Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung tritt morgen in Kraft

Lange hat es gedauert (vgl. nur unsere Meldung vom 17.9.2021), doch nun ist es soweit: die “Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung an unionsrechtliche Vorgaben” wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt morgen in Kraft: BGBl. 2021 I Nr. 80, S. 4946

Inflationsrate im November 2021 voraussichtlich +5,2 %. Energiepreise steigen gar wohl um über 22%!

Das Statistische Bundesamt hat gestern neue Zahlen vorgelegt (PM Nr. 541). Daraus ergeben sich dramatische Zahlen bezüglich der Energiepreise.

Vor diesem Hintergrund ist der Beitrag “Die Sicherung des Existenzminimums durch einen zeitnahen Inflationsausgleich in der Grundsicherung? Vom Bundesverfassungsgericht auf die Antragsebene im Bundestag” von Stefan Sell undbedingt lesenswert. Dort wird zu Beginn das Bundesverfassungsgericht zitiert:

Der Gesetzgeber hat … Vorkehrungen zu treffen, auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Preissteigerungen oder Erhöhungen von Verbrauchsteuern, zeitnah zu reagieren, um zu jeder Zeit die Erfüllung des aktuellen Bedarfs sicherzustellen, insbesondere wenn er wie in § 20 Abs. 2 SGB II einen Festbetrag vorsieht.

BVerfG 09.02.2010 – 1 BvL 1/09 ua, Rn. 140

Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten.

BVerfG 23.07.2014 – 1 BvL 10/12 ua, Rn. 144

Angemessenheitsfiktion in den Unterkunftskosten – Für das Jahr 2020 und 2021 jetzt Überprüfungsanträge stellen!

Wurden 2020 und 2021 die Unterkunfts- oder Heizkosten nicht in tatsächlicher Höhe anerkannt, ist es jetzt Zeit, Überprüfungsanträge zu stellen, um rückwirkend die Leistungsansprüche zu sichern. Das betrifft Menschen aus dem SGB II/SGB XII und sog. Analogleistungsberechtigte nach dem AsylbLG.

Im Rahmen des Sozialschutz-Pakets „Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund der COVID-19-Pandemie“ wird in § 67 Abs. 3 SGB II/§ 141 Abs. 3 SGB XII bestimmt, dass alle Unterkunfts- und Heizkosten nach § 22 Abs. 1 SGB II / §35 Abs. 1 SGB XII und § 42a Abs. 1 SGB XII unabhängig von ihrer Höhe als angemessen gelten und das es sich dabei um eine unwiderlegbare Fiktion handelt. Diese gesetzliche Bestimmung heißt »Angemessenheitsfiktion« (mehr …)

Harald Thomé zum Koalitionsvertrag

In seinem aktuellen Newsletter gibt Harald Thomé eine lesenswerte Bewertung des Koalitionsvertrages ab. Hier nur die Überschriften und das Fazit:

  • Die Nichtanhebung der Regelleistungen
  • Sanktionen bzw. das Märchen des Sanktionsmoratoriums
  • Armut der Alten und Kranken

Gesamtbewertung: Wir hätten „Anwält*innen der Armen“ und nicht der Autofahrenden in den Koalitionsverhandlungen gebraucht. Das Koalitionspapier ist ein Armutszeugnis für alle Beteiligten. Offensichtlich ist, dass Änderungen auf der Straße (Luisa Neubauer) oder vor Gericht erstritten werden müssen. Erschreckend ist, dass schon der Einleitungssatz des Koalitionsvertrag „Bündnis für Gerechtigkeit“ so falsch ist.
Natürlich sind Kindergrundsicherung, Übernahme der Sozialschutzeregelungen (bei Neuantragstellenden), besserer Zuverdienst bei Schüler*innen und Studierenden kleine und auch wichtige Veränderungen, aber in der Gesamtheit muss hier deutlich nachgebessert werden. Der erste Schritt sind höhere Regelleistungen und zwar deutlich höhere! Hier wäre wünschenswert, dass die Parteimitglieder ein klares NEIN zu dem Koalitionsvertrag in dieser Form aussprechen!

Harald Thomé zum Koalitionsvertrag

In seinem aktuellen Newsletter gibt Harald Thomé eine lesenswerte Bewertung des Koalitionsvertrages ab. Hier nur die Überschriften und das Fazit:

  • Die Nichtanhebung der Regelleistungen
  • Sanktionen bzw. das Märchen des Sanktionsmoratoriums
  • Armut der Alten und Kranken

Gesamtbewertung: Wir hätten „Anwält*innen der Armen“ und nicht der Autofahrenden in den Koalitionsverhandlungen gebraucht. Das Koalitionspapier ist ein Armutszeugnis für alle Beteiligten. Offensichtlich ist, dass Änderungen auf der Straße (Luisa Neubauer) oder vor Gericht erstritten werden müssen. Erschreckend ist, dass schon der Einleitungssatz des Koalitionsvertrag „Bündnis für Gerechtigkeit“ so falsch ist.
Natürlich sind Kindergrundsicherung, Übernahme der Sozialschutzeregelungen (bei Neuantragstellenden), besserer Zuverdienst bei Schüler*innen und Studierenden kleine und auch wichtige Veränderungen, aber in der Gesamtheit muss hier deutlich nachgebessert werden. Der erste Schritt sind höhere Regelleistungen und zwar deutlich höhere! Hier wäre wünschenswert, dass die Parteimitglieder ein klares NEIN zu dem Koalitionsvertrag in dieser Form aussprechen!