Keine Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verletzung der Erwerbsobliegenheiten bei unwesentlicher Beeinträchtigung der Befriedigungsaussichten

Amtsgericht Esslingen: Keine Versagung der Restschuldbefreiung wenn den Schuldner kein Verschulden trifft oder wenn die Versagung der Restschuldbefreiung unverhältnismäßig oder rechtsmissbräuchlich wäre.

“Über den Gartenzaun”: Handreichung und Orientierungshilfe zur Schuldnerberatung für benachbarte Dienste und Einrichtungen

Hier der Hinweis auf die Broschüre “Über den Gartenzaun” des Paritätischen Nordrhein-Westfalen e. V.

Aus deren Einleitung: “Mit der vorliegenden Handreichung werden zu einigen ausgewählten Stichworten grundlegende Informationen vermittelt sowie Orientierungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Die Broschüre ist weder als Gebrauchsanweisung zur Selbstentschuldung noch als Crashkurs für Berufseinsteiger*innen in das Arbeitsfeld Schuldnerberatung gedacht oder geeignet. Sie soll anderen Beratungsstellen und Unterstützungseinrichtungen das Verständnis schuldnerberaterischer Tätigkeit ermöglichen, um hier gegebenenfalls schon erste vorbereitende und zielgerichtete Informationen und Hilfestellungen geben zu können.”

Die Stichworte gehen von A wie Abtretung bis Z wie Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher.