Aufruf zum Gesetzesentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Die Bundesregierung hat am 01.07.2020 einen Regierungsentwurf zur Reform des Restschuldbefreiungsverfahrens vorgelegt. Dieser weicht in einigen wesentlichen Punkten vom Referentenentwurf ab. So wird für Verbraucher die dreijährige Verkürzungsmöglichkeit zunächst bis zum 30. Juni 2025 befristet. Auch wird u.a. ein neuer Versagungsgrund eingeführt. Das Entschuldungsrecht wird sonst in Richtung eines Sanktions- und Bewährungsrechts entwickelt anstatt die Eigenverantwortung der Schuldner zu fördern.

Dafür gibt es keine Rechtfertigung aus dem Umsetzungsauftrag der EU-Restrukturierungsrichtlinie.

Maßgebliche Jurist*innen haben jetzt die Initiative ergriffen und einen Aufruf gestartet, der die wesentlichen Kritikpunkte in prägnanter Weise zusammenfasst. Dieser Aufruf soll im weiteren parlamentarischen Verfahren an die politisch Verantwortlichen weitergeleitet werden.

Durch möglichst viele Unterzeichnende soll ein Umdenken der Politik und damit entsprechende Änderungen im parlamentarischen Verfahren erreicht werden.

Wer die Bedenken teilt und diesen Aufruf unterstützen möchte, wendet sich bitte direkt an die Autor*innen. Die Unterzeichnenden werden im Aufruf dann namentlich genannt.

Zum Aufruf gelangen Sie hier: Aufruf

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Dritte Ernte: Zahlungsaufforderungen trotz Insolvenzverfahren oder Vergleichserfüllung ? Aufruf, Fälle zu dokumentieren

Zunehmend stellt der AK Inkassowatch fest, dass Schuldner*innen Zahlungsaufforderungen erhalten, teilweise auch mit Zwangsvollstreckung gedroht wird, obwohl sie sich im Insolvenzverfahren befinden, die Restschuldbefreiung erteilt wurde, sie einen getroffenen Vergleich vereinbarungsgemäß erfüllen oder einen Vergleich vereinbarungsgemäß erfüllt haben. Der AK Inkassowatch hat aufgrund vorliegender Fälle den Verdacht, dass sich hier ein Markt am Entwickeln ist, den man auch als Dritte Ernte bezeichnen könnte.

Der AK Inkassowatch ruft dazu auf, Fälle zu allen vier Konstellationen zu dokumentieren und zur Verfügung zu stellen. Nur wenn wir nachweisen können, dass ein und derselbe Gläubiger in der Regel eine Inkassofirma mehrfach auffällt, besteht die Chance, gegen diesen ggf. auch strafrechtlich vorzugehen. Andernfalls werden die Gläubiger immer mit einem bedauerlichen Einzelfall argumentieren!

Der hierzu entworfene Musterfragebogen sowie weitere Informationen können auf der Homepage des AK InkassoWatch
Inkassowatch abgerufen werden

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Stellungnahme zum Regierungsentwurf „Gesetz zur Verbesserunng des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“

Der AK InkassoWatch hat gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Stellung zum Regierungsentwurf vom 20.04.2020 für ein Gesetz zur Verbesserung des Verbrauchschutzes im Inkassorecht genommen. Kernpunkt der Stellungnahme ist die Frage der Höhe der Inkassovergütung. Vor allem an einer deutlichen Kostensenkung wird sich letztendlich entscheiden, ob die Zielsetzung des Gesetzes "geringere Kosten und mehr Transparenz" wirklich gelingen oder scheitern wird.

Die Stellungnahme ist auf unserer Homepage im Bereich Arbeitsmaterialien zu finden.

Quelle und weitere Informationen: AK InkassoWatch (
Link)

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BFH, Beschluss vom 9.7.2020, Az. VII S 23/20 (AdV)

Pfändung der Corona-Soforthilfe ist unzulässig

Leitsätze:

1. Bei der Corona-Soforthilfe handelt es sich aufgrund ihrer Zweckbindung um eine nach § 851 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 399 Alternative 1 BGB regelmäßig nicht pfändbare Forderung.

2. Eine Beschwerde gegen die Ablehnung der AdV durch das FG ist nicht statthaft, weil unmittelbar beim BFH ein Antrag auf AdV gestellt werden kann.

Die vollständige Entscheidung kann auf der Homepage des Bundesfinanzhofs
(Link: Bundesfinanzhof) abgerufen werden.

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Aufruf zum Gesetzesentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Die Bundesregierung hat am 01.07.2020 einen Regierungsentwurf zur Reform des Restschuldbefreiungsverfahrens vorgelegt. Dieser weicht in einigen wesentlichen Punkten vom Referentenentwurf ab. So wird für Verbraucher die dreijährige Verkürzungsmöglichkeit zunächst bis zum 30. Juni 2025 befristet. Auch wird u.a. ein neuer Versagungsgrund eingeführt. Das Entschuldungsrecht wird sonst in Richtung eines Sanktions- und Bewährungsrechts entwickelt anstatt die Eigenverantwortung der Schuldner zu fördern.

Dafür gibt es keine Rechtfertigung aus dem Umsetzungsauftrag der EU-Restrukturierungsrichtlinie.

Maßgebliche Jurist*innen haben jetzt die Initiative ergriffen und einen Aufruf gestartet, der die wesentlichen Kritikpunkte in prägnanter Weise zusammenfasst. Dieser Aufruf soll im weiteren parlamentarischen Verfahren an die politisch Verantwortlichen weitergeleitet werden.

Durch möglichst viele Unterzeichnende soll ein Umdenken der Politik und damit entsprechende Änderungen im parlamentarischen Verfahren erreicht werden.

Wer die Bedenken teilt und diesen Aufruf unterstützen möchte, wendet sich bitte direkt an die Autor*innen. Die Unterzeichnenden werden im Aufruf dann namentlich genannt.

Zum Aufruf gelangen sie hier Aufruf

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Reform der Insolvenzordnung – Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens ab 01.10.2020?

Die Bundesregierung hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen.

Die Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (EU-Richtlinie 2019/1023) schreibt vor, dass unternehmerisch tätige Personen Zugang zu einem Verfahren haben müssen, das es ihnen ermöglicht, sich innerhalb von drei Jahren zu entschulden. Die Richtlinie ist bis zum 17. Juli 2021 in nationales Recht umzusetzen.

Mit dem heute von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf werden die Richtlinienvorgaben zur Restschuldbefreiung umgesetzt, wonach das Verfahren nur noch drei Jahre statt bisher im Regelfall sechs Jahre dauern soll. Die Regelungen sollen nicht nur, wie von der Richtlinie vorgesehen, für unternehmerisch tätige Schuldner gelten, sondern, wie von der Richtlinie empfohlen, auch für Verbraucherinnen und Verbraucher. Anders als bislang soll es dabei künftig für die Restschuldbefreiung nicht mehr erforderlich sein, dass die Schuldnerinnen und Schuldner ihre Verbindlichkeiten in einer bestimmten Höhe tilgen. Allerdings müssen Schuldnerinnen und Schuldner auch weiterhin bestimmten Pflichten und Obliegenheiten nachkommen, um eine Restschuldbefreiung erlangen zu können, z.B. einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich um eine solche bemühen. Darüber hinaus werden die Schuldnerinnen und Schuldner in der sog. Wohlverhaltensphase stärker zur Herausgabe von erlangtem Vermögen herangezogen. Außerdem wird ein neuer Grund zur Versagung der Restschuldbefreiung geschaffen, wenn in der Wohlverhaltensphase unangemessene Verbindlichkeiten begründet werden.

Die Verfahrensverkürzung soll für Verbraucherinnen und Verbraucher zunächst bis zum 30. Juni 2025 befristet werden, um etwaige Auswirkungen auf das Antrags-, Zahlungs- und Wirtschaftsverhalten von Verbraucherinnen und Verbraucher beurteilen zu können. Dazu soll die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bis zum 30. Juni 2024 einen Bericht erstatten, um eine Entscheidungsgrundlage für eine etwaige Entfristung zu schaffen. Der Bericht soll auch auf etwaige Hindernisse eingehen, die von den bestehenden Möglichkeiten der Speicherung insolvenzbezogener Informationen durch Auskunfteien für einen wirtschaftlichen Neustart nach Restschuldbefreiung ausgehen.

Quelle: Pressemitteilung des BMJV vom 1.7.2020

Weitere Informationen: FAQ zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
bmjv.de

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Neue Website für Verbraucherinnen und Verbraucher – www.meine-schulden.de –

Mit der neuen Website www.meine-schulden.de unterstützt die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) ver- und überschuldete Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Bewältigung ihrer finanziellen Situation. "Wir wollen den Weg in eine Beratungsstelle erleichtern und helfen, den Beratungsprozess vorzubereiten und zu begleiten", so Ines Moers, Geschäftsführerin der BAG-SB. Ziel sei es, alle Interessierten kostenfrei über zentrale Themen der Schuldner- und Insolvenzberatung aufzuklären und praktische Hilfe im Netz anzubieten.

Quelle und weitere Informationen: BAG SB (Link: BAG-SB)

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