AG Ahaus: Die vom vollstreckbaren Tabellenauszug erfassten Forderungen können aus dem früheren Vollstreckungstitel nicht mehr vollstreckt werden

Das AG Ahaus hat am 25.1.2021, 6 M 1988/20, zu § 766 Abs. 2 ZPO; § 201 InsO entschieden: Die vom vollstreckbaren Tabellenauszug erfassten Forderungen können aus dem früheren Vollstreckungstitel nicht mehr vollstreckt werden.

Aus der Entscheidung: “st eine Forderung zur Insolvenztabelle festgestellt, erfolgt die Vollstreckung nur noch mittels einer vollstreckbaren Ausfertigung aus der Insolvenztabelle. Insoweit werden bereits bestehende Titel durch die Feststellung zur Tabelle aufgezehrt (mehr …)

Gesetz für „faire Verbraucherverträge“ verabschiedet

Der Bundestag hat am gestern den Gesetzentwurf der Bundesregierung „für faire Verbraucherverträge“ (19/26915) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/30840) angenommen. FDP und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen, die Linksfraktion enthielt sich. Quelle und mehr: BT-Meldung.

Siehe auch www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=faire+verbraucherverträge und Kommt der Kündigungsbutton?

LINKE zur Schuldnerberatung in Hamburg: Wartezeiten von mehr als einem halben Jahr sind keine Seltenheit

“Ratsuchende warten in Hamburg im Schnitt 117 Tage auf einen Termin bei der Schuldnerberatung. Bei vier der sieben staatlich anerkannten Beratungsstellen sind es sogar zwischen 181 und 204 Tagen. Das ist das Ergebnis einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft.

Obwohl die Beratungskapazitäten aufgestockt wurden, sind die Wartezeiten unverändert hoch. Für Menschen, denen das Wasser schon bis zum Hals steht, ist das unzumutbar. Die Personalsituation in den Beratungsstellen ist so auf Kante genäht, dass Urlaub, Mutterschutz und Krankheit sich unmittelbar auf die Wartezeiten auswirken. Offensichtlich waren die bisherigen Anstrengungen für den Ausbau der Beratungskapazitäten nicht ausreichend,

kritisiert Stephanie Rose, sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion. (mehr …)

VZ Hamburg zum Basiskonto: Ganz schön teuer!

Die Verbraucherzentrale Hamburg weist darauf hin, dass das sogenannte Basiskonto kürzlich fünf Jahre alt wurde und meint: “Kein Grund zum Feiern. Denn diese Konten sind ziemlich teuer und die Banken langen gerade bei denen kräftig zu, die nur wenig Geld haben. Ein Unding!”

Die VZ verweist auf den Preisvergleich der Stiftung Warentest (Stand: Dezember 2020) und gibt unter “Wichtige Fragen und Antworten zum Basiskonto” Hinweise. Siehe auch www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/basiskonto/.

LG Bielefeld zur Unverhältnismäßigkeit der Versagung der Restschuldbefreiung

Hier der Hinweis auf Landgericht Bielefeld, 23 T 622/20, Beschluss 13.1.2021. Das LG hat die Versagung der Restschuldbefreiung geändert und die Restschuldbefreiung erteilt. Aus dem Beschluss:

“Zwar ist das Amtsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass der Schuldner für die Zeiträume vom 01.02. – 14.04.2019 sowie vom 18.06. – 30.06.2019 trotz mehrfacher Aufforderung … zunächst keine Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen gemacht hat und dadurch seine Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nach § 97 Abs. 1 InsO zumindest grob fahrlässig verletzt hat. (…)

Unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durfte jedoch die harte Sanktion der Versagung der Restschuldbefreiung nicht verhängt werden, da (mehr …)

BaFin-Entscheidung gut für Prämiensparer

<p>Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will die Kreditinstitute mit einer „Allgemeinverfügung“ dazu verpflichten, Anleger auf unwirksame Klauseln in den Verträgen zumindest hinzuweisen. Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv, kommentiert.</p>