Energiepreispauschale für Studierende

Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler sollen eine Einmalzahlung für die gestiegenen Energiekosten in Höhe von 200 Euro erhalten. Einen entsprechenden Beschluss hat das Bundeskabinett gefasst. 

Maßgeblich für eine Auszahlung der Pauschale ist, dass die Berechtigten am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert beziehungsweise an einer Berufsfachschule angemeldet sind.

Die Energiepreispauschale wird nicht der Besteuerung unterliegen. Sie soll weder bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen noch bei Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen sein.

Quellen mit weiteren Infos:

Online-Kündigung mit Hürden: Verbraucherverbände stellen gravierende Mängel auf Anbieterseiten fest

Seit dem 1.7.2022 gibt es den sog. Kündigungsbutton nach § 312k BGB (siehe auch unsere Meldung vom 21.6.2021).

Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass der Verbraucher auf der Webseite eine Erklärung zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung eines auf der Webseite abschließbaren Vertrags nach Absatz 1 Satz 1 über eine Kündigungsschaltfläche abgeben kann. Die Kündigungsschaltfläche muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern “Verträge hier kündigen” oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein. 

Ob Anbieter verschiedener Websites einen Kündigungsbutton installiert haben, mit dem eine einfache Online-Kündigung möglich ist – dieser Frage gingen die Verbraucherzentralen und weitere Verbraucherverbände vom 18. Juli bis zum 14. Oktober 2022 zusammen nach. In dieser Zeit überprüften sie 840 Websites verschiedener Anbieter in Deutschland.

Das Ergebnis ist ernüchternd: Die Mehrheit der überprüften Websites wies erhebliche rechtliche Mängel auf, ein Großteil bewegte sich im Graubereich. Die Verbraucherverbände mahnten im Prüfungszeitraum insgesamt 189 Unternehmen wegen eindeutiger Rechtsverstöße auf ihren Websites ab.

Quelle und mehr: vzbv