Gemeinsame Stellungnahme zum Regierungsentwurf „Gesetz zur Verbesserunng des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“

Der AK InkassoWatch hat gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Stellung zum Regierungsentwurf vom 20.04.2020 für ein „Gesetz zur Verbesserung des Verbrauchschutzes im Inkassorecht“ genommen.

Aufruf Dritte Ernte bei Zahlungsaufforderungen trotz Insolvenzverfahren oder Vergleichserfüllung

Der AK Inkassowatch beschreibt vier Konstellationen von "dritter Ernte" und ruft dazu auf, Fälle von sog. "dritter Ernte" zu dokumentieren und zur Verfügung zu stellen.

Fragen Dr. Rottmann (B90/Grüne) zum Restschuldbefreiungs-Verkürzungsgesetz

Der Regierungsentwurf der Bundesregierung des “Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens” ist inzwischem im Bundesrat und ist eine BR-Drucksache (439/20).

Dr. Manuela Rottmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hat der Bundesregierung einige interessante Fragen zum Entwurf gestellt (Fragen 64-67), z.B.:

Inwiefern entspricht es dem von der Bundesregierung intendierten Regelungszweck des Entwurfs, die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre mit Blick auf die Folgen der COVID-19 Pandemie vorzuziehen (vgl. Regierungsentwurf, S. 21, 22), dass nach Bekanntwerden des Regierungsentwurfs zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens empfohlen wird, Insolvenzanträge bis zum 1. Oktober 2020 nach Möglichkeit hinauszuzögern [1]?

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OLG Bremen: Die zehnjährige Hemmung der Verjährung nach § 497 Abs. 3 S. 3 BGB ist auch auf Darlehensrückzahlungsansprüche aus gekündigten Darlehensverträgen anzuwenden

Hiermit weisen wir ungern auf eine für Schuldner nachteilige Entscheidung des OLG Bremen zur umstrittenen Frage (vgl. unsere Meldungen) der Anwendung der Verjährungshemmung bei gekündigten Verbraucherdarlehen hin: Hinweisbeschluss vom 27.04.2020, 1 U 60/19.

Daraus: “Das Landgericht hat zutreffend angenommen, dass die zehnjährige Hemmung der Verjährung nach § 497 Abs. 3 S. 3 BGB auch auf Darlehensrückzahlungsansprüche aus gekündigten Darlehensverträgen anzuwenden ist. Zwar ist in der jüngeren Rechtsprechung diese Frage zuletzt kontrovers diskutiert worden. (mehr …)

Armuts­gefährdung in den Bundes­ländern weiter unterschiedlich

Die Armuts­gefährdungs­quote war auf Basis des Mikrozensus im Jahr 2018 in den südlichen Bundesländern Bayern (11,7 %) und Baden-Württemberg (11,9 %) am geringsten. Das bundesweit höchste Armuts­risiko wies Bremen mit 22,7 % auf, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern mit 20,9 %. Die Armuts­gefährdungs­quote ist ein Indikator zur Messung der relativen Ein­kommens­verteilung.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Bertelsmann Stiftung zur Kinderarmut: “Eine unbearbeitete Großbaustelle”

“Seit Jahren ist Kinderarmut eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen in Deutschland. Unsere neue Analyse zeigt, dass es im bundesweiten Durchschnitt keine grundlegende Verbesserung gab. Die Corona-Krise droht das Problem der Kinderarmut zu verschärfen.” – Quelle und mehr: Bertelsmann Stiftung

Dazu das DIW: “Eine Frage der Berechnung

Das besondere Verdienst dieser Studie besteht darin, dass sie einen häufig ignorierten Aspekt der Armut stärker in den Mittelpunkt rückt: die soziale und kulturelle Teilhabe.