Fast 13 Prozent der Mieterhaushalte in deutschen Großstädten haben nach Abzug der Miete weniger als das Existenzminimum zur Verfügung

“Die hohe Mietbelastung, die insbesondere viele Haushalte mit niedrigen Einkommen tragen müssen, führt knapp 1,1 Millionen oder 12,9 Prozent aller Mieterhaushalte in den deutschen Großstädten in eine extrem prekäre wirtschaftliche Lage. Diesen Haushalten mit rund 2,1 Millionen Menschen bleibt weniger als das im Sozialrecht festgelegte Existenzminimum übrig, nachdem sie Miete und Nebenkosten (bruttowarm) bezahlt haben. Dabei sind eventuelle Sozialtransfers und Wohngeld bereits berücksichtigt. Besonders stark betroffen sind Haushalte von Alleinerziehenden. (mehr …)

Kinderfreizeitbonus – Antrag auf Kinderwohngeld kann sinnvoll sein

Pflichtlektüre!: Bernd Eckhardt befasst sich ab Seite 13 in seinem wieder vorzüglichen https://sozialrecht-justament.de mit dem Kinderfreizeitbonus (§ 71 SGB II, § 16 AsylbLG, bzw. § 6d BKGG). Bei laufenden Leistungen nach dem SGB II oder AsylbLG wird der »Bonus« ohne Antrag erbracht.

Was aber ist, wenn Kinder in einem SGB II-Haushalt leben, aber aufgrund eigenen Einkommens selbst keine SGB II-Leistungen für den Lebensunterhalt erhalten?

Die Situation wird ausführlich mit Beispiel dargestellt. Im Ergebnis: Soll der Kinderfreizeitbonus gesichert werden, muss der Antrag auf Kinderwohngeld noch im August 2021 gestellt werden.