Heute hat auch der Bundesrat der Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens zugestimmt bzw. genauer: auf einen Einspruch / der Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Die finale Fassung gibt es hier: BR-Drucksache 761/20.
Nun stellt sich Frage: wann können/sollen die sich angesammelten Anträge eingereicht werden? (mehr …)