dazu auf, Fälle zu allen vier Konstellationen zu dokumentieren und zur Verfügung zu stellen. Nur wenn wir nachweisen können, dass ein und derselbe Gläubiger in der Regel eine Inkassofirma mehrfach auffällt, besteht die Chance, gegen diesen ggf. auch strafrechtlich vorzugehen. Andernfalls werden die Gläubiger immer mit einem bedauerlichen Einzelfall argumentieren!
Der hierzu entworfene Musterfragebogen sowie weitere Informationen können auf der Homepage des AK InkassoWatch
Inkassowatch abgerufen werden
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Stellungnahme zum Regierungsentwurf „Gesetz zur Verbesserunng des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“
Die Stellungnahme ist auf unserer Homepage im Bereich Arbeitsmaterialien zu finden.
Quelle und weitere Informationen: AK InkassoWatch (
Link)
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AG Hannover zur Unterschrift (nur) des Betreuers im Insolvenzantrag
Hier der Hinweis auf AG Hannover, Beschluss vom 24. März 2020 – 904 IK 109/20 – 4 (= ZVI 2020, 185). Daraus:
“Da der Betreuer als gesetzlicher Vertreter des Betreuten (§ 1902 BGB) nach ganz herrschender Meinung für die Stellung eines Insolvenzantrags der betreuungsgerichtlichen Genehmigung nicht bedarf (vgl. Pollmächer InsBüro 2019, 28, 29; Brzoza ZinsO 2018, 1087), kann er auch die in den amtlichen Formularen vorgesehenen Verfahrens- und Wissenserklärungen – wie hier erfolgt – wirksam abgeben.
Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob als Zulässigkeitsvoraussetzung der Betreute selbst die vorgesehenen Wissenserklärungen abgeben, d.h. die amtlichen Formulare an den entsprechenden Stellen neben dem Betreuer unterschreiben muss. (mehr …)
Umfassend über Altersvorsorge-Ansprüche informieren
Stellungnahme des vzbv zum Plan einer säulenübergreifenden Renteninformation