AG Heilbronn zu den Kosten für Inkassoaußendienst

Das AG Heilbronn hat sich mit den Kosten für einen Inkassoaußendienst im Rahmen der Zwangsvollstreckung, genauer: als deren notwendige Kosten nach § 788 ZPO, befasst. Aus dem Beschluss vom 3.11.2022 – 5 M 6235/22:

Der Gerichtsvollzieher hat zu prüfen ob die Kosten der Zwangsvollstreckung gemäß § 788 ZPO angefallen sind und notwendig waren. Bei negativem Prüfungsausgang hat der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger mitzuteilen, dass eine Vollstreckung insoweit nicht stattfindet (…)

Notwendig sind diese Kosten, wenn sie für eine Maßnahme angefallen sind, die der Gläubiger zum Zeitpunkt ihrer Vornahme bei verständiger Würdigung der Sachlage zur Durchsetzung seines titulierten Anspruchs objektiv für erforderlich halten durfte. Die Kosten sind möglichst gering zu halten. (…)

Oxfam- Ungleichheitsbericht: AWO fordert Steuer auf Zufallsgewinne und Vermögen

PM der AWO: Die weltweit größte Nothilfe- und Entwicklungshilfeorganisation Oxfam testiert in ihrem Ungleichheits-Bericht [Anmerkung: siehe PM Oxfam: Vermögenszuwachs: Reichstes Prozent kassiert fast doppelt so viel wie Rest der Welt zusammen] die zunehmenden globalen Verwerfungen und ungerechten Entwicklungen zwischen arm und reich: Reichtum und Einkommen sind in Deutschland und weltweit immer ungleicher verteilt. Die AWO sieht sich angesichts der anhaltenden Polarisierung unserer Gesellschaft in ihrer Forderung bestätigt, Umverteilung zu organisieren und dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes gerecht zu werden. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Corona-Pandemie und Energiepreiskrise haben gezeigt, dass viele Unternehmen in sehr starkem Maße von plötzlich auftretenden Krisen profitieren. Wenn ganze Gesellschaften durch solche Krisen vor Zerreißproben gestellt werden, aber Unternehmen durch sie ohne eigene Leistung Milliardengewinne einfahren, dann ist es nur gerecht, dass auch alle von diesen Zufallsgewinnen profitieren: Unsere Solidargemeinschaft muss in angemessener Weise an diesen Gewinnen beteiligt werden. So könnten zum Beispiel notwendige Investitionen in die soziale Infrastruktur finanziert werden, ohne dass zusätzliche Schulden aufgenommen werden müssen, deren Last zukünftige Generationen tragen.“

Zudem fordert die AWO, dass endlich eine gesellschaftliche Debatte über die Weitergabe von Privilegien geführt werden müsse, bei der auch die Themen Vermögensteuer und Erbschaften keine Tabus mehr sein dürfen. „Denn“, so Michael Groß abschließend, „nur wenn wir endlich die Ausnahmen vom Leistungsprinzip in unserer Gesellschaft erkennen und systematisch abbauen, können wir das Versprechen der sozialen Marktwirtschaft vom Wohlstand für alle einlösen.“

30.03.2023: Mitgliederversammlung und anschließendem Fachtag

Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung in Hessen in Zusammenarbeit mit der Schuldnerberatungsstelle “Perspektivwechsel” lädt herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung am Donnerstag, dem 30. März 2023 in Frankfurt – Bürgerhaus Bornheim im Rose-Schlösinger-Raum.

Die Mitgliederversammlung ist nach aktuellem Stand als Präsenzveranstaltung geplant. Sollte es aufgrund noch nicht abzusehender Entwicklungen in Hinblick auf COVID-19 erforderlich sein werden wir die Mitgliederversammlung auf ein Onlineformat umstellen.

Das Thema des Fachtags ist noch nicht bekannt.

Der Flyer mit der Ankündigung des Fachtags kann wie immer gerne an interessierte Kolleginnen und Kollegen weitergeleitet werden.

Die Anmeldung ist ab ca. Februar 2023 entweder das Anmeldeformular-Mitgliederversammlung oder online auf dieser Seite möglich.

Wir hoffen auf zahlreiche Anmeldungen und Deine / Ihre Teilnahme.

Datum: 30.03.2023
Ort: Frankfurt – Bürgerhaus Bornheim im Rose-Schlösinger-Raum

  • Mitgliederversammlung von 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr
  • Fachtag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr. Der Fachtag ist für Vereinsmitglieder und Studierende der Rhein-Main-Hochschule kostenfrei, sonstige Interessierte können gegen einen Unkostenbeitrag von 25 Euro teilnehmen.

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Stefan Sell: Erhebliche Kaufkraftverluste für Menschen in der Grundsicherung und die Stromkosten bleiben auch im Bürgergeld ein Problem

Hier der Hinweis auf einen lesenwerten Beitrag von Stefan Sell. Dort wird eine Studie aufgegriffen, die Irene Becker im Auftrag des DGB erstellt hat.

Während Arbeitnehmer*innen derzeit Reallohnverluste verkraften müssen, sind Bezieher*innen von Grundsicherung von erheblichen Kaufkraftverlusten betroffen: So hätte ein Paar mit zwei Kindern im Jahr 2022 rund 1.600 Euro mehr bekommen müssen, um die Kaufkraft der Grundsicherung zu erhalten.

Diakonie Deutschland: Mehr Hilfe für überschuldete Seniorinnen und Senioren

Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke überreicht Förderscheck über 1.370.000 Euro für ein mehrjähriges Projekt zur Verbesserung der sozialen Schuldnerberatung für Seniorinnen und Senioren.

Älteren Verbraucherinnen und Verbrauchern soll es in Zukunft einfacher ermöglicht werden, Zugang zu einer Schuldnerberatung zu erhalten. Im Fokus steht dabei ein aufsuchender Ansatz, d.h. die Schuldnerberatung wird direkt vor Ort bei den Seniorinnen und Senioren erbracht. Gerade ältere Menschen, die ver- oder überschuldet sind, nehmen zu selten Hilfe von Schuldnerberatungsstellen in Anspruch: aus Unkenntnis, Scham oder aufgrund von Mobilitätseinschränkungen.

Mit den Fördermitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) wird die Diakonie Deutschland zusammen mit weiteren Wohlfahrtsverbänden ein Konzept dafür entwickeln, wie Seniorinnen und Senioren besser dabei geholfen werden kann, Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen, und dieses Konzept praktisch erproben.

Rund 728.000 Kinder bekommen Kinderzuschlag

Im Jahr 2021 haben rund 11.624.000 Familien mit Kindern in Deutschland gelebt. Im Jahresdurchschnitt 2021 wurden 727.702 Kinder in 292.854 Familien mit dem Kinderzuschlag erreicht. Dies entspricht einem Anteil von 2,5 Prozent gemessen an allen Haushalten mit Kindern in Deutschland.

Das geht aus einer Antwort (20/5104) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Höhe von Sozialleistungen hervor. Der durchschnittliche Zahlbetrag pro Kind hat demnach bei 136 Euro gelegen. „Der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben oder belastbare Schätzungen zum gleichzeitigen Bezug von Kinderzuschlag und Wohngeld vor. Es wird davon ausgegangen, dass Kinderzuschlag und Wohngeld häufig parallel bezogen werden“, heißt es in der Antwort weiter. – Quelle: Bundestagsmeldung