BSG: Kein Mehrbedarfsanspruch zum Erwerb eines Computers nach bis zum 31.12.2020 geltender Rechtslage

RA Helge Hildebrandt befasst sich unter sozialberatung-kiel.de mit der BSG-Entscheidung vom 12.05.2021 zum Aktenzeichen B 4 AS 88/20 R. Das Bundessozialgerich hat einen Anspruch von Schülern im Leistungsbezug nach dem SGB II gegenüber ihren Jobcentern auf Gewährung eines einmaligen Mehrbedarfes für die Anschaffung eines Computers aus § 21 Abs. 6 SGB II in der bis zum 31.12.2020 geltenden Fassung abgelehnt.

Achtung: aktuell gilt § 21 Abs. 6 SGB II n.F. Siehe auch die Weisung 202102001 vom 01.02.2021 – Mehrbedarfe für digitale Endgeräte für den Schulunterricht der BA dazu.

DGB schlägt Sondersitzung der Mindestlohnkommission vor: “12 Euro Mindestlohn noch vor der Bundestagswahl möglich”

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell ruft die Arbeitgeber auf, noch vor der Bundestagswahl im September den gesetzlichen Mindestlohn auf mindestens 12 Euro zu erhöhen. Zuvor hatte sich der BDA-Hauptgeschäftsführer Kampeter positiv über einen höheren Mindestlohn geäußert. – Quelle und mehr: DGB

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