Der vzbv weist auf Urteil des LG Osnabrück vom 09.07.2021 (2 S 35/21) hin: Wenn ein Fitnessstudio aufgrund behördlicher Anordnung infolge einer Virus-Pandemie schließen muss, so können die Beiträge für den Zeitraum zurückgefordert werden, ohne dass der Vertrag sich um den Zeitraum der Studioschließung verlängert.