Europäische Kommission: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbraucherkredite

Hier der Hinweis auf die Bundesrats-Drucksache 586/21 = Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbraucherkredite. Anlässlich der heutigen 719. Sit­zung des Bundesrats-Aus­schus­ses für Fra­gen der Eu­ro­päi­schen Uni­on hat das iff Hamburg ein Positionspapier dazu veröffentlicht.

Daraus: “So enthält der Richtlinienvorschlag die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, finanzielle Allgemeinbildung insbesondere für junge Erwachsene, die erstmalig einen Verbraucherkredit aufnehmen, zu fördern und die Verfügbarkeit von Schuldnerberatungsdiensten zu verbessern. Idealerweise würde dies dazu führen, dass allen Schuldner:innen ein Recht auf Schuldnerberatung zustünde.”

Vgl. dazu etwa Art. 36 des Vorschlags: “Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass den Verbrauchern Schuldenberatungsdienste zur Verfügung gestellt werden.”

Deutlicher Anstieg der Verbraucherinsolvenzen in Hamburg

Das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein meldet, dass es im ersten Halbjahr 2021 einen deutlichen Anstieg der Verbraucherinsolvenzen gab. So gab es 1.282 Anträge, was immerhin das fast 1,5-fache des gesamten Jahres 2020 (dort: 859) ist.

Das Amt erläutert: “Diese Entwicklung ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2020 die Rechtsvorschriften zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre vorbereitet wurden. Da das entsprechende Gesetz erst zum Jahres­ende 2020 verabschiedet wurde, dürften viele Betroffene ihren Antrag auf Insolvenz und Rest­schuldbefreiung verschoben und diesen erst im Jahr 2021 gestellt haben.”

Einzelheiten: 12/2020 (Jahreszahlen ab Seite 6) und 6/2021 (Halbjahreszahlen ab Seite 6)

Hartz IV: Paritätischer kritisiert geplante Anpassung der Regelsätze um drei Euro als “lächerlich gering” und warnt vor realen Kaufkraftverlusten

Der Hartz IV Regelsatz soll 2022 um lediglich drei Euro angehoben werden. Das gleicht nicht einmal die Inflation aus, kritisiert der Paritätische scharf.

Die für 2022 angekündigte Hartz IV-Regelsatz-Erhöhung um zwei Euro für Kinder unter 14 und drei Euro für Jugendliche und Erwachsene kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband als “blanken Hohn”, viel zu niedrig und bitter für alle Betroffenen. Faktisch gleiche die “lächerlich geringe” Anpassung von weniger als einem Prozent nicht einmal die Inflation aus und komme somit sogar einer Kürzung gleich, kritisiert der Verband. (mehr …)