7-Punkte-Plan gegen die Energiepreiskrise

Ein Bündnis aus Mieter-, Umwelt- und Verbraucherverbänden fordert vor dem Hintergrund der massiven Steigerung der Energiekosten mit einem 7-Punkte-Plan Sofortmaßnahmen zur Entlastung von einkommensarmen Haushalten und mehr Klimaschutz im Gebäudesektor. Die Verbände beobachten mit Sorge, dass die Energiekostenkrise ungebremst bei den privaten Haushalten ankommt, so haben zahleiche Grundversorger ihre Preise zum Jahreswechsel erhöht: Bei Strom um durchschnittlich 60 Prozent bzw. 985 Euro pro Jahr und bei Gas um durchschnittlich 76 Prozent bzw. 1.147 Euro pro Jahr. (Quelle und mehr: DMB)

Positionspapier „Einkommensarme Haushalte schützen & Klimaschutz stärken“

Die sieben Punkte:

  • Strom- und Gassperren verhindern
  • Verbraucher:innen beim Strompreis entlasten
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Bayern fordert härtere Strafen für überhöhte Mieten

Aus dem Bundesrat: Mietwucher soll härter bestraft werden. Dies fordert Bayern mit einem Gesetzesantrag, der am 11. Februar 2022 auf der Tagesordnung des Plenums steht.

Das Land schlägt vor, den Bußgeldrahmen für unangemessen hohe Mietforderungen auf 100.000 Euro zu verdoppeln. Das geltende Bußgeld von 50.000 Euro sei angesichts des anhaltend knappen Wohnungsmarktes nicht mehr zeitgemäß, erklärt Bayern. (mehr …)

Arbeitskreis InkassoWatch: „Übergang“ vom einfachen Inkassofall mit 0,5xRVG zum Inkasso-Regelfall mit 0,9xRVG

Der Arbeitskreis InkassoWatch beobachtet, dass einige Inkasso-Dienstleister den „Übergang“ vom einfachen Inkassofall mit 0,5xRVG zum Inkasso-Regelfall mit 0,9xRVG in bedenklicher Weise verkürzen – für den Arbeitskreis eine Missachtung der Intentionen des Gesetzgebers. Siehe

Birgit Knaus: Schulden von Minderjährigen bei der Bundesagentur für Arbeit

Hier der Hinweis auf den Beitrag “Schulden von Minderjährigen bei der Bundesagentur für Arbeit” von Birgit Knaus unter https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/minderjaehrigen-schulden-ba/.

Siehe auch Bundesagentur für Arbeit hat gegenüber 517.669 Minderjährigen offene Forderungen mit einem Gesamtbetrag von 173.671.919 Euro und Zur Beschränkung der Minderjährigenhaftung (§ 1629a BGB) bei ALG II-Rückforderungen – Teil 2: Spontanberatung + Verschulden.