AG Hannover zum Eigeninsolvenzantrag des obdach- bzw. wohungslosen Schuldners

Klaus Helke hat im April 2021 einen Praxisbericht aus Hannover zur Eröffnung Insolvenzverfahren und Wohnungslosigkeit gegeben (zur Meldung). Nun weisen wir auf den Beschluss des AG Hannover vom 17.03.2021 – 908 IK 180/21 – hin. Aus der sehr lesenswerten Entscheidung:

“Die amtlichen Antragsformulare für den Verbraucherinsolvenzantrag sind ordnungsgemäß ausgefüllt. In dem Umstand, dass die vom Schuldner in der Anlage 1 zum Eröffnungsantrag („Personalbogen“) unter „Wohnanschrift“ angegebene Anschrift tatsächlich nicht seiner (inexistenten) Wohnung entspricht, liegt kein Zulässigkeitsmangel. (mehr …)