Diakonie: Damit bei niemandem das Licht ausgeht und die Heizung kalt bleibt – Sozial-ökologisches Existenzminimum sichern

Die steigenden Energiepreise treffen Menschen mit geringen Einkommen besonders hart. Sie geben schon jetzt zehn Prozent ihrer Konsumausgaben für Wohnenergie aus, in der höchsten Einkommensklasse wird dafür weniger als die Hälfte ausgegeben – so die aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts. Darum fordert die Diakonie einen zusätzlichen Energiezuschuss bei existenzsichernden Leistungen, der die Preissteigerungen ausgleicht.

Diakonie Vorständin Sozialpolitik, Maria Loheide: “Inflation und Klimaschutz dürfen Arme nicht weiter belasten. Es braucht grundsätzlich ein sozial-ökologisches Existenzminimum, damit bei niemandem das Licht ausgeht und die Heizung kalt bleibt, sondern alle Zugang zu lebensnotwendigen Energie-Ressourcen haben. Die Leistungen bei Hartz IV sind schon jetzt unzureichend, auch die minimale Erhöhung zum Jahreswechsel von 0,7 Prozent ist angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten lächerlich. (mehr …)

Statistisches Bundesamt: Haushalte mit Einkommen unter 1 300 Euro geben anteilig am meisten für Strom, Heizung und Warmwasser aus

Der Anteil der Kosten für Wohnenergie an den Gesamtausgaben privater Haushalte hängt stark vom jeweiligen Nettoeinkommen ab. Im Jahr 2020 gaben Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 1 300 Euro im Schnitt 95 Euro für Wohnenergie aus. Das entsprach einem Anteil von 9,5 % an den Konsumausgaben insgesamt, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Haushalte der höchsten Einkommensklasse, also mit monatlich mindestens 5 000 Euro, gaben zwar mit durchschnittlich 206 Euro deutlich mehr für Wohnenergie aus. Der Anteil an den privaten Konsumausgaben war mit 4,7 % allerdings nicht einmal halb so hoch wie bei den Haushalten der niedrigsten Einkommensklasse. (mehr …)

Sparkasse KölnBonn: Klageregister eröffnet

<p>Verbraucher:innen können sich ab sofort beim Bundesamt für Justiz für die Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse KölnBonn anmelden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Klage im Dezember beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Mit dem Klage-Check können Kund:innen der Sparkasse prüfen, ob ihr Fall zur Klage passt. </p>