EuGH zur Buttonlösung: einzig auf die Worte auf der Schaltfläche kommt es an

Vor zehn Jahren wurde die sog. Buttonlösung eingeführt (vgl. § 312j BGB). Nun hat der EuGH klargestell, Urteil 07.04.2022 (C-249/21):

Auf elektronischem Wege geschlossener Vertrag: Damit ein solcher Vertrag wirksam zustande kommt, muss der Verbraucher allein anhand der Worte auf der Schaltfläche für die Bestellung eindeutig verstehen, dass er eine Zahlungsverpflichtung eingeht, sobald er diese Schaltfläche aktiviert

Quelle und mehr: PM des Gerichts – siehe auch Meldung vzbv

In der Sache geht es um die Wirksamkeit des Buttons “Buchung abschließen” auf booking.com. Lesenswert AG Bottrop, 24.03.2021 – 12 C 158/19, welches den EuGH die Frage vorgelegt hat. Daraus am Ende:

“Denn der Begriff der ,,Buchung” ist nach Auffassung des erkennenden Gerichts nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht zwangsläufig mit der Eingehung einer Verpflichtung zur Zahlung eines Entgelts verbunden, sondern wird häufig auch als Synonym für eine unentgeltliche Vorbestellung oder Reservierung verwendet. Hiernach wäre die Pflicht des g 312j Abs. 3 S. 2 BGB als nicht erfüllt anzusehen mit der Folge, dass eine Verbindlichkeit des Beklagten wegen S 312j Abs. 4 BGB nicht begründet wäre.”

EuGH zur Buttonlösung: einzig auf die Worte auf der Schaltfläche kommt es an

Vor zehn Jahren wurde die sog. Buttonlösung eingeführt (vgl. § 312j BGB). Nun hat der EuGH klargestell, Urteil 07.04.2022 (C-249/21):

Auf elektronischem Wege geschlossener Vertrag: Damit ein solcher Vertrag wirksam zustande kommt, muss der Verbraucher allein anhand der Worte auf der Schaltfläche für die Bestellung eindeutig verstehen, dass er eine Zahlungsverpflichtung eingeht, sobald er diese Schaltfläche aktiviert

Quelle und mehr: PM des Gerichts – siehe auch Meldung vzbv

In der Sache geht es um die Wirksamkeit des Buttons “Buchung abschließen” auf booking.com. Lesenswert AG Bottrop, 24.03.2021 – 12 C 158/19, welches den EuGH die Frage vorgelegt hat. Daraus am Ende:

“Denn der Begriff der ,,Buchung” ist nach Auffassung des erkennenden Gerichts nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht zwangsläufig mit der Eingehung einer Verpflichtung zur Zahlung eines Entgelts verbunden, sondern wird häufig auch als Synonym für eine unentgeltliche Vorbestellung oder Reservierung verwendet. Hiernach wäre die Pflicht des g 312j Abs. 3 S. 2 BGB als nicht erfüllt anzusehen mit der Folge, dass eine Verbindlichkeit des Beklagten wegen S 312j Abs. 4 BGB nicht begründet wäre.”

Armut im Studium: 30 Prozent aller Studierenden leben in Armut

Meldung des Paritätischen: “Nach einer aktuellen Expertise der Paritätischen Forschungsstelle sind 30 Prozent aller Studierenden in Deutschland von Armut betroffen. Von den alleinlebenden Studenten und Studentinnen sind es sogar vier von fünf, die in Armut leben. Die Autor*innen der Studie empfehlen auf Basis der dramatischen Befunde weitreichende BAföG-Reformen, um den Berechtigtenkreis zu erweitern und Studierende wirksam vor Armut zu schützen. Die bisher vorliegenden Vorschläge der Bundesregierung zu einer Reform, die am Mittwoch im Bundestagsausschuss für Bildung beraten werden [Anmerkung: siehe Experten sehen Licht und Schatten bei BAföG-Reform], seien nicht ausreichend. Gerade angesichts der aktuellen Preissteigerungen drohten weitere harte Belastungen, Verschuldung und Studienabbrüche für viele arme Studierende, warnt der Paritätische Wohlfahrtsverband.

“Das Versprechen von Fortschritt, Chancengleichheit und gleichen Möglichkeiten für alle junge Menschen ist nicht viel wert, wenn es nicht gelingt, Studierende wirksam vor Armut zu schützen (mehr …)

Referentenentwurf – Inkassoaufsicht soll beim Bundesamt für Justiz zentralisiert werden

Zentralisierung der Inkassoaufsicht - Referentenentwurf Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen…

Befristetes Moratorium für Hartz-IV-Sanktionen beschlossen

Der Bundestag hat gestern für eine Aussetzung der Hartz-IV-Sanktionen gestimmt. Ein entsprechender Entwurf der Bundesregierung für ein elftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (20/1413) wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/1881) sowie eine Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/1894) zugrunde. Ein von der Fraktion Die Linke zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgelegter Änderungsantrag (20/1886), der eine grundsätzliche Abschaffung der Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gefordert hat, wurde hingegen abgelehnt.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch, 18. Mai, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen geändert. Damit soll nun das Sanktionsmoratorium nicht zum Ende des Jahres 2022 auslaufen, sondern erst ein Jahr ab Inkrafttreten des Gesetzes. (mehr …)

Mitarbeiter (m/w/d) für die nach InsO anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle GATE in Lübeck gesucht

Update 17.7.2022: Die nachstehende Stellenausschreibung wurde modifiziert. Gesucht wird nunmehr “Schuldner- und Insolvenzberater (m/w/d) und Assistent der Geschäftsstellenleitung (m/w/d) bzw. Geschäftsstellenleitung (m/w/d)“. Siehe direkt unter http://www.gate-schuldnerberatung.de/Stellenangebot.pdf

—— Meldung vom 20.05.2022 ——-

Der Verein pro Arbeit e. V. sucht zum nächstmöglichen Termin einen Mitarbeiter (m/w/d) für die nach InsO anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle GATE in Lübeck. Stellenumfang: Zwischen 30 und 35 Std./5-Tage-Woche, zunächst auf 1 Jahr befristet.

Ihre Aufgabe wird es nach der Qualifizierung insbesondere sein, überschuldete Haushalte durch nachhaltige Schuldenregulierung – bei Bedarf auch im Rahmen der Insolvenzordnung – bei der Sanierung ihrer Haushaltsfinanzen zu unterstützen, indem Sie… –> weiterlesen: Stellenangebot als pdf [gestrichen im Rahmen des Updates vom 17.7.2022]