Verbraucher:innen wollen mit Bargeld bezahlen

<p>Verbraucher:innen möchten auch in Zukunft mit Bargeld bezahlen. Das ergab eine Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der Markt entwickelt sich allerdings in eine andere Richtung. Verbraucher:innen erleben, dass Banken Geldautomaten abbauen und Händler um bargeldlose Bezahlung bitten. Die Bundesregierung muss daher das Bargeld zukunftsfest machen. </p>

Neue “Düsseldorfer Tabelle” ab dem 1. Januar 2022

“Die zum 1. Januar 2022 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle ist ab sofort auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf verfügbar. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder sowie die Erweiterung der Tabelle bis zu einer Einkommensgrenze von 11.000 EUR.

Die Düsseldorfer Tabelle stellt eine bloße Richtlinie dar und dient als Hilfsmittel für die Bemessung des angemessenen Unterhalts im Sinne des § 1610 BGB. Eine bindende rechtliche Wirkung kommt ihr nicht zu.

Die Tabelle wird von allen Oberlandesgerichten zur Bestimmung des Kindesunterhalts verwandt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gibt sie seit dem 1. Januar 1979 heraus. Sie wird unter Beteiligung und in Abstimmung sämtlicher Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. erstellt. Da sich die Beteiligten auch in 2021 pandemiebedingt digital abstimmen mussten, beschränken sich die Anpassungen der Tabelle gegenüber 2021 auf die dringend gebotenen Änderungen.”

Quelle und mehr: Pressemitteilung OLD Düsseldorf

Armut in der Pandemie: Paritätischer stellt Bericht zur Armut in Deutschland vor

“Laut aktuellem Paritätischen Armutsbericht hat die Armutsquote in Deutschland mit 16,1 Prozent (rechnerisch 13,4 Millionen Menschen) im Pandemie-Jahr 2020 einen neuen Höchststand erreicht.

Auch wenn das Ausmaß der Armut nicht proportional zum Wirtschaftseinbruch und dem damit verbundenen Beschäftigungsabbau zunahm, gibt es eindeutige Corona-Verlierer: So sind es laut der Studie des Wohlfahrtsverbandes vor allem die Selbstständigen, unter denen die Einkommensarmut zugenommen hat. Der Verband wirft der Politik armutspolitische Versäumnisse vor und appelliert an die neue Bundesregierung, nicht nur die im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen wie Kindergrundsicherung oder Verbesserungen bei Wohngeld und BAFöG zügig und entschlossen anzugehen: Zwingend, so die Forderung, sei darüber hinaus insbesondere eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung. (mehr …)

BGH: Vorschüsse, die der Schuldner aus seinem insolvenzfreien Vermögen leistet, bleiben entsprechend § 1 Abs. 2 Nr. 5 Fall 1 InsVV für die Berechnungsgrundlage außer Betracht

BGH, Beschluss vom 11. November 2021 – IX ZB 38/20 – gerichtlicher Leitsatz:

Leistet ein Schuldner, dem die Verfahrenskosten bei Eröffnung gestundet worden sind, nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus seinem insolvenzfreien Vermögen Zahlungen mit dem Zweck, Vorschüsse auf die Verfahrenskosten zu erbringen, bleiben diese bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage außer Betracht.

Aus dern Entscheidung: “Einhellig nimmt die Kommentarliteratur zu § 26 Abs. 1 Satz 2 Fall 1 InsO an, dass auch ein von dem Schuldner geleisteter Vorschuss mit der Bestimmung der Verfahrenskostendeckung Sondervermögen ist, sofern die Mittel eindeutig massefrei sind (mehr …)

LSG Hamburg zur Anerkennung von Kosten der Unterkunft und Heizung bei Verwandten

Das Landessozialgericht Hamburg hat am 10.09.2021 unter dem Aktenzeichen: L 4 AS 155/20 ein lesenswertes Urteil gefällt.

Aus der Entscheidung:

(Rn. 19:) Auch Mietverhältnisse unter Verwandten oder Angehörigen können im Rahmen von § 22 Abs. 1 SGB II zu berücksichtigenden Kosten der Unterkunft und Heizung führen. Entscheidend ist, ob ein rechtlicher Bindungswille der Vertragsparteien im Rahmen eines Mietverhältnisses besteht. Bei der vorgegebenen vertraglichen Verpflichtung darf es sich nicht um ein sogenanntes Scheingeschäft im Sinne von § 117 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) handeln. (mehr …)

BGH zur Versagung der Restschuldbefreiung wegen unrichtiger Angaben in einem Vergleichsangebot

Die Entscheidung BGH, 18.11.2021, IX ZB 1/21, dürfte Pflichtlektüre sein. Der gerichtliche Leitsatz lautet:

Unrichtige schriftliche Angaben des Schuldners über seine wirtschaftlichen Verhältnisse in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens können auch dann zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen, wenn sie im Rahmen eines Vergleichsangebots erfolgen.

Aus der Entscheidung:

Eine schriftliche Erklärung des Schuldners liegt auch dann vor, wenn er die entsprechenden Erklärungen nicht selbst formuliert hat, sondern durch einen Dritten hat abfassen lassen. Der Versagungstatbestand des § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO setzt kein vom Schuldner unterzeichnetes eigenhändiges Schriftstück voraus. (mehr …)

AG Ludwigshafen zur Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO

In den frisch erschienenen aktuellen Ausgabe der BAG-SB Informationen wird u.a. die Entscheidung AG Ludwigshafen, Beschluss 3a IK 67/14 Sp vom 26.04.2021 vorgestellt.

Mit diesem Beschluss hat das AG Ludwigshafen diverse Anträge, einem Schuldner die Restschuldbefreiung zu versagen, abgelehnt. Der Beitrag ist auch unter www.butenob.de/m/bag-2021-206 nachlesbar.

DGB: Kurzarbeit mit Hartz IV Leistungen aufstocken – Dein gutes Recht!

Kurzarbeit sichert viele Arbeitsplätze. Doch Beschäftigte in Kurzarbeit müssen teils erhebliche Einkommenseinbußen verkraften. Wer vorher wenig verdient hat, dem reicht das Kurzarbeitergeld allein oftmals nicht für den Lebensunterhalt. Hartz IV kann hier helfen. Der DGB zeigt, welche Sonderregelungen es für KurzarbeiterInnen gibt, die den Antrag einfacher und “stressfreier” machen.

Mehr auf der Seite des DGB.