Monat: Dezember 2024
Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und SGB XII
vzbv reicht Sammelklage gegen service-rundfunkbeitrag.de ein: Mitmachen ab sofort möglich
Wer umzieht oder seine Bankverbindung ändert, muss das häufig auch dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice mitteilen. Das ist auf der offiziellen Website „rundfunkbeitrag.de“ kostenlos. Auf „service-rundfunkbeitrag.de“ hingegen mussten Verbraucher:innen für diesen Schritt 29,99 Euro zahlen, mittlerweile sind es 39,99 Euro. Das Problem: Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) macht der Anbieter dort nicht ausreichend kenntlich, dass er Geld für seinen Service verlangt. Der vzbv hat eine Sammelklage eingereicht, damit Verbraucher:innen im Erfolgsfall Geld direkt zurückbekommen können. (…)
Verbraucher:innen machen bei der Sammelklage mit, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Wie das geht, erfahren sie mit dem Klage-Check unter www.sammelklagen.de/verfahren/service-rundfunkbeitrag. Das Tool prüft zunächst mit wenigen Fragen, ob die Klage zum individuellen Fall passt. Anschließend erhalten Verbraucher:innen dort konkrete Hinweise für den Eintrag ins Klageregister.
Wenn die Betroffenen sich wirksam in das Register eintragen, sind sie bei der Sammelklage dabei. Dann können ihre Ansprüche auch nicht mehr verjähren – egal, wie lange das Verfahren dauert. (…)“
Quelle und mehr: PM vzbv
SCHUFA: Verkürzung der Speicherfrist auf 18 Monate bei einmaligen Zahlungsstörungen möglich
Die SCHUFA meldete gestern: „Verbraucherinnen und Verbraucher können bei einmaligen Zahlungsstörungen die Speicherfrist von 36 auf 18 Monate nach Ausgleich verkürzen. Dafür muss die Zahlungsstörung unter anderem innerhalb von 100 Tagen nach Übermittlung durch ein Unternehmen an die SCHUFA bezahlt werden.
Die neue 100-Tage-Regelung ist Teil des Code of Conduct Prüf- und Speicherfristen, den die SCHUFA und weitere deutsche Auskunfteien mit den Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder im Mai 2024 verabschiedet haben. Er regelt die Prüf- und Speicherfristen von personenbezogenen Daten durch Auskunfteien.
Die 100-Tage-Regelung tritt ab dem 1. Januar 2025 zusätzlich zu den bestehenden Speicherfristen in Kraft. Wie bisher gilt auch weiterhin, dass personenbezogene Daten über ausgeglichene Zahlungsstörungen für weitere drei Jahre nach Ausgleich als “erledigte Zahlungsstörungen” gespeichert werden. Im Falle einmaliger Zahlungsstörungen regelt der Code of Conduct die Speicherfristen für Verbraucherinnen und Verbraucher neu, wenn diese durch ihr Zahlungsverhalten zeigen, dass sie nicht nachhaltig zahlungsunfähig sind. (…)
Die neue Regelung sieht für einmalige Zahlungsstörungen vor, dass eine Verkürzung der Speicherfrist auf 18 Monate nach Ausgleich unter drei Bedingungen möglich ist, die alle erfüllt sein müssen:
Das iff wünscht fröhliche Festtage und einen guten Start ins neue Jahr!
Ein spannendes Jahr mit vielen interessanten Projekten, Berichten, Medienbeiträgen und Veranstaltungen liegt hinter uns. Auch in diesem Jahr haben wir wieder viel am iff bewegt. Wir möchten uns herzlich bei Ihnen für Ihre Unterstützung, Ihre wertvollen Beiträge zu...
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Überschuldungsindex 2024 (für das Berichtsjahr 2023)
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Bürgerbeauftragte: Wichtige Änderungen im Sozialrecht im Jahr 2025
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Mieterbund, DGB und Städtetag fordern gemeinsam: Rettet die Mietpreisbremse – Verlängerung jetzt!
Der Deutsche Mieterbund, der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Deutsche Städtetag haben gemeinsam die amtierende Bundesregierung und die Fraktionen im Deutschen Bundestag aufgefordert, die Mietpreisbremse noch in dieser Legislaturperiode zu verlängern, wie es bislang geplant war. Passiert das nicht, laufen die Mietpreisbremsen in allen Bundesländern spätestens Ende 2025 aus. Vor dem Hintergrund der extrem angespannten Mietwohnungsmärkte in vielen Städten darf dieses Instrument gegen exzessive Mietsteigerungen aber nicht verlorengehen.
Quelle – siehe auch: https://www.dgb.de/politik/wirtschaft-und-transformation/wohnungspolitik/#c4181