Mietrechtspolitische Anträge der Linken abgelehnt

Der Rechtsausschuss hat am Mittwochmorgen drei mietrechtspolitische Anträge jeweils gegen die Stimmen der einbringenden Fraktion Die Linke abgelehnt. In den Anträgen fordert die Fraktion unter anderem einen bundesweiten Mietenstopp (20/2685), ein Verbot der Indexmiete (20/2687) sowie einen Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter angesichts der Energiepreiskrise (20/4054). Alle drei Anträge sollen am Donnerstag im Plenum abschließend beraten werden. (Quelle)

Ausschuss für Arbeit und Soziales stimmt für das Bürgergeld

Morgen stimmt der Bundestag über das sog. “Bürgergeld” ab. Aus einer heutigen Bundestagsmeldung: “Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf (20/3873) der Bundesregierung für die Einführung eines Bürgergeldes zugestimmt. Nach vielen Diskussionen und Kritik insbesondere von der Unionsfraktion wurde der Entwurf durch die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in einigen Punkten verändert. Zugestimmt haben schließlich die Koalitionsfraktionen, während die Unionsfraktion und die AfD-Fraktion dagegen stimmten und sich Die Linke enthielt. (…)

Die Union hatte eine gesonderte Abstimmung zur Frage der Regelsatzerhöhung verlangt, dem sich die übrigen Fraktionen anschlossen. (…)

Geändert wurden unter anderem Regelungen zur Erstattung der Heizkosten während der Karenzzeit von zwei Jahren zu Beginn des Bürgergeldbezugs: Diese werden nun nicht mehr in tatsächlicher, sondern nur in angemessener Höhe anerkannt. Künftig sollen Leistungsberechtigte nicht mehr nur über eine einfache Erklärung bestätigen, dass ihr Vermögen die Grenzwerte für das Schonvermögen nicht überschreitet, es ist eine Selbstauskunft nötig.

AG Hamburg: Energiepreispauschale ist nicht von der Abtretung nach § 287 InsO erfasst

Mit Beschluss vom 5.10.2022, 67g IN 106/20, hat das Amtsgericht Hamburg entschieden:

[Es] wird der Antrag des Schuldners vom 28.09.2022 auf Anordnung der Unpfändbarkeit der Energiepreispauschale zurückgewiesen.

Gründe: Das Insolvenzhauptverfahren ist am 07.10.2021 aufgehoben worden. Seit diesem Zeitpunkt befindet sich der Schuldner in der sog. Wohlverhaltensperiode.

Da es sich bei der Energiepreispauschale nicht um Arbeitslohn handelt, ist diese Zahlung nicht von der Abtretung nach § 287 InsO erfasst. Der Treuhänder hat keinen Anspruch auf Auszahlung dieser Prämie. Der Antrag des Schuldners geht somit ins Leere. 

Der Beschluss als Scan. Achtung: hierbei handelt es sich um die Energiepreispauschale nach §§ 112ff EStG (hierzu etwa AG Norderstedt), nicht um die Pauschale für Rentner:innen (RentEPPG).

EZB erhöht Leitzins



Mit Wirkung vom 2. November hat die Europäische Zentralbank (EZB) sowohl den Leitzins als auch die Einlagefazilität erhöht. Bei dem Leitzins ist der Hauptrefinanzierungssatz gemeint. Er ist von Finanzinstituten zu entrichten, wenn sie sich von der EZB länger als über...



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