Check 24 muss deutlich auf eingeschränkte Marktauswahl hinweisen
<p>Das Vermittlungsportal Check24 muss ausdrücklich darauf hinweisen, dass sein Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen auf einer stark eingeschränkten Marktauswahl beruht. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des vzbv entschieden.</p>