LG Osnabrück: Inkassodrohung “Sorgen Sie für eine fristgerechte Zahlung, um … Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit zu vermeiden.” unzulässig

Hier der Hinweis auf Landgericht Osnabrück, Urteil v. 29.04.2020 – Az.: 18 O 400/19.

Der Tenor: “Die Beklagte wird verurteilt, es (…) zu unterlassen, Verbraucher (…) mit dem Hinweis “Sorgen Sie für eine fristgerechte Zahlung, um … Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit zu vermeiden.” zum Ausgleich einer Geldforderung aufzufordern.”

BGH: Inkassopauschale von 34,15 Euro für Gaskunden der Stadtwerke München nach erfolgreicher Klage des vzbv unwirksam

Der vzbv weist auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.06.2020, Az. VIII ZR 289/19, hin, welche Pflichtlektüre sein dürfte. Aus der PM des Verbandes:

Energieversorger dürfen keine überhöhten Inkassokosten verlangen, wenn sie Zahlungen bei säumigen Kunden eintreiben lassen. Eine Pauschale im Preisverzeichnis, die allgemeine Verwaltungskosten wie IT-Systemkosten sowie Planungs- und Überwachungsaufwand für einen externen Dienstleister einbezieht, ist unzulässig.

Die gerichtlichen Leitsätze 2a+b:

2a. Bezieht eine Formularklausel einen nicht ersatzfähigen Schaden in die Pauschale ein, ist sie nach § 309 Nr. 5 Buchst. a BGB unwirksam, weil die Schadenspauschale dann generell überhöht ist (mehr …)

BGH: Inkassopauschale von 34,15 Euro für Gaskunden der Stadtwerke München nach erfolgreicher Klage des vzbv unwirksam

Der vzbv weist auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.06.2020, Az. VIII ZR 289/19, hin, welche Pflichtlektüre sein dürfte. Aus der PM des Verbandes:

Energieversorger dürfen keine überhöhten Inkassokosten verlangen, wenn sie Zahlungen bei säumigen Kunden eintreiben lassen. Eine Pauschale im Preisverzeichnis, die allgemeine Verwaltungskosten wie IT-Systemkosten sowie Planungs- und Überwachungsaufwand für einen externen Dienstleister einbezieht, ist unzulässig.

Die gerichtlichen Leitsätze 2a+b:

2a. Bezieht eine Formularklausel einen nicht ersatzfähigen Schaden in die Pauschale ein, ist sie nach § 309 Nr. 5 Buchst. a BGB unwirksam, weil die Schadenspauschale dann generell überhöht ist (mehr …)

Bundesfinanzhof: Bei der Corona-Soforthilfe handelt es sich aufgrund ihrer Zweckbindung um eine regelmäßig nicht pfändbare Forderung

Hier der Hinweis auf Bundesfinanzhof, Beschluss vom 09. Juli 2020, VII S 23/20 (AdV), Link zum BFH, dessen Leitsätze lauten:

  1. NV: Bei der Corona-Soforthilfe handelt es sich aufgrund ihrer Zweckbindung um eine nach § 851 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 399 Alternative 1 BGB regelmäßig nicht pfändbare Forderung.
  2. NV: Eine Beschwerde gegen die Ablehnung der AdV durch das FG ist nicht statthaft, weil unmittelbar beim BFH ein Antrag auf AdV gestellt werden kann.

Aus der Entscheidung: (mehr …)

Bundesfinanzhof: Bei der Corona-Soforthilfe handelt es sich aufgrund ihrer Zweckbindung um eine regelmäßig nicht pfändbare Forderung

Hier der Hinweis auf Bundesfinanzhof, Beschluss vom 09. Juli 2020, VII S 23/20 (AdV), Link zum BFH, dessen Leitsätze lauten:

  1. NV: Bei der Corona-Soforthilfe handelt es sich aufgrund ihrer Zweckbindung um eine nach § 851 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 399 Alternative 1 BGB regelmäßig nicht pfändbare Forderung.
  2. NV: Eine Beschwerde gegen die Ablehnung der AdV durch das FG ist nicht statthaft, weil unmittelbar beim BFH ein Antrag auf AdV gestellt werden kann.

Aus der Entscheidung: (mehr …)

Prämiensparen: Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat 2019 über 20.000 langlaufende Prämiensparverträge gekündigt. Die Verträge bieten aus heutiger Sicht eine attraktive Rendite. Ausserdem wurde vielen Prämiensparern jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb reichte der vzbv mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern heute eine Musterfeststellungsklage ein.

iff-Discussion-Paper 2020/5 von Doris Neuberger: “Wucherverbot und Überschuldung”

Hier der Hinweis auf das neue iff-Discussion-Paper 2020/5 von Doris Neuberger mit dem Titel “Wucherverbot und Überschuldung”. Aus der Zusammenfassung:

“Durch Ausnutzung der Not von Verschuldeten wird Wucher zu einem Faktor der Überschuldung. Dieser Zusammenhang kommt in der Überschuldungsforschung bisher zu kurz. Der vorliegende Beitrag untersucht unter dem Aspekt des Marktversagens die ökonomische Rationalität wucherischer Zinssysteme auf Verbraucherkreditmärkten. Er betrachtet Wucher als ein systemisches Problem der sozialen Diskriminierung, bei dem die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe bzw. einer Risikosituation zu einer Einklemmung in eine Kette von überteuerten Kredit- und Finanzverträgen führt.”

AWO-Arbeitshilfe zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Nach § 305 InsO anerkannte Schuldnerberatungsstellen dürfen nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 RDG Rechtsdienstleistungen “im Rahmen ihres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs” erbringen. Doch was ist mit anderen in der Sozialen Arbeit engagierten Einrichtungen?

Insofern kann hilfreich sein, dass die AWO kürzlich die 2. Auflage der Broschüre “Das Rechtsdienstleistungsgesetz. Möglichkeiten und Grenzen der rechtlichen Beratung in den Migrationsfachdiensten” herausgegeben hat. (mehr …)