Ärmere Haushalte spenden anteilig am verfügbaren Einkommen mehr als einkommensstarke Haushalte

Aus einer PM des DIW Berlin: Arme Haushalte sind relativ zum verfügbaren Einkommen spendabler als reiche: Zwar spendeten die zehn Prozent der einkommensstärksten Haushalte absolut gesehen deutlich mehr und trugen ein gutes Drittel zum Spendenaufkommen bei. Anteilig am verfügbaren Einkommen aber gaben die einkommensschwächsten Spenderhaushalten mit knapp zwei Prozent des verfügbaren Einkommens doppelt so viel wie die einkommensstärksten. 

Zu diesen Ergebnissen kommt eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI), für die die Befragungsdaten des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) für das Berichtsjahr 2019 sowie der DZI Spenden-Index für die Jahre 2020 und 2021 herangezogen wurden.

Erhöhung Kinderfreibeträge: BÜNDNIS KINDERGRUNDSICHERUNG fordert Entlastungen zielgerichteter dort, wo sie gebraucht werden!

Aus einer PM Bündnis Kindergrundsicherung: Bis zu 25.000 € mehr ist dem Staat künftig ein Kind von Spitzenverdienern bis zur Volljährigkeit wert. Diese Ungerechtigkeit durch das komplexe System der Kinderfreibeträge ist kaum bekannt. Durch das Inflationsausgleichsgesetz wird diese Schieflage fortgeschrieben. Denn dort werden neben dem Kindergeld erneut die Kinderfreibeträge erhöht. Das BÜNDNIS KINDERGRUNDSICHERUNG fordert von der Bundesregierung, stattdessen zielgerichtete Entlastungen für arme Familien und ihre Kinder und das Ende der unfairen Familienförderung.

Aktuell können Eltern mit überdurchschnittlich hohem Einkommen durch die Kinderfreibeträge Steuervergünstigungen erhalten, die weit über die Summe des Kindergeldes hinausgehen. Alleinerziehende mit einem Kind und weniger als etwa 51.000 € Bruttolohn profitieren davon nicht. Bei Ehepaaren mit Alleinverdiener und einem Kind liegt die Schwelle bei etwa 83.000 € Jahresbrutto. Je höher das Einkommen, umso mehr Entlastungen werden gewährt. Es profitieren also vor allem die Spitzenverdiener im Land. Durch das Inflationsausgleichsgesetz werden diese Freibeträge nun noch einmal erhöht. Das kann für ein Kind einer Familie mit hohem Einkommen bis zum Erreichen seiner Volljährigkeit künftig zu einer finanziellen Besserstellung von bis zu 25.000 € führen. Während die Höhe des geplanten Bürgergelds nicht ausreicht, um Kinder aus den betroffenen Familien materiell abzusichern, werden Spitzenverdiener also erneut großzügig entlastet.

Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Haushaltsbuch führen



Aufgrund der anhaltenden Inflation ist es bei knapper Kasse ratsam, ein Haushaltsbuch zu führen. Heutzutage gibt es bereits digitale Haushaltsbücher als App. Dr. Sally Peters gibt zu bedenken, dass die digitalen Angebote datenschutzkonform sein sollten. Darüber hinaus...



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