Verjährung droht: vzbv sucht Prämienspar-Kund:innen

<p>Sparkassen-Kund:innen mit Prämiensparverträgen können nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) erhebliche Nachzahlungsansprüche zustehen. Um die Verjährung dieser Ansprüche zu verhindern, prüft der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Erhebung weiterer Musterfeststellungsklagen. Dafür werden Kund:innen der Sparkassen Märkisch-Oderland und Mansfeld-Südharz sowie der Kreissparkassen Stendal und Börde gesucht, deren Prämiensparverträge im Jahr 2018 endeten.</p>