Zentralisierung der Aufsicht über Inkassounternehmen

Gemeinsames Positionspapier von AK InkassoWatch, BAG-SB und VZ NRW:

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vom 24. November 2021 für die 20. Wahlperiode das Ziel gesetzt, „die behördliche Aufsicht für Inkassounternehmen“ zu bündeln (Koalitionsvertrag 2021-2025 „Mehr Fortschritt wagen“).

Die begrüßenswerte Absicht der Koalitionsparteien entspricht einer Forderung, die von der Verbraucher- und Schuldnerberatung und auch der Inkassobranche schon seit vielen Jahren erhoben wird.

Der Arbeitskreis InkassoWatch, die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) und die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unterstützen dieses Vorhaben der Koalitionsparteien nachdrücklich.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hatte sich bereits am 9. Juni 2021 in einer an den Bundestag gerichteten Beschlussempfehlung eindeutig festgelegt: Darin bittet der Ausschuss die Bundesregierung, „unter Beteiligung der Länder bis zum 30. Juni 2022 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Übertragung der Aufsicht auf eine zentrale Stelle auf Bundesebene vorsieht; (mehr …)