Referentenentwurf “Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen…” -> Inkassoaufsicht soll beim Bundesamt für Justiz zentralisiert werden

Das BMJ meldet: “Mit dem Referentenentwurf soll insbesondere die Registrierung der und die Aufsicht über die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registrierten Personen beim Bundesamt für Justiz zentralisiert sowie eine umfassende bußgeldrechtliche Sanktionsregelung für jegliche Form geschäftsmäßiger unbefugter Rechtsdienstleistungen geschaffen werden.

Derzeit obliegt die Aufsicht über registrierte Personen nach § 10 RDG (d. h. Inkassodienstleister, Rentenberaterinnen und Rentenberater sowie Rechtsdienstleistende in einem ausländischen Recht) nach § 19 Absatz 1 RDG den Landesjustizverwaltungen, die diese Aufgabe auf zahlreiche Gerichte und Staatsanwaltschaften übertragen haben. Die daraus resultierende Zersplitterung der Aufsicht führt u. a. zu Schwierigkeiten in der Ausbildung einer einheitlichen Rechtspraxis. Aus diesem Grund soll die Registrierung der und die Aufsicht über die nach dem RDG registrierten Personen beim Bundesamt für Justiz zentralisiert werden.

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Entschließung BAG-SB-Jahresfachtagung: „Als Gläubiger sollte der Staat sozial und wirtschaftlich denken!”

Wer in Deutschland ein Privatinsolvenzverfahren eröffnen will, muss zuvor versuchen, sich außergerichtlich mit seinen Gläubigern zu einigen. „Doch von vielen öffentlich-rechtlichen Gläubigern werden solche Zahlungsvorschläge pauschal abgelehnt, ohne dass sie auf Wirtschaftlichkeit geprüft werden“, beklagte die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. auf ihrer Jahresfachtagung in Mainz. In der Folge entscheiden sich viele Menschen für ein Privatinsolvenzverfahren, obwohl es nur einen einzigen unnachgiebigen Gläubiger gibt: das Jobcenter, die Kindergeldkasse oder die Rentenversicherung.

Folgende Lösungsvorschläge wurden auf der Tagung beschlossen: (mehr …)

Bundestag beschließt “Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz”

Heute hat der Bundestag für einen finanziellen Sofortzuschlag für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der Covid-19-Pandemie gestimmt. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/1411) wurde in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/1768) und ein Bericht gemäß § 96 der Geschäftsordnung der Haushaltsausschusses (20/1781) zugrunde. – Quelle und mehr: Bundestag

Siehe auch

Information zur Unpfändbarkeit von Leistungen der Bundsstiftung Mutter und Kind und Sicherung Kontenpfändungsschutz

Information zur Unpfändbarkeit von Leistungen der „Bundesstiftung Mutter und Kind" und der Sicherung des Kontenpfändungsschutzes