Deutscher Verein: aktualisierte Empfehlungen zu Bildungs- und Teilhabeleistungen für benachteiligte Kinder

“Die umfangreiche Arbeitshilfe bereitet die neuen Regelungen des Starke-Familien-Gesetzes, Hinweise aus der Praxis sowie die aktuelle Rechtsprechung zu dieser Materie anschaulich für die umsetzenden Behörden auf. Sie macht auf die besondere Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Leistungsträgern, Schulen und allen Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe aufmerksam und weist darauf hin, dass eine digitale Ausstattung zeitnah und wirksam gesichert werden muss, damit Teilhabe gelingt.” – Quelle und mehr: Deutscher Verein

Kaum private Vorsorge bei Geringverdienern

Rund 66 Prozent der Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf eine Zusatzrente aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus einer Riester-Rente. Dies geht aus dem Alterssicherungsbericht 2020 hervor, den die Bundesregierung nun als Unterrichtung (19/24926) vorgelegt hat.

Darin heißt es weiter, dass insbesondere Bezieher geringer Einkommen nach wie vor zu wenig zusätzlich für das Alter vorsorgten. (mehr …)

Hirte und Team auf Twitter: Auch für Verbraucher unbefristete RSB-Verkürzung nächste Woche im Bundestag

Hier der Hinweis auf Twitter-Meldungen von Heribert Hirte (CDU) uns seinem Team:

  • “Koalition einigt sich auf Gesetz zur #Restschuldbefreiung mit rückwirkendem Inkrafttreten zum 1. Oktober.”
  • “Eine wichtige Nachricht für die Schuldnerberatung in unserem Land, dazu werden Verbraucher und Unternehmer mit den Blick auf die Fristen dauerhaft gleich behandelt”
  • “Ist schon raus, wann der Bundestag über die Reform der Restschuldbefreiung entscheidet?” – “Geplant ist nächste Woche.”

Damit wurde der Aufruf zum Regierungsentwurf von Ahrens/Graeber/Grote pp, in dem die Ungleichbehandlung von Verbrauchern und Unternehmen angeprangert wurde (mehr …)

“Bankkunden kommen Dank DS-GVO nun einfach und kostenlos an Uralt-Kontoauszüge”

Unter der etwas knalligen Überschrift “Bankkunden kommen Dank DS-GVO nun einfach und kostenlos an Uralt-Kontoauszüge” fasst RA Martin Riemer eine Entscheidung des Amtsgerichts Bonn vom 30.07.2020 (Az.: 118 C 315/19) zusammen.

Aus der Entscheidung, die auch in der VuR 2020, 464 von RA Arne Maier vorgestellt wird:

Dem Kläger steht im Hinblick auf die nun noch streitgegenständlichen Bankbewegungen auf dem Konto mit der Kundenstammnummer # ######### ein Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 Abs.1 DS-GVO zu. (…)

(mehr …)

Der Rechtsschutz im SGB II – Praxishandbuch für das Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz

Harald Thomé weist in seinem aktuellen Newsletter darauf hin, dass die BA ein neues Praxishandbuch zum Sozialverwaltungsverfahren herausgegeben hat. Er führt aus:

“Dieses Praxishandbuch zeigt dezidiert die Feinheiten des Sozialverwaltungsverfahrens auf. Von der Organisation und Verfahren, Widerspruchsverfahren (Vorverfahren), Klageverfahren, Aufschiebende Wirkung und einstweiliger Rechtsschutz, Rechtsmittelverfahren, Kosten bis zur Qualitätssicherung, Auswertungen und Statistik, insgesamt 111 Seiten. (mehr …)

BAG-SB: “Endlich klare Zuständigkeit für Schuldnerberatung auf Bundesebene”

Die BAG-SB meldet: “Seit vielen Jahren fordert die BAG-SB als Fachverband eine klare ministerielle Zuständigkeit für das Thema Schuldner- und Insolvenzberatung auf Bundesebene: in Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren, in der direkten Ansprache von Politikerinnen und Politikern sowie verbandsunabhängigen Positionen. Dass diese Forderung nun gestern in einem Beschluss gemündet ist, ein neues Referat Schuldnerberatung mit sechs Planstellen im BMJV zu finanzieren, ist als Erfolg zahlreicher Landesarbeitsgemeinschaften, engagierter Mitglieder und Verbandsvertrerinnern und – vertretern zu werten. Die stete Überzeugungsarbeit und das wiederholte Vortragen unserer guten Argumente hat sich gelohnt. 

In Anbetracht der Dimension des Überschuldungsproblems in Deutschland und der nachgewiesenen positiven Wirkungen der Schuldnerberatung war die ministerielle Verankerung lange überfällig. (mehr …)

Der praktische Fall (10): Verjährungsfrist bei einem bestandskräftigen Erstattungsbescheid

Der Fall: Die BA Arbeit nimmt gegenüber einem Arbeitgeber mit Bescheid vom 19.8.2011 zwei Bewilligungen über Arbeitsentgeltzuschüsse für Arbeitnehmer (SGB III) zurück. Zugleich erlässt sie zwei Erstattungsbescheide in Höhe von gesamt 4.444,59 EUR, weil die Arbeitsentgeltzuschüsse zu Unrecht erbracht wurden, § 50 SGB X.

Mit Schreiben vom 14.12.2011 mahnt sie die 4.444,59 EUR an und setzt Mahngebühren in Höhe von 22,50 EUR fest. Mit Schreiben vom 10.10.2017 und mit weiterem Schreiben vom 09.01.2018 mahnt sie jeweils einen Gesamtbetrag in Höhe von 4.467,09 EUR (bestehend aus den beiden Forderungen aus den aufgehobenen Arbeitsentgeltzuschüssen in Höhe von 4.444,59 EUR zuzüglich Mahngebühren von 22,50 EUR) an.

Kann sich der Arbeitgeber erfolgreich auf die Einrede der Verjährung berufen?

Gerne zunächst selbst denken und dann hier zum Lösungsvorschlag