Landtag NRW fordert Landesregierung auf, die “solide Weiterentwicklung der Schuldnerberatung” zu prüfen – lehnt aber Recht auf Schuldnerberatung und Zusammenlegung von Schuldner- und Insolvenzberatung ab

Am 20.04.2021 hat der Landtag NRW bemerkenswerte Beschlüsse zur Schuldnerberatung gefasst. Es soll viel “geprüft” werden.

  • Der CDU/FDP-Antrag “Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in NRW solide weiterentwickeln” – Drucksache 17/13410 wurde angenommen.
  • Der SPD-Änderungsantrag – Drucksache 17/13552 – wurde abgelehnt.

Aus dem angenommenen Antrag: “Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • eine angemessene Erweiterung des Zugangs zu kostenfreier Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung zu prüfen.
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Gerichtsvollzieherschutzgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet

Wie vorgestern vermutet, ging es dann schnell: gestern wurde das Gerichtsvollzieherschutzgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet, BGBl. 2021 I Nr. 20, 850. Damit treten heute (!) die Änderungen von § 850c, § 850f ZPO in Kraft (mehr hier und Synopse buzer.de).

Die anderen Änderungen werden im Wesentlichen am 1.1.2022 in Kraft treten, so dass Zeit besteht, sich damit zu befassen. Was aber geschehen sollte, da zahlreiche Vollstreckungsvorschriften als auch die InsO betroffen sind. (mehr …)